Niederlande Schengen-Visum - Spanien

Ich habe ein Schengen-Visum von der niederländischen Botschaft erhalten und es ist ein Jahr gültig. Ich bin zurück von meinem Urlaub in Holland, möchte aber in den nächsten Monaten nach Spanien. Muss ich ein neues Spanien-Visum beantragen oder kann ich mit dem niederländischen Schengen-Visum, das ein Jahr gültig ist, nach Spanien einreisen?

Antworten (2)

Im Allgemeinen sollten Sie Ihr von den Niederlanden ausgestelltes Visum wiederverwenden, bis es abläuft. Es gibt jedoch einige Faktoren zu berücksichtigen.

Erstens, ist das Visum gültig? Ihre Spanienreise muss am oder vor dem 1-jährigen Ablaufdatum des Visums enden. Das heißt, Sie dürfen sich an oder nach diesem Datum nicht im Schengen-Raum aufhalten. Da Sie das Visum bereits einmal verwendet haben, muss es außerdem für zwei Einreisen oder für mehrmalige Einreisen gültig sein. Dies wird auf der Visummarke mit der Ziffer „2“ oder der Abkürzung „MULT“ (bei einem Visum für die einmalige Einreise mit „1“) gekennzeichnet.

Zweitens, ist der Zweck Ihrer Reise nach Spanien im Rahmen des Visums erlaubt? Die Antwort auf diese Frage ist wahrscheinlich „Ja“, aber wenn nicht, müssen Sie ein anderes Visum beantragen, das eine Reise für den beabsichtigten Zweck erlaubt. Dies scheint nicht für Geschäftsreisende zu gelten, die ein Visum für die mehrfache Einreise erneut verwenden, das ursprünglich für eine Touristenreise ausgestellt wurde, oder umgekehrt, aber ich kann nichts verbindliches finden, um diese Frage auf die eine oder andere Weise zu beantworten.

Drittens, ist seit Ihrer Reise in die Niederlande genug Zeit vergangen? Sie dürfen sich in einem Zeitraum von 180 Tagen, einschließlich des Tages Ihrer Ankunft und des Tages Ihrer Abreise, nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Das bedeutet, dass Sie an einem bestimmten Tag, wenn Sie sich diesen Tag und die vorangegangenen 179 Tage ansehen und 91 oder mehr Tage zählen, an denen Sie sich im Schengen-Raum aufgehalten haben, einen Verstoß begehen.

Genauer gesagt, wenn Sie beispielsweise zwischen dem 1. und 30. April insgesamt 30 Tage in den Niederlanden waren und am oder vor dem 29. Juli wieder in den Schengen-Raum einreisen, darf Ihre zweite Reise nicht länger als 60 dauern Tage, da der 61. Tag 179 Tage oder weniger nach Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum wäre und die Gesamtzahl der Tage, die Sie sich im Schengen-Raum aufgehalten haben, 91 wäre. Wenn Sie jedoch am oder nach dem 30. Juli Ihre zweite Reise antreten 90 Tage dauern könnte.

Früher wurde die 90/180-Regel anders berechnet, sodass Sie online möglicherweise widersprüchliche Erklärungen finden. Einen offiziellen Aufenthaltsdauerrechner gibt es hier:

http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/border-crossing/index_en.htm

Um den Taschenrechner zu finden, suchen Sie zum jetzigen Zeitpunkt den dritten Absatz des Haupttexts und klicken Sie im ersten Satz auf den verlinkten Text „Kurzaufenthaltsrechner“. Ich kann keinen Link finden, der den Rechner direkt öffnet.

Schließlich müssen Sie immer die allgemeinen Einreisebedingungen erfüllen und den Grenzbeamten davon überzeugen, dass Sie sie erfüllen:

  • Sie müssen erklären können, warum Sie in den Schengen-Raum einreisen möchten, und die Bedingungen Ihres Aufenthalts nachweisen können. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie für die Dauer des Aufenthalts und für Ihre Rückkehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügen;
  • Sie dürfen nicht als Bedrohung der öffentlichen Ordnung, der inneren Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder der internationalen Beziehungen eines der Länder des Schengen-Raums betrachtet werden;
  • Sie dürfen im Schengener Informationssystem nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben werden.

Die obige Liste stammt von http://ec.europa.eu/immigration/do-i-need-a-visa/do-i-need-a-short-stay-visa_en#TheSchengenarea

(+1) Es gibt keine maßgeblichen Informationen zur Wiederverwendung eines Geschäftsvisums für den Tourismus, da es in der Verordnung kein „Geschäftsvisum“ oder „Tourismusvisum“ als separate Kategorie gibt.
@entspannt danke. Ich stelle fest, dass ich nie etwas von Geschäftsvisum oder Touristenvisum gesagt habe, sondern von „Geschäftsbesuchern“ und „Visum, das für eine touristische Reise ausgestellt wurde“. Ich war besorgt über bestimmte Dinge, die ich auf dieser Seite gelesen habe, in Bezug auf Leute, die möglicherweise Probleme hatten, wenn sich der Zweck ihrer Reise änderte, obwohl das wahrscheinlich für Visa für die einmalige Einreise war. Dennoch wäre es beruhigend, etwas zu finden, das eindeutig besagt, dass der Inhaber eines Visums für die mehrfache Einreise es für andere als die im Antrag angegebenen Zwecke verwenden darf.
Dies scheint aus der Tatsache zu folgen, dass es keine Kategorien oder eine besondere Rolle für den Zweck gibt (im Gegensatz zu allen anderen Anforderungen/Informationen, die während der Information bereitgestellt werden). Daher ist ein Visum für die einmalige Einreise aufgrund seiner Verbindung mit einer einzigen Reise eingeschränkt, was bei einem Visum für die mehrfache Einreise unmöglich der Fall sein kann. Ob sich der Zweck, die Reiseroute oder die Aufenthaltsdauer von einer Reise zur nächsten geändert hat, ist nicht wirklich wesentlich.
Außerdem sollen Visa für die mehrfache Einreise explizit Reisen in andere Länder abdecken, was ihre Flexibilität unterstreicht. Ein offizielles (jedoch nicht rechtlich bindendes) Dokument dazu finden Sie im von der Kommission herausgegebenen Handbuch , z. 20.
Am interessantesten ist das Beispiel eines ukrainischen Geschäftsmanns auf S. 102. Zur Verweigerung der Einreise genügt die Verletzung einer anderen Voraussetzung (ausreichender Lebensunterhalt) und nicht einmal die Annullierung des Visums. Wenn touristische Reisen ausreichen würden, um das Visum eindeutig ungültig zu machen, würde dieses Beispiel wenig Sinn machen.
@Relaxed Ich stimme absolut zu, aber "scheint zu folgen" impliziert eine Interpretation, und verschiedene Parteien können zu unterschiedlichen Interpretationen kommen. Aus diesem Grund wäre es beruhigend, Beweise dafür zu finden, dass eine Regierungsbehörde dieser Interpretation gefolgt ist. Vielen Dank, dass Sie diese relevanten Beispiele im Handbuch gefunden haben.
Ja das stimmt. Ich möchte noch eine letzte relevante Information hinzufügen, die diese Interpretation für mich sehr überzeugend macht: Der Schengener Grenzkodex definiert das Verfahren zur Einreiseverweigerung bis ins kleinste Detail, bis hin zu einigen Muster-Standardformularen. Eine Diskrepanz zwischen Visum und Reisezweck ist nirgendwo als triftiger Grund für die Einreiseverweigerung in den Formularen (oder in Artikel 5 selbst) zu finden. Laut Verordnung haben Sie entweder ein gültiges Visum oder nicht.
Problematisch könnte es nur werden, wenn das Visum widerrufen oder annulliert werden soll, aber der Versuch, ein für geschäftliche Zwecke ausgestelltes Visum für die mehrfache Einreise für den Tourismus zu verwenden, dafür offensichtlich nicht ausreicht (vgl. das Beispiel des Handbuchs).

Wenn Ihr Schenghen-Visum noch gültig ist, müssen Sie kein neues Visum beantragen.

http://es.vfsglobal.co.uk/london/allaboutyourvisas.html