Kann ich mit einem Schengen-Visum aus einem anderen Land nach Deutschland einreisen, nachdem ich kein deutsches Visum bekommen habe?

Ich muss geschäftlich nach Deutschland und in die Schweiz reisen. Ich war schon vor 2 Jahren hier. Ich habe zweimal ein Geschäftsvisum beim deutschen Konsulat beantragt und beide Male wurde der Antrag abgelehnt. Auf der letzten Seite haben sie zweimal einen grünen Stempel angebracht. Der Grund ist der Zweck und die übermittelten Informationen zum geplanten Aufenthalt sind nicht zuverlässig. Ich habe die Dokumente beim Schweizer Konsulat eingereicht und sie haben mir ein Visum akzeptiert und erteilt. Jetzt muss ich erst nach Deutschland und dann in die Schweiz reisen.

Meine Frage also, darf ich mit einem von der Schweiz erteilten Schengen-Geschäftsvisum nach Deutschland einreisen? Hat der Ablehnungsstempel Auswirkungen auf die Einreise am deutschen Flughafen? Bedeutet das, dass ich nicht nach Deutschland, aber in andere Schengen-Staaten reisen kann?

Antworten (2)

Ein Schengen-Visum ist für das gesamte Gebiet gültig. Wenn Sie aus einem Schengen-Land gesperrt sind, sollten Sie grundsätzlich aus dem gesamten Gebiet gesperrt werden, aber eine Visumsverweigerung ist kein Verbot. Umgekehrt kann die Schweiz kein Visum erteilen, das nur für die Schweiz gültig ist (außer in einigen sehr spezifischen Fällen), aber sie sollte entscheiden, ob Ihnen die Einreise in das gesamte Gebiet zugetraut werden kann. Formal unterscheidet sich ein Antrag beim Schweizer Konsulat also nicht von einem Neuantrag beim deutschen Konsulat. Jedes Konsulat würde frühere Ablehnungen berücksichtigen und nach denselben Regeln entscheiden, ob es ein Visum erteilt oder nicht.

Aber vergessen Sie nicht, dass ein Visum für eine bestimmte Reise und einen bestimmten Zweck erteilt wird. Wenn Sie sich in der Schweiz beworben haben (und vermutlich eine Reiseroute, vielleicht eine Einladung usw. eingereicht haben) und ganz woanders auftauchen, könnten Grenzwächter misstrauisch werden. Wenn Sie ein Schweizer Visum speziell in der Absicht beantragt haben, die Entscheidung des deutschen Konsulats zu umgehen, haben Sie Betrug begangen und könnten Ihr Visum annullieren (oder diesmal sogar ein regelrechtes Verbot bekommen).

Und deutsche Grenzschützer sind sicherlich befugt, das alles zu prüfen, auch wenn die Schweiz Ihnen ein Visum ausgestellt hat. Sie sind wahrscheinlich auch neugieriger als sonst, wenn Sie nach mehreren Ablehnungen mit einem Visum aus einem anderen Land auftauchen. Sie müssen also besonders darauf achten, sich an Ihren Reiseplan zu halten und beim Grenzübertritt alle Unterlagen (Tickets, Buchungen, Einladung, alles über den Zweck Ihrer Reise, Ihre Beschäftigung usw.) zur Hand zu haben.

Auf der anderen Seite gibt es bei diesem Prozess nichts Automatisiertes. Wenn die Schweiz wirklich Ihr Hauptreiseziel ist und Sie lediglich an einem deutschen Flughafen umsteigen (also zuerst nach Deutschland einreisen) möchten, sollte das kein Problem sein.

Mit einem gültigen Schengen-Visum können Sie legal in jedes Mitgliedsland des Schengen-Abkommens (einschließlich Deutschland) einreisen. Das bedeutet nicht, dass die deutschen (oder anderen) Grenzbeamten Ihnen die Einreise gewähren müssen – sie könnten Sie aus vielen Gründen befragen und möglicherweise ablehnen, aber mit einem gültigen Visum scheint dies unwahrscheinlich, es sei denn, Sie stehen auf einer Beobachtungsliste. Dies ist keine Rechtsberatung, aber ich nehme an, dass der Nachweis einer Weiterreise oder Unterkunft in der Schweiz im Zweifelsfall hilfreich sein könnte.

Wenn Sie jedoch ein nationales Schweizer Visum (Non-Schengen) besitzen, ist es möglicherweise nicht für die Einreise nach Deutschland gültig. Sehen Sie in der ersten „Gültig für“-Zeile Ihres Visums nach, ob dort „Schengen-Staaten“ oder nur „Schweiz“ steht.

Um die Antwort zu ergänzen: Für Kurzaufenthalte (normalerweise 3 Monate bis 6 Monate für Tourismus und Geschäft) gibt es kein nationales Visum, nur Schengen. Wenn Sie jedoch ein Jahr lang Student sind, erhalten Sie das Schweizer Nationalvisum. Er kann jedoch weiterhin mit der nationalen Genehmigung (L, B oder C) ohne Schengen-Visum in den Schengen-Raum reisen. Siehe hier goo.gl/CVUjCv (nur auf Französisch, Deutsch oder Italienisch verfügbar)
@ruffp aber es gibt auch das Visum "mit räumlich begrenzter Gültigkeit".
Diese Antwort gilt nicht mehr für nationale Visa. Heutzutage werden diese normalerweise mit dem ausstellenden Land ausgestellt, das in der Zeile "gültig für" aufgeführt ist, aber der Inhaber des Visums kann in jedes Schengen-Land reisen.