Ich gehe für einen Semesteraustausch nach Deutschland und habe ein Langzeitvisum aus Deutschland. Kann ich in diesem Zeitraum mit diesem Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen oder muss ich ein separates Kurzaufenthalts-Schengen-Visum beantragen?
Mein Visum ist ein deutsches nationales Visum Typ D. Es gilt für eine Dauer von 4 Monaten, also länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland gültig ist, was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich hatte, als ich früher Deutschland besuchte; das war ein Kurzaufenthaltsvisum und sagte, es sei in Schengen Staten gültig.
Vielleicht bedeutet mein aktuelles Visum, dass ich länger als 90 Tage in Deutschland bleiben kann, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite, die anderen Schengen-Staaten besuchen kann.
Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums entspricht ein Visum Typ D einer regulären Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb von 180 Tagen dürfen Sie grundsätzlich bis zu 90 Tage andere Schengen-Staaten besuchen.
Es gibt einige Vorbehalte – Sie müssen Ihren Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente mit sich führen, den Zweck Ihres Besuchs dokumentieren können (Urlaub sollte ausreichen), Ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Reise dokumentieren, keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die Öffentlichkeit darstellen Gesundheit und wurden nicht ausdrücklich aus dem Land, in das Sie reisen, ausgewiesen. Da es an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten keine Einwanderungskontrolle gibt, sind diese Anforderungen meist eher theoretischer Natur. Sollten Sie dennoch überprüft werden, sparen Sie sich wahrscheinlich viel Ärger, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen zur Hand haben.
Wie andere vorgeschlagen haben, dürfen Sie in andere Schengen-Staaten reisen, während Sie die 90/180-Regel einhalten. Dies steht auch auf der Website des polnischen Außenministeriums:
Das nationale Visum vom Typ D berechtigt den Inhaber zu:
- sich während der gesamten Gültigkeitsdauer im Hoheitsgebiet Polens aufhalten;
- sich innerhalb eines halben Jahres für bis zu drei Monate zusätzlich im Hoheitsgebiet anderer Schengen-Staaten aufhalten.
Gemäß den vom Auswärtigen Amt veröffentlichten deutschen Visabestimmungen (Link herunterscrollen):
Infolge der Verordnung 265/2010 ist es nun allen Inhabern eines nationalen Visums (D-Visum) und eines gültigen Reisedokuments möglich, sich im Schengen-Raum für bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei zu bewegen.
https://www.auswaertiges-amt.de/en/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node
Gagravarr
Tor-Einar Jarnbjo
Yashaswini Prasad
Yashaswini Prasad