Müssen Sie zwanghaft den Mund ausspülen, wenn Sie mit dem Fasten beginnen?

Wenn du beim Suhur isst und es Zeit ist aufzuhören, sollst du dann deinen Mund ausspülen und dir sogar die Zähne putzen, um Essensreste loszuwerden? Die Sorge ist, Essensreste bereits im Mund zu schlucken, nachdem das Fasten begonnen hat – würde es das Fasten brechen? Wenn Sie bereits im Wudhu (bereit für Fajr) sind und es daher nicht nötig ist, Wudhu erneut zu machen, müssen Sie dann immer noch den Mund ausspülen / die Zähne putzen? (Denn wenn Sie Wudhu machen müssen, ist eine der Handlungen das Zähneputzen / Mundspülen). Bitte klären Sie.

Antworten (1)

Soll man nach Suhur den Mund ausspülen und die Zähne putzen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, nach dem Suhur den Mund zu spülen oder die Zähne zu putzen. Es ist jedoch am besten, wenn jemand seinen Mund ausspült und/oder seine Zähne putzt, um Essensreste aus seinem Mund zu entfernen.

Ist das Schlucken von Speiseresten bereits im Mund, nachdem das Fasten begonnen hat, das Fasten zu brechen?

Das Schlucken von Essensresten, die zwischen den Zähnen zurückbleiben können, gilt als Essen und macht das Fasten ungültig.

Dies gilt, wenn der Fastende es freiwillig schluckt und es ausstoßen kann, aber er es absichtlich schluckt. Aber wenn es bereits seinen Hals erreicht hat und er es schluckt und es nicht ausstoßen kann, dann liegt keine Sünde auf ihm und sein Fasten bleibt gültig, denn in allen Fällen, in denen etwas das Fasten ungültig macht, hängt dies davon ab, dass der Fastende es tut nach Wahl. Wenn er es gewaltsam oder unfreiwillig tut, dann ist sein Fasten gültig und es liegt keine Sünde auf ihm.

Ibn Qudaamah sagte:

Wenn eine Person Essen zwischen den Zähnen hat, muss eines der beiden folgenden Szenarien zutreffen:

1 – Es ist eine kleine Menge, die er nicht ausspucken kann, also schluckt er sie. Dies macht sein Fasten nicht ungültig, weil es nicht vermieden werden kann. Es ist wie Speichel.

2 – Es ist eine große Menge und er kann sie ausspucken. Wenn er es ausspuckt, ist keine Sünde auf ihm, aber wenn er es absichtlich schluckt, ist sein Fasten nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ungültig, weil er Nahrung geschluckt hat, die er bereitwillig hätte ausspucken können, wenn er an sein Fasten gedenkt. Das bricht also das Fasten, als ob er absichtlich mit dem Essen begonnen hätte.

Wenn Sie bereits im Wudhu (bereit für Fajr) sind und es nicht nötig ist, Wudhu noch einmal zu machen, müssen Sie dann nach dem Essen immer noch den Mund ausspülen / Zähne putzen?

Wenn Sie im Wudhu sind und etwas gegessen haben, das Ihr Wudhu nicht bricht, wie Kamelfleisch, ist es ein Mustahab, Ihren Mund zu reinigen (durch Spülen, Bürsten oder Verwenden eines Miswak), bevor Sie beten. Aber wenn du das nicht tust, dann liegt nichts an dir und dein Gebet ist gültig.

Sheikh Abd al-Aziz ibn Baz wurde gefragt:

Frage – Nachdem ich Wudhu ausgeführt hatte, aß ich etwas zu essen. Muss ich Madmada (den Mund ausspülen) machen, um die Essensreste zu entfernen, bevor ich die obligatorische Salah durchführe?

Antwort – Madmada zu machen ist mustahab (wünschenswert), um Essensreste loszuwerden. Es schadet nichts, wenn diese Reste nicht entfernt werden. Wenn Sie jedoch Kamelfleisch essen, müssen Sie Wudhu durchführen, bevor Sie Salah anbieten, da diese Art von Fleisch Wudhu zunichte macht.