Im Bewerbungsformular ( Spiegel ) der American Automobile Association (AAA) heißt es:
Wenn Sie beabsichtigen, in den folgenden Ländern zu fahren, überprüfen Sie unbedingt Kästchen Seite 1 für INTERAMERIKANISCHE FAHRERLAUBNIS: Brasilien und Uruguay.
Wikipedia sagt jedoch, dass dies falsch ist und dass der internationale Führerschein in Brasilien und Uruguay akzeptiert wird:
Beide [Brasilien und Uruguay] haben die Wiener Konvention von 1968 unterzeichnet, wodurch sie beide Parteien sind, die Binnenvertriebene rechtmäßig anerkennen.
Darüber hinaus akzeptieren nach meinem Verständnis des Antragsformulars der AAA alle anderen Länder, die den Interamerikanischen Führerschein akzeptieren, auch den Internationalen Führerschein.
Da frage ich mich: Macht es Sinn, statt eines Internationalen Führerscheins (IDP) einen Interamerikanischen Führerschein ( IADP) zu bekommen?
Angenommen, der internationale Führerschein wird in den Vereinigten Staaten ausgestellt (aber ich bin neugierig zu wissen, ob IADP im Vergleich zu Binnenvertriebenen, die auch außerhalb der USA ausgestellt wurden, einen Vorteil hat).
Der Interamerikanische Führerschein (IADP) wurde durch Artikel XIII des Übereinkommens zur Regelung des interamerikanischen Kraftfahrzeugverkehrs geschaffen , das 1943 von 21 (?) Ländern in Nord-, Mittel- und Südamerika unterzeichnet wurde.
Als solches geht es sowohl auf die Genfer Konvention über den Straßenverkehr von 1949 als auch auf die Wiener Konvention über den Straßenverkehr von 1968 zurück, die den allgemein akzeptierten Internationalen Führerschein (IDP) umsetzte, und so war die IADP für eine gewisse Zeit das einzige internationale Fahren Genehmigung vorhanden.
Da das Übereinkommen von 1949 mehr als nur den Führerschein regelt, bleibt es für andere Dinge weiterhin in Kraft, und da es nicht überarbeitet wurde, um den Artikel zu streichen, der den Führerschein schafft, besteht dieser Führerschein immer noch.
Im Allgemeinen scheint es keinen Vorteil zu geben, einen IADP gegenüber dem allgemein akzeptierten IDP zu erhalten, mit Ausnahme der folgenden:
Status der Konvention von 1968
Status der Konvention von 1949
Da es scheint, dass keines der Unterzeichnerländer der Konvention von 1943 irgendwelche „Vorbehalte“ oder „Erklärungen“ äußerte, wie es einige bei den Konventionen von 1949 und 1968 taten, könnte die IADP technisch gesehen die Erlaubnis für einige oder alle Ausschlüsse der Binnenvertriebenen erteilen.
Wetterfahne
Frank Dernoncourt
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