Ich arbeite derzeit als Freiberufler in Belgien für ein Unternehmen, das Computersoftware entwickelt. Im Vertrag steht, dass die Arbeit im Büro des Kunden erledigt wird und ich jeden Tag vom Büro aus arbeite. Ich habe eine Wohnung gemietet und der Vermieter erlaubt mir, diese als Geschäftsadresse anzumelden. Mein Buchhalter sagte, ich kann die Steuern für 25 % der Miete für die Wohnung abziehen, wenn ich das Computerbüro ins Schlafzimmer verlege.
Im Falle einer Steuerkontrolle (der Name ist in der EU nicht sicher, in den USA ist IRS), ist es in Ordnung zu sagen, dass ich mich regelmäßig mit der Fernarbeit von zu Hause aus verbinde, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Büro des Kunden arbeiten muss? Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich nachweisen kann, dass dieser Abzug gültig ist?
Danke schön!
Diese Antwort setzt voraus, dass Sie sich in den USA befinden, was anscheinend nicht der Fall ist. Ich bezweifle, dass die Regeln in der EU wesentlich anders sind, aber ich weiß es nicht genau.
Ist es im Falle einer IRS-Kontrolle in Ordnung zu sagen, dass ich regelmäßig eine Fernverbindung zur Arbeit von zu Hause aus verbinde, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Büro des Kunden arbeiten muss?
NEIN.
Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich nachweisen kann, dass dieser Abzug gültig ist?
Nein. Sie können nicht beweisen, dass etwas gültig ist, wenn es nicht stimmt.
Die Kosten für das Home Office können Sie nur dann abziehen, wenn es ausschließlich geschäftlich genutzt wird, Ihr Schlafzimmer offensichtlich nicht.
Das geht, sofern das Schlafzimmer NUR als Büro eingerichtet ist. Das heißt, kein Bett, Fernseher oder andere Sachen. Man kann es ein bisschen strecken, denn ein Fernseher ist auch ein Monitor, eine Couch ist auch eine Besuchercouch.
Welchen Weg Sie auch wählen, Sie müssen sich im Falle eines Behördenbesuchs rechtfertigen können, was alles dort vor sich geht.
Ich bin (war) seit zwei Jahren in genau der gleichen Situation und hatte kein Problem ~30% der Wohnkosten abzuziehen. Das heißt, die Nutzung von Badezimmern und Versorgungseinrichtungen wird proportional zu der dem Büro zur Verfügung gestellten Fläche berechnet.
Es kann sinnvoller sein, in eine größere Wohnung zu ziehen, nur damit Sie einen bestimmten Büroraum haben.
Bearbeiten: Das Obige gilt in Deutschland, YMMV, IANAL usw. Die EU ist jedoch ziemlich konsistent in den Vorschriften und soweit ich weiß, gilt das Obige in den meisten EU-Ländern.
ChrisInEdmonton
wenigadv
Mike Scott
Pepone