Muss ich einen Qualifikationsnachweis für eine tschechische Arbeitserlaubnis erbringen?

Ich bin Softwareentwickler und habe ein Stellenangebot von einem tschechischen Unternehmen erhalten. Ich habe aufgrund der Sommerferien Probleme bei der Beglaubigung meines Abschlusses und möchte meinen Arbeitgeber nicht zu lange warten lassen. Also habe ich mich entschieden, eine Arbeitserlaubnis (Arbeitnehmerkarte) zu beantragen, weil ich gelesen habe, dass dafür kein Studium notwendig ist (im Gegensatz zur Blue Card). Mein zukünftiger Arbeitgeber erbringt den Unterkunftsnachweis und weitere Anforderungen.

Während einige offizielle Seiten den „Qualifikationsnachweis für den Job“ als optionale Anforderung auflisten, nennen ihn andere (ebenfalls offizielle) Seiten jedoch als regelmäßige Anforderung. Das verwirrt mich.

Meine Frage also: Ist es möglich, die Mitarbeiterkarte auch ohne Abschluss in den IT-Bereich zu bringen, wenn ich alle anderen Voraussetzungen habe? Benötige ich einen Nachweis über frühere Jobs? Softwareentwicklung ist meines Wissens kein reglementierter Beruf.

Wo bewerben Sie sich?

Antworten (1)

Ja, Sie müssen einen Qualifikationsnachweis erbringen. Nach Angaben des Innenministeriums :

Unterlagen zum Nachweis der beruflichen Eignung zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit, wenn sich diese Bedingung aus der Art der Beschäftigung ergibt oder ein internationales Abkommen eine solche Bedingung vorschreibt, insbesondere:

  • ein Dokument, das die erforderliche Ausbildung nachweist (z. B. ein Diplom); in begründeten Fällen, insbesondere wenn begründete Zweifel bestehen, ob Sie über die erforderliche Ausbildung verfügen oder ob Ihre Ausbildung der Art der Beschäftigung angemessen ist, sind Sie verpflichtet, dies auf Verlangen einer Verwaltungsbehörde nachzuweisen und zu bescheinigen Ihre ausländische Ausbildung wurde von der zuständigen Behörde der Tschechischen Republik anerkannt,

  • ein Dokument zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation, sofern diese nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist (z.

  • ein Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Berufes erfüllen, sofern sich Ihre Bewerbung auf diesen Beruf bezieht; falls Sie noch nicht über ein solches Dokument verfügen, müssen Sie bei der zuständigen Anerkennungsbehörde der Tschechischen Republik die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen, nachdem Sie den Antrag auf einen Mitarbeiterausweis gestellt haben. Voraussetzung für die Ausstellung des Mitarbeiterausweises ist die Vorlage eines zustimmenden Bescheides der Anerkennungsbehörde

Ausgenommen sind in der Regel nur nicht qualifizierte Berufe (zB Bauarbeiter).