Kann ein Mann Haare entfernen?

Darf ein Mann durch eine der folgenden Methoden Haare von seinem Körper entfernen:

  • Elektrolyse
  • Zwicken
  • Zupfen

Ich frage speziell nach Haaren zwischen den Augen (Unibrow), aber es würde mich interessieren, ob es Halachot gibt, die auch für andere Körperteile gelten. Fällt das unter "Lo Tilbash"?

ähnliches Thema wird hier diskutiert

Siehe „Männliche Körperbehaarung im jüdischen Recht“ in Ḥakirah The Flatbush Journal of Jewish Law and Thought 29, 197-232 (2021). teilweise hier verfügbar: hakirah.org/Vol29AdamsAppendices.pdf

Antworten (2)

Aus dem Sefer Nishmas Avraham Siman 182

וכן שמעתי מהגרש״ז אויערבאך זצ״ל לגבי בחור שצמחו לות בין שתי גבות עיניו שזה נקראום מותר לות להסירם: uni Brow wird als Blemisch bezeichnet und kann überzeugt werden.


Der Shulchan Aruch ( Yoreh De'ah 182:1 ; inoffizielle Übersetzung verfügbar) hält wie der Rambam ( Avodas Kochavim 12:9; Übersetzung verfügbar) fest, dass man andere Haare mit einer Schere vom Körper entfernen kann, mit Ausnahme der Achselhöhlen und Bais ha'erva . Es gibt jedoch einen Mordechai, der es für verboten hält, es sei denn, es verursacht der Person Tzar (Schmerzen), aber der Shulchan Aruch bringt diese Meinung nicht zu Fall.

Siehe Nazir 58b für die Diskussion dieses Themas.

Rambam erlaubt die Entfernung jeglicher Körperbehaarung durch Männer (einschließlich Schamhaar), wenn dies in der umgebenden Gesellschaft akzeptiert wird, dh es wird in der allgemeinen Gesellschaft nicht als verweichlicht angesehen.
Reb Elyashiv wird auch im Ashrei Ha'Ish über Yoreh Deah zitiert, der so regiert.
Welche Seite?....

Der Kitzur Schulchan Aruch ( Siman 171 ) schreibt:

171:2 Es ist einem Mann verboten, die Haare in den Achselhöhlen oder im Genitalbereich zu entfernen, auch nicht mit einer Schere, die wie ein Rasiermesser verwendet wird, dh sehr nahe an der Haut schneidet, da dies eine weibliche Sitte ist. Es ist verboten, mit der Hand die Haare der Achselhöhle oder des Genitalbereichs zu schneiden, um sie zu entfernen, aber durch seine Kleidung ist es erlaubt. Jemand, der Krusten an den Achseln oder im Genitalbereich hat und sich wegen der Haare unwohl fühlt, kann sie entfernen.

171:3 Es ist einem Mann verboten, auch nur ein weißes Haar von den schwarzen zu pflücken, denn dies ist der [Brauch] einer Frau aus Schönheitsgründen und ist verboten [von Lo Yilbash ] [...].