Was passiert, wenn ich 1 Tag zu lange in Prag, Tschechische Republik, bleibe?

Ich möchte wissen, was passiert, wenn ich 1 Tag zu lange in Prag, Tschechische Republik, bleibe?

Es gab eine Verwirrung in der Reiseagentur, und sie beantragten einen Tag weniger für ein Schengen-Visum.

Ich habe ein Visum für Schengen vom 22.12.15 bis 13.01.16 mit einer Aufenthaltsdauer von 8 Tagen, und der Rückflug ist am 30.12.15 (Tickets sind bereits gekauft). Wird mir eine Geldstrafe auferlegt, wenn ja, wie hoch, oder wird mir sogar die Wiedereinreise in den Schengen-Raum für ein Jahr oder länger verweigert?

Wenn Sie am 22. DEZ ankommen und am 39. DEZ abreisen, gibt es keine Überschreitung. Andernfalls müssen Sie sich auf Glück, Charme und Gnade des Einwanderungs-/Grenzschutzbeamten verlassen. Vielleicht kommst du mit einer Erklärung davon, oder du bekommst eine Geldstrafe. Ein Schengenverbot ist eine unwahrscheinliche Strafe für nur einen Tag Überschreitung.
Danke Egil, aber das Problem ist, dass ich am 30. DEZ zurückfliege, in Tagen summiert sich das auf 9 Tage. Übrigens, ist es möglich, am 8. Tag den Flughafen zu betreten und die Aufenthaltsdauer zu verletzen?
Sie können im Transitbereich bleiben, sofern Sie einen Tag vor dem Flug eingelassen werden. Sie könnten am Flughafen fragen, wenn Sie Ihre Situation erklären, werden sie möglicherweise bevorstehen.
Danke nochmal. Deine Ratschläge sind hilfreich, sie haben mich etwas beruhigt :)
Ein weiteres Thema, bei dem die Experten hier Sie vielleicht beraten können: Wenn Sie mit einem Visum für 8 Tage, aber einem Rückflug am 9. Tag an der Grenze auftauchen, werden Sie dann reingelassen?
Das ist die größte Frage, die mich gerade beschäftigt.. :(( Werden sie mich überhaupt reinlassen. Und ich habe bereits für Hotel und Tickets bezahlt..
Wenn Ihre Reiseagentur einen Fehler gemacht hat, sollten Sie sich sofort mit ihr in Verbindung setzen, damit sie das Problem beheben kann. Während sie möglicherweise kurzfristig nichts gegen Ihr Visum unternehmen können, könnten sie Ihren Flug auf einen ändern, der Sie innerhalb der 8 Tage, die Ihnen erlaubt sind, aus dem Schengen-Raum herausbringt. Idealerweise sollte dies alles auf ihre Kosten geschehen, wenn sie für den Fehler verantwortlich sind!

Antworten (1)

Strafen für Überschreitungen

Die Überschreitung eines Visums, unabhängig von der Dauer, ist ein schweres Vergehen und wird daher bestraft. Die möglichen Strafen für die Überschreitung eines Schengen-Visums sind (in umgekehrter Reihenfolge nach Schweregrad):

  • keine Strafe
  • fein
  • Aufzeichnung
  • Verbot
  • Abschiebung

Beachten Sie, dass Sie einer Kombination davon unterliegen können. Sollten Sie beispielsweise abgeschoben werden, werden Sie wahrscheinlich auch erfasst und gesperrt. Insgesamt hängen die verhängten Strafen von einer Reihe von Faktoren ab, darunter dem Land, in dem Sie die Straftat begangen haben, und dem einzelnen Einwanderungsbeamten, der sich mit Ihrem Fall befasst.

Ihr 1-tägiger Overstay

Es ist sehr schwierig vorherzusagen, welche für eine eintägige Überschreitung gilt. Es hängt wahrscheinlich von der Nachsicht der Einwanderungsbeamten ab und davon, wie gut Sie sie davon überzeugen können, dass Sie nicht absichtlich zu lange geblieben sind. Sie können sicher davon ausgehen, dass der Verstoß aufgezeichnet wird, wenn er entdeckt wird, und Sie werden wahrscheinlich Fragen dazu gestellt bekommen, wenn Sie das nächste Mal ein Schengen-Visum beantragen.

Um eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden, müssen Sie die Ausreisekontrollen vor 23:59:59 Uhr des letzten Gültigkeitstages des Visums bestehen. Vielleicht möchten Sie versuchen, an diesem letzten Gültigkeitstag des Visums zum Flughafen zu kommen und sehen, ob Sie es rechtzeitig durch die Kontrollen schaffen.

Es könnte nützlich sein, darauf hinzuweisen, dass dies auch vom Land abhängen würde (dh die Strafe ist im EU-Recht nicht definiert). Ein Verbot erscheint jedenfalls äußerst unwahrscheinlich, in manchen Ländern sogar ein Bußgeld eher unwahrscheinlich. Außer wenn das Visum widerrufen wird und bis eine Datenbank mit Ein- und Ausreisen eingerichtet ist, würde der Verstoß auch nicht erfasst (außer den Stempeln im Pass). Ich würde es für wahrscheinlicher halten, beim Eintritt zurückgeprallt zu werden, als eine ernsthafte Strafe, wenn Sie bereits auf dem Weg nach draußen sind.