Schiitische Sichtweise: Mit wem ist Nikah al-Mut'ah erlaubt?

Ist nach schiitischer Sicht des Islam eine Mut'ah-Ehe mit der eigenen Tochter, der eigenen Schwester oder der eigenen Schwägerin erlaubt?

Mindestens zwei - wenn nicht alle drei - der Arten von Verwandten, die Sie zitiert haben, sind eindeutig haram, um durch den Koran zu heiraten. Diese Frage macht also kaum Sinn, wenn sie die Schiiten nicht deskreditieren sollte.

Antworten (3)

All dies ist offensichtlich verboten, denn der Koran sagt:

Verboten sind dir [zur Eheschließung] deine Mütter, deine Töchter, deine Schwestern ... Und [ebenfalls verboten sind] ... du heiratest zwei Schwestern gleichzeitig ...
Koran 4:23

Grundsätzlich:

Eine eheliche Beziehung ist mit Frauen verboten, die als Mahram angesehen werden, zum Beispiel Mutter, Schwester und Schwiegermutter.
Ayatollah Saanei

Und wen ein Mann heiraten darf, ist bei unbefristeten und befristeten Ehen gleich:

Es gibt keinen Unterschied zwischen der unbefristeten und der befristeten Ehe außer [Mahr, Erbschaft, Lebenshaltungskosten, gleicher Anteil bei Polygamie und Wartezeit nach Scheidung] Islamisches Recht , Ayatollah Shirazi ( pdf )

Es wird also das sein, was Sie natürlich erwarten würden. Trotzdem zählen hier schiitische Gelehrte diese Verwandten direkt auf:

Es ist verboten, einige der Frauen wie Mutter, Schwester und Schwiegermutter zu heiraten.

Normalerweise können männliche und weibliche Nicht-Mahram heiraten; die Ausnahme ist zum Beispiel, dass ein Mann, solange er mit seiner Frau verheiratet ist, seine Schwägerin (die Schwester seiner Frau) nicht heiraten darf.
Islamisches Recht , Ayatollah Shirazi

Die eheliche Beziehung ist haram mit Frauen, die jemandes Mahram sind, zum Beispiel Mutter, Schwester , Tochter , Tante väterlicherseits, Tante mütterlicherseits, Nichte (die Tochter eines Bruders oder einer Schwester) und Schwiegermutter.
Frauen, mit denen die Ehe Haraam ist , Ayatollah Sistani

... mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Frauen, die er nicht heiraten kann, da sie aufgrund der Blutsverwandtschaft verboten sind. Diese sind: ...

  1. Schwägerin , zu Lebzeiten seiner Frau, denn es ist verboten, zwei Schwestern gleichzeitig zu heiraten.

Jurisprudenz leicht gemacht , Ayatollah Sistani

                                  In the name of Allah

Kurz gesagt, Nikah al-Mut'ah hat in vielen Gesetzen Ähnlichkeit mit der dauerhaften Ehe – obwohl sie auch ihre spezifischen Bedingungen hat. Inzwischen bedarf es vieler Erklärungen, um das Problem vollständig zu klären; aber kurz gesagt (AFAIK) ist es haram zu heiraten mit:

Maharems, wie zum Beispiel:

Mutter, Schwester, Schwiegermutter, Schwägerin, Tanten und so weiter.

Quellen:

Schiitische Meinung: Mit wem ist Mut'ah-Ehe erlaubt? Ehe auf Zeit ist wie dauerhafte Ehe; Daher ist bei dieser Form der Ehe die Ehe mit inzestuösen Personen verboten, wie Mutter, Schwester, Mutter, Großmutter, Tante, Tante, Neffe, Nichte, Pflegeschwester usw. Auch die Ehe mit Frauen, die aus irgendeinem Grund inzestuös sind verboten. Sein; Du kannst andere Frauen heiraten.

Siehe: http://www.rohani.ir/fa/ndt/842/%D8%A8%D8%A7-%DA%86%D9%87-%DA%A9%D8%B3%D8%A7%D9 %86%DB%8C-%D9%85%DB%8C-%D8%AA%D9%88%D8%A7%D9%86-%D8%A7%D8%B2%D8%AF%D9%88% D8%A7%D8%AC-%D9%85%D9%88%D9%82%D8%AA-%DA%A9%D8%B1%D8%AF-