Meine Frage bezieht sich auf die Zählung des Zeitraums von sechs Monaten für einen 90-tägigen Besuch im Schengen-Raum:
Besuchen Sie den 15. Mai - 5. Juni 2014 (20 Tage) unter dem Namen X.
Besuchen Sie den 28. August - 25. September 2014 (29 Tage) unter dem Namen X. Der
11. November markiert das Ende von 180 Tagen
Namen ändern
Besuchen Sie 10. Dezember 2014 - 10. März 2015 (90 Tage) unter dem neuen Namen Y
Kann ich im Mai zurückkehren?
Wenn der erste Zeitraum am 11. November endet und der neue Zeitraum am 12. November beginnt, würde der nächste 180-Tage-Zeitraum am 11. Mai enden.
Kann ich am 12. Mai zurückkehren?
Wenn meine Namensänderung die Zählung neu beginnt, kann ich erst Mitte Juni zurückkehren. Ich sollte hinzufügen, dass ich nicht vorhatte, 90 Tage über den Winter zu bleiben. Ich reise mit zwei Hunden und die Temperaturen in NY, USA, waren zu kalt, um sicher zu fliegen (nicht, dass es für die Einwanderung von Bedeutung wäre).
Jemand muss mich korrigieren, wenn Folgendes falsch ist (was mich überraschen würde): Namensänderungen spielen bei der 90/180-Regel keine Rolle. (Ich meine: warum sollten sie?). Das Zeitfenster wird dann also nicht zurückgesetzt.
Aber eigentlich schreibe ich diese Antwort aus folgendem Grund, was Ihnen aus Ihrem Beitrag nicht ersichtlich zu sein scheint: Sie haben bereits zu lange gedauert . Im Zeitfenster vom 29.08.14 bis 24.02.15 haben Sie sich 105 Tage im Schengen-Raum aufgehalten, was über dem Maximum der 90-Tage-Regelung liegt.
Die 90/180-Regel besagt, dass Sie sich in jedem Zeitfenster von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten dürfen, es sei denn, Sie sind ansässig oder besitzen ein Visum, das Ihnen dies erlaubt. Die visumfreie Einreise mit einem US-Pass erlaubt Ihnen dies nicht. Es gibt kein „Reset-Datum“ für die 180-Tage-Periode. Wenn Sie nach Ihrer Namensänderung einen brandneuen Reisepass erhalten haben, haben Sie vielleicht Glück und die Grenzbeamten bemerken Ihre Überschreitung möglicherweise nicht. Das macht Ihren derzeitigen Aufenthalt jedoch nicht legal.
Wenn die Namensänderung Sie tatsächlich auf magische Weise zu einer anderen Person für visumfreie Einreisezwecke macht, ist diese Antwort nicht gültig. Aber ich bezweifle es sehr (wiederum, warum sollte es dafür eine Ausnahme geben?) und hoffe, dass jemand einen Kommentar hinterlassen kann, wenn diese Annahme tatsächlich falsch ist.
Gayot Fow
Phoog