Ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und habe einen neuen Vertrag. Es erfüllt die Mindestgehaltsanforderungen, aber es ist ein befristeter Vertrag für 12 Monate. Meine Fragen sind:
Laut BAMF :
Ein Arbeitsplatzwechsel während der ersten zwei Jahre der Beschäftigung bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde (§ 19a Abs. 4 AufenthG). Die Genehmigung unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie die erstmalige Erteilung.
Aufenthaltsberechtigte Personen sind verpflichtet, den Verlust des Arbeitsplatzes der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen, wenn die Beschäftigung der Zustimmung der Ausländerbehörde bedarf. Der betreffende Ausländer besitzt zunächst noch einen gültigen Aufenthaltstitel, die Ausländerbehörde kann aber nach freiem Ermessen eine nachträgliche Befristung anordnen.
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