MwSt. beim Kauf von Wohneigentum im Ausland (Italien)

Ich habe einen ständigen Wohnsitz in den USA und erwäge den Kauf einer Immobilie in Italien. Dies zieht eine Mehrwertsteuer von 10 % auf den Hauswert nach sich. Kann ich dies als Steuergutschrift oder als Steuerabzug für meine US-Steuern angeben? (Bitte beachten Sie, dass dies die zum Zeitpunkt des Kaufs erhobene Mehrwertsteuer ist, also eine einmalige Steuer, keine Grundsteuer, sondern eher eine Verkaufssteuer).

Ich bin mir nicht sicher, warum Italien hier so besonders sein soll, aber für Deutschland und Polen gilt: ES GIBT KEINE MWST. AUF HAUSKÄUFE. Normale Häuser sind von der Mehrwertsteuer befreit. Nicht umsatzsteuerbefreit sind Nebenkosten (Makler, Notar etc.), die aber im Vergleich zum Eigenheimwert in der Regel gering sind. Die Mehrwertsteuer ist nur für Nichtwohngebäude (zB Geschäftsräume, Lager usw.) abzugsfähig und wird angewendet, jedoch NICHT für langfristige Unterkünfte.
@TomTom In Deutschland gibt es zwar keine Mehrwertsteuer auf Eigenheime/Immobilien, aber es gibt "Grunderwerbssteuer" - das ist eine Steuer auf Immobilienkäufe, die von dem Bundesland abhängt, in dem sich die Immobilie befindet, und zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt.
Wahrscheinlich kennt der Notar, bei dem Sie die Unterlagen unterschreiben, diese Regeln sehr gut. Versuchen Sie, sie zu fragen

Antworten (1)

Dies ist eine große Transaktion, und der allerbeste Rat, den ich Ihnen geben kann, ist, einen Experten für eine Expertenmeinung zu bezahlen. Wie ein Steueranwalt mit Erfahrung in den steuerlichen Auswirkungen des internationalen Immobilienkaufs.

Mein Bauchgefühl ist, dass die Mehrwertsteuer keine Steuergutschrift sein wird, wie es eine in Italien gezahlte Einkommensteuer wäre. Angenommen, Sie kaufen das Haus, um es als Ihren Hauptwohnsitz zu bewohnen, sehen Sie sich die Steuercodes auf der Website irs.gov bezüglich anderer Abzüge im Zusammenhang mit dem Kauf und Eigentum von Eigenheimen an, z irgendetwas darüber, wo sich das Haus befindet. Wenn die einzigen Anforderungen darin bestehen, dass Sie US-Bürger sind und im Haus wohnen, können Sie diese Anforderungen erfüllen.

Bitte holen Sie sich aufgrund der wahrscheinlich hohen Geldsummen, die involviert sind, professionelle Hilfe bei diesem Problem. Jetzt ein paar Tausend auszugeben, um die Dinge richtig einzurichten, wird sich auf lange Sicht lohnen. Sie können vielleicht davonkommen, den Mob zu stehlen, aber die IRS bekommt immer ihr Geld.

Zinsen und Vermögenssteuern sind abzugsfähig, wo auch immer das Haus steht. Über die Mehrwertsteuer habe ich nichts gefunden
Ich lebte in Belgien, Italien und Deutschland mit einem von der US-Regierung gesponserten Visum an jedem Ort. Eine Vereinbarung zwischen der US-Regierung und dem Gastgeberland befasste sich unter anderem mit der Mehrwertsteuer. Ich denke, wir hatten die Möglichkeit, etwas Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, aber nur für eine begrenzte Anzahl von Artikeln, die wir kaufen konnten. ZB Haushaltsgeräte und Elektronik. Ich habe nie untersucht, ob es sich um den Kauf eines Hauses handelte.
Sie können die Mehrwertsteuer für Artikel, die Sie in die USA zurückbringen, erstatten. Ich finde es schwer, das Haus mit mir zurück zu nehmen :)
Bei Hauptwohnsitzen soll zunächst keine Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis anfallen, nur auf bestimmte Nebenkosten (Notar etc.). So wird es zumindest in jedem mir bekannten anderen EU-Land gehandhabt.