Kann eine Befestigungsstelle eines Raumfahrzeugs auf einem Asteroiden privatisiert werden?

Kann mit dem Wissen, dass die Erforschung des Weltraums allen offen steht, ein praktikabler und bequemer Befestigungsort nur von einem einzigen Land beansprucht und genutzt werden?

Antworten (1)

Der Status von interessierenden Regionen auf Himmelskörpern bleibt vorerst res nullius . Das heißt, es gibt keine Eigentumsrechte, kein Staat kann einen exklusiven Zugang beanspruchen oder anderen Staaten oder staatlich regulierten Parteien anderweitig verbieten, solche Regionen zu erkunden. Dies wurde in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Erklärung der Rechtsgrundsätze zur Regelung der Aktivitäten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums , besser bekannt als The Outer Space Treaty (OST), entworfen und von den meisten Ländern ratifiziert und unterzeichnet .

Die Leitprinzipien, die in Bezug auf Ihre Frage das größte Gewicht haben, sind nämlich:

  1. Der Weltraum und Himmelskörper sind für die Erforschung und Nutzung durch alle Staaten auf gleicher Grundlage und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht frei.
  2. Weltraum und Himmelskörper unterliegen keiner nationalen Aneignung durch Hoheitsansprüche, durch Nutzung oder Besetzung oder auf andere Weise.

Wie Sie sehen, können sich diese beiden Prinzipien widersprechen, und bisher wurde nicht viel getan, um dies zu ändern, und unterliegt daher einer offenen Interpretation. Dies ist nicht ideal, aber während OST auch die Grundlage für andere Weltraumrechtsverträge war , darunter das Abkommen zur Regelung der Aktivitäten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern , auch bekannt als der Mondvertrag , der größtenteils nicht ratifiziert, von den meisten Ländern nicht unterzeichnet ist und als a gilt gescheitertes Abkommen, das darauf abzielte, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken (einschließlich z. B. dem Austausch von Proben) und den Status des gemeinsamen Erbes von Himmelskörpern zu bekräftigen.

Durch andere Verträge und Abkommen (z. B. Übereinkommen über die internationale Haftung für durch Weltraumobjekte verursachte Schäden , auch bekannt als das Haftungsübereinkommen und Abkommen über die Rettung von Astronauten, die Rückkehr von Astronauten und die Rückkehr von in den Weltraum gestarteten Objekten , auch bekannt als das Rettungsabkommen ) verpflichtet der einzelnen Vertragsstaaten von OST wurde betont und damit ihre rechtliche Reichweite. Einige Länder, darunter zB die USA, versuchen, diese Gelegenheit zu nutzen, um einseitige Gesetze zu entwerfen, die die Ausbeutung von Weltraumressourcen nach eigenem Ermessen regulieren, solange sie sich weitgehend an die OST-Konvention halten.

Ein solcher Versuch, oder zumindest einer der jüngsten, ist der ASTEROIDS Act von 2014 , den das US-Repräsentantenhaus auf seiner Agenda hatte, um Eigentumsrechte zu schützen und einen rechtlichen Rahmen für die kommerzielle Nutzung von Weltraumressourcen zu schaffen, aber so bei weitem nicht als mehr Arbeit durchgehen .

Also kurz gesagt, nein. Derzeit gibt es keinen rechtlichen Rahmen, auf dessen Grundlage jeder unterzeichnende/ratifizierende Vertragsstaat der OST Eigentumsrechte oder exklusive Zugangsrechte an Himmelskörpern oder ihren individuellen Interessensgebieten beanspruchen könnte. Seien Sie also vorsichtig , wenn jemand versucht, Ihnen eine Eigentumsurkunde auf dem Mond oder einem anderen Himmelskörper zu verkaufen!


In all dem gibt es eine eklatante Lücke. Da Startländer durch massiv ratifizierte Rahmenwerke wie das Haftungsübereinkommen die Verantwortung für Weltraumobjekte tragen, die auf ihrem Territorium gestartet werden, bedeutet dies auch, dass die Raumfahrzeuge und jede unterstützende Infrastruktur, die sie verwenden, effektiv das Territorium des Startstaats sind. In Kombination mit den Nichteingriffsbestimmungen von OST schafft dies eine interessante (in Ermangelung eines besseren Wortes) Bühne für den exklusiven Zugang durch Besetzung . Wenn Sie sich also mit einem dieser Interessenbereiche verbinden und verbunden bleiben können, verbieten Sie anderen effektiv den Zugriff und durch Nichteinmischungsie können ohne Ihre Zustimmung nicht darauf zugreifen. Sie sollten ihnen den Zugriff ermöglichen, wenn dies gewünscht wird, aber nur unter Ihren Bedingungen, die nicht international bereitgestellt werden. Eine Form der Weltraumbesetzung , wenn Sie wollen.

Wenn also ein anderes Land eine Sonde auf einem Asteroiden hat, kann ich sie nicht einfach abreißen, um denselben Befestigungspunkt zu verwenden? :(