Ich habe während meines Studiums eine Arbeitserlaubnis beantragt. Was passiert, wenn mein Studentenvisum annulliert wird?

Ich bin zum Studieren nach Tschechien gekommen und habe kürzlich einen Job gefunden. Ich habe eine Arbeitserlaubnis beantragt und mein Antrag ist eingegangen. Jetzt warte ich auf meine Arbeitserlaubnis.

Ich habe einen von beiden Parteien (mir und dem Unternehmen) unterschriebenen Vertrag, der besagt, dass ich mit der Arbeit beginnen werde, sobald ich meine Arbeitserlaubnis erhalte. Somit kann ich sofort als Praktikant (ohne Bezahlung) im Unternehmen anfangen. Dies wird eine große Hilfe für den Orientierungsprozess sein. Wenn ich jedoch regelmäßig zum Arbeitsplatz gehe, kann ich den Unterricht nicht besuchen und mein Studentenvisum wird storniert.

Ich habe erklärt, dass ich nicht mehr als Student im Land bleiben werde. Daher möchte ich diese Gelegenheit nutzen und mich bis zur Erteilung meiner Bewilligung als Praktikantin/Praktikantin verpflichten.

Unabhängig davon, ob ich arbeite oder nicht:
Wenn mein Studentenvisum annulliert wird, während ich auf die Arbeitserlaubnis warte, hat das Auswirkungen auf das Verfahren?
Muss ich in mein Land zurückkehren? Oder kann ich hier warten?

Besitzen Sie derzeit ein Langzeitvisum (wird von einer Botschaft in Ihren Pass eingetragen, mehrfache Einreise, gültig bis zu einem Jahr) oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (in Tschechien erhalten Sie diese nach einmaliger Einreisevisum in Ihrem Pass )?
Ich habe ein Langzeitvisum. Nicht die Karte.

Antworten (1)

Studenten dürfen in der Tschechischen Republik arbeiten, Sie können also so lange arbeiten, wie Ihr Visum gültig ist. Sobald es jedoch storniert wird, müssen Sie das Land verlassen und auf die Ausstellung der Arbeitserlaubnis warten, ohne Ausnahme.

Ich würde vorschlagen, alles nach Vorschrift zu spielen und auf Ihre Arbeitserlaubnis zu warten.