Wenn ein Jude Nichtjuden in einem Geschäftsumfeld bewirtet, ist es ihm dann erlaubt, ihnen nicht-koscheres Essen in einem nicht-koscheren Restaurant zu kaufen?
von Dosis von Halacha :
Der Shulchan Aruch (YD 117:1) schreibt, dass man keine Geschäfte mit Lebensmitteln machen darf, deren Verzehr Mideoraisa verboten ist. Die Rema und Beis Yosef (YD 117) schreiben, dass man daher solche Lebensmittel nicht für seine nichtjüdischen Arbeiter kaufen darf, da man davon profitiert, solche Geschenke zu machen (siehe Kaf Hachaim YD 117:28).
Der Taz (YD 117:2) erlaubt jedoch den Kauf solcher Lebensmittel für Arbeiter, da dies kein Geschäft darstellt (siehe Shach YD 117:3).
Er erklärt weiter, dass dies nicht für alles gilt, da man zum Beispiel nichts kaufen kann, was aus Fleisch und Milch besteht usw.:
Da Fleisch und Milch, die zusammen gekocht wurden, assur behanaah sind (es ist verboten davon zu profitieren, siehe Shulchan Aruch YD 87:1), darf man, wenn man ein solches Lebensmittelprodukt erhält, es nicht einmal an einen Nichtjuden weitergeben. Die Rema schreibt, dass dies nicht für in Milch gekochtes Hühnchen (oder andere Lebensmittel, Assur Miderabanan) gilt. So kann man Lebensmittel kaufen, die Bishul Akum usw. sind.
Der Kaf Hachaim (YD 117:52) schreibt jedoch, dass sogar diejenigen Poskim, die streng sind, den Kauf von Geschenken für Nichtjuden erlauben würden. Ebenso schreibt der Aruch Hashulchan (YD 117:19), dass man nicht mehr Geld ausgeben muss, um koscheres Essen zu kaufen.
msh210
Löwian
Daniel
Löwian