Kann ich Schengen-Länder mit einem Typ-D-Schengen-Visum besuchen? [Duplikat]

Ich gehe für einen Semesteraustausch nach Deutschland und habe ein Langzeitvisum aus Deutschland. Kann ich in diesem Zeitraum mit diesem Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen oder muss ich ein separates Kurzaufenthalts-Schengen-Visum beantragen?

Mein Visum ist ein deutsches nationales Visum Typ D. Es gilt für eine Dauer von 4 Monaten, also länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland gültig ist, was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich hatte, als ich früher Deutschland besuchte; das war ein Kurzaufenthaltsvisum und sagte, es sei in Schengen Staten gültig.

Vielleicht bedeutet mein aktuelles Visum, dass ich länger als 90 Tage in Deutschland bleiben kann, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite, die anderen Schengen-Staaten besuchen kann.

Können Sie die genaue Art des deutschen Visums/Aufenthaltstitels für den längerfristigen Aufenthalt erläutern? (Es könnte einen Unterschied machen)
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, benötigen Sie neben dem Visum höchstwahrscheinlich auch eine Aufenthaltserlaubnis. Ob Sie in andere Schengen-Staaten reisen dürfen, hängt von der Art des Aufenthaltstitels und/oder der Art des Visums ab, das Ihnen ausgestellt wird.
@Gagravarr Ich habe ein nationales Visum für Deutschland. Auf dem Visum steht, dass es sich um ein Typ-D-Visum handelt ...
@Tor-EinarJarnbjo Wie ich in meiner Antwort an Gagavarr sagte, ist mein Visum ein deutsches nationales Visum Typ D. Es gilt für eine Dauer von 4 Monaten, dh länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Visum für den Langzeitaufenthalt in Deutschland gültig ist , das sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich hatte, als ich früher Deutschland besuchte, das ein Kurzaufenthaltsvisum war und sagte, es sei in Schengen-Staaten gültig. Ich frage mich also, ob mein aktuelles Visum bedeutet, dass ich es kann länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, aber ich sollte in der Lage sein, die anderen Schengen-Staaten zu besuchen, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite.

Antworten (3)

Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entspricht ein Visum Typ D einer regulären Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb von 180 Tagen dürfen Sie grundsätzlich bis zu 90 Tage andere Schengen-Staaten besuchen.

Es gibt einige Vorbehalte – Sie müssen Ihren Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente mit sich führen, den Zweck Ihres Besuchs dokumentieren können (Urlaub sollte ausreichen), Ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Reise dokumentieren, keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die Öffentlichkeit darstellen Gesundheit und wurden nicht ausdrücklich aus dem Land, in das Sie reisen, ausgewiesen. Da es an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten keine Einwanderungskontrolle gibt, sind diese Anforderungen meist eher theoretischer Natur. Sollten Sie dennoch überprüft werden, sparen Sie sich wahrscheinlich viel Ärger, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen zur Hand haben.

@Szabolcs Das Recht, andere Schengen-Länder für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen D-Visum zu besuchen, ist in der EU-Verordnung 2016/399, Artikel 6 1(b) festgelegt. Ein Visum für die einmalige Einreise „erlaubt seinem Inhaber nicht, nach Belieben in dieses Schengen-Land ein- und auszureisen“.
@Tor-EinarJarnbjo Tut mir leid, dass ich die Kommentare gelöscht habe, ich dachte, du hättest sie noch nicht gesehen. Es stellte sich heraus, dass ich falsche Informationen erhalten hatte und es sich tatsächlich um ein Visum für die mehrfache Einreise handelte. Ich habe auch die Verordnung 265/2010 gefunden (nicht dieselbe, die Sie erwähnen), die Ihre Antwort weiter bestätigt. Daher habe ich die Kommentare gelöscht.

Wie andere vorgeschlagen haben, dürfen Sie in andere Schengen-Staaten reisen, während Sie die 90/180-Regel einhalten. Dies steht auch auf der Website des polnischen Außenministeriums:

Das nationale Visum vom Typ D berechtigt den Inhaber zu:

  • sich während der gesamten Gültigkeitsdauer im Hoheitsgebiet Polens aufhalten;
  • sich innerhalb eines halben Jahres für bis zu drei Monate zusätzlich im Hoheitsgebiet anderer Schengen-Staaten aufhalten.
Die Frage bezieht sich auf Deutschland, obwohl die Regeln die gleichen sind. Neugierig, warum Sie für Polen geantwortet haben?

Gemäß den vom Auswärtigen Amt veröffentlichten deutschen Visabestimmungen (Link herunterscrollen):

Infolge der Verordnung 265/2010 ist es nun allen Inhabern eines nationalen Visums (D-Visum) und eines gültigen Reisedokuments möglich, sich im Schengen-Raum für bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei zu bewegen.

https://www.auswaertiges-amt.de/en/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node