Orla: Sind die Blätter der Pflanze vom Verbot umfasst?

Ich habe vor kurzem eine Weinrebe gepflanzt. Die Gärtnerei besteht darauf, dass sie mindestens 1 Jahr alt ist (und die Größe der Pflanze deutet auf ein Alter von nicht weniger als 2 Jahren hin). Es wurde mit vollständig mit Erde bedeckten Wurzeln gepflanzt, kann ich es als 1 Jahr zählen, auch wenn die "Zeugen" in der Gärtnerei kein Shomer Shabbat sind?

Kann ich auch vor dem 3. Jahr die Blätter der Weinrebe verwenden? (im Gegensatz zu den Früchten)

Willkommen bei Judaism.SE und vielen Dank für die interessanten Fragen!
Da dies für Sie eine praktische Frage ist, empfehle ich Ihnen dringend CYLOR , anstatt sich auf das zu verlassen, was hier beantwortet wird.

Antworten (3)

Die Blätter sind mutar ( Orlah 1:7 ) (V'araltem orlaso es piryo )

Eine neu gepflanzte Pflanze (Shesil) startet die Uhr neu ( Orlah 1:3 ...). Orlah sind es jedoch nicht 3 volle Jahre. Solange die Pflanze 2 Wochen zum Rooten hatte und 30 Tage vor Rosh Hashana (also vor dem 17. Av) gerootet war, zählt das als ein Jahr. Andererseits gelten Früchte, die im 4. Jahr vor Tu biShvat zu blühen begannen, als Orlah. ( SA OC 294:4 ). Dann haben Sie natürlich Revaei-Probleme – siehe 294:7 .

Wenn es mit genug Erde um die Wurzeln verpflanzt wurde, um alleine zu überleben, dann wird die Uhr nicht zurückgesetzt (Shulchan Aruch, Yoreh De'ah 294:19).
Es stellt sich die Frage, wie lange überleben. In Eretz Yisrael sind wir Machmir für die gesamten 3 Jahre von Orlah. Ich bin kein Experte, aber hätte es die Rebe nicht schwer, langfristig im Boden der Gärtnerei zu überleben?
Richtig, ich sehe, dass Pischei Teshuvah dort Meinungen auf beiden Seiten der Frage bringt, wie lange es überleben muss. (Er sagt, dass es in dieser Hinsicht tatsächlich einen Unterschied zwischen Eretz Yisrael geben kann, wo zweifelhaftes Orlah verboten ist, und Chuz la'aretz, wo es erlaubt ist.)
@Alex: jetzt eine separate Frage: judaism.stackexchange.com/questions/14193 .

(Bruchos 36a) nur die Primärfrucht ist verboten, dies aber nur außerhalb Israels. In Israel ist die Zweitfrucht verboten.

Pflanzen mit mehr als einer essbaren „Frucht“ (Obst, Beeren, Blüten, Schalen, Blätter, Stengel und Holz) haben nur eine Primärfrucht. Diese Primärfrucht ist normalerweise der Grund, warum wir die Pflanze kultivieren, und wäre Ha'aitz, alle Sekundärfrüchte sind Ha'adamah. Außerhalb Israels ist nur die Primärfrucht in den ersten 3 Jahren verboten, und alle Sekundärfrüchte, wie Blätter, dürfen außerhalb Israels gegessen werden.

Auch (36b) ist es außerhalb Israels sogar erlaubt, alle fragwürdigen Primärfrüchte zu essen, wenn sie unter 3 Jahre alt sind. Sie sind außerhalb Israels nur verboten, wenn Sie sicher wissen, dass sie weniger als 3 Jahre alt sind – Sie wissen, wann sie gepflanzt und gepflückt wurden.

Bearbeiten: Außerdem sind Schalen und Schalen, die die Primärfrucht schützen (ohne die Schale stirbt sie ab), zusammen mit der Primärfrucht verboten.

Den ersten Teil kenne ich nicht, aber für den zweiten gilt orla/neta revi für die Frucht, nicht für die Pflanze als Ganzes.