Reiseeinverständniserklärung für ein Kind, das mit einem Elternteil in die Niederlande reist

Ich plane, die Niederlande mit meiner Familie (Ehefrau und ein Kind unter 2 Jahren) zu besuchen. Eine der Voraussetzungen für das Visum ist ein „Reisegenehmigungsschreiben im Original, das von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist“.

Kann mir jemand sagen, was der Brief enthalten sollte? Muss ich ein Formular ausfüllen?

Nur um hinzuzufügen, ich reise von Großbritannien in die Niederlande.

Wo hast du das gelesen? Ich hatte den Eindruck, dass dies nur erforderlich ist, wenn das Kind alleine oder mit nur einem Elternteil reist.
Dies ist nur erforderlich, wenn nur einer oder keiner von Ihnen mit dem Kind reist oder wenn einer von Ihnen kein Elternteil eines Kindes ist.
Hier steht, aber nicht, ob dies nur erforderlich ist, wenn das Kind mit einem Elternteil oder allein reist. nl.vfsglobal.co.uk/pdf/Tourist_Visa17012013.pdf

Antworten (2)

Einige Konsulate bieten Formulare zum Ausfüllen an, aber hier ist eine Vorlage des schwedischen Außenministeriums . Dies sollte im Allgemeinen für jedes Land in Ordnung sein, und da Schweden auch im Schengen-Raum liegt, gelten genau die gleichen Regeln wie für die Niederlande.

Während es im niederländischen VFS keine solche Erwähnung gibt, wurde auf der Seite des österreichischen Konsulats eine Besonderheit hinzugefügt :

5.1. Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren):

Geburtsurkunde

Minderjährige, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen:

Originalpässe beider Elternteile (es sei denn, ein Elternteil hat das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsrecht für das Kind);

Nachweis der Zustimmung der elterlichen Gewalt oder des Erziehungsberechtigten

und auch von der Seite der niederländischen Konsulardienste . Sie können das natürlich direkt beim Konsulat bestätigen, aber ich denke trotzdem, dass Sie es nicht brauchen werden, wenn Sie beide mit dem Kind reisen.

Danke, Punkt 12 zu den niederländischen VFS besagt, dass eine Einverständniserklärung erforderlich ist, aber wie Sie sagten, ist dies möglicherweise nur erforderlich, wenn das Kind alleine oder mit einem Elternteil reist.
@Junaid Es gab mehrere Fälle, in denen solche Punkte wegen "Übersetzungsverlust" aufgetreten sind, daher muss dies direkt mit dem Konsulat geklärt werden, aber normalerweise besteht die Sorge darin, dass ein Elternteil das Kind ohne Zustimmung aus einem Land mitnimmt eines anderen.