Wer ist für den Unterhalt des/der Kindes(er) verantwortlich, wenn eine Frau in Nikah Mut'ah schwanger wird?

Wenn ein Ehemann und eine Ehefrau gemäß Nikah Mut'ah verheiratet sind , ist es möglich, dass die Ehefrau schwanger wird. Dies scheint eine Vielzahl von Komplikationen in Bezug auf Unterhalt und Sorgerecht zu eröffnen. Google enthüllt Anti-Mut'ah-Webseiten und ist keine große Hilfe. Allerdings habe ich das gefunden:

Eine Frau, mit der eine Ehe auf Zeit geschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Unterhalt, auch wenn sie schwanger wird. – Ayatollah Sistani

Damit bleibt die Verantwortung für das/die Kind(er) offen.

Frage : Wer ist für den Unterhalt des Kindes/der Kinder verantwortlich, wenn eine Frau in Nikah Mut'ah schwanger wird?

@Casanova Ich denke, es ist am besten, wenn dies aus schiitischer Sicht beantwortet wird, da Sunniten Nikah Mut'ah nicht zulassen.
@Armaan Ja, deshalb habe ich nicht geantwortet.
Der Ehemann ist für den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Es gelten die gleichen Regeln in Bezug auf ein Kind wie bei der dauerhaften Ehe. Wenn ich die Referenz gefunden habe, werde ich richtig antworten, inshAllah.
Warum erlauben Sunniten keine Nikah Mut'ah?

Antworten (2)

Wer ist dafür verantwortlich?

Nach dem Islam (Schia-Islam) ist in einem solchen Fall der Vater für den Unterhalt (die Gewährung von Unterhalt und ...) des Kindes (der Kinder) verantwortlich, wenn eine Frau in Nikah Mut'ah schwanger wird.

Weitere Erklärung:

Aus islamischer Sicht wird er oder sie (das Kind) als ihre Kinder anerkannt und sie werden als ihr rechtmäßiger Vater und ihre rechtmäßige Mutter betrachtet, daher ist die Nafaqah/Unterhalt des Kindes die Pflicht des Vaters und eigentlich des Kindes wird sowohl von seiner Mutter/Vater erben.

Dadurch wird sich das Kind niemals beschämt/gedemütigt fühlen; weil seine/ihre Mutter und sein/ihr Vater Allah gehorcht haben, indem sie in einer Beziehung waren, die sowohl vom Islam als auch vom Gesetz bestätigt wurde, anstatt etwas gegen die Scharia (islamisches Gesetz) zu begehen. Wir sollten uns jedoch bewusst sein, dass die Verantwortung für die Betreuung des Kindes nicht nur in der Ehe auf Zeit, sondern auch in der Dauerehe dem Vater übertragen wird. In beiden Fällen ist es das Recht der Mutter, sich um das Kind zu kümmern, zwei Jahre lang, wenn es ein Junge wäre, und sieben Jahre lang, wenn es ein Mädchen wäre[4], das sie dem Vater überlassen oder nutzen kann, aber danach dass dieses Recht für eine bestimmte Zeit an den Vater weitergegeben wird ...

Zum Lesen des vollständigen Textes siehe:

Was ist die Position von Kindern, die von Mut'ah geboren wurden? Es gibt keinen Unterschied zwischen den Kindern von Nikah oder Mut'ah. Beide gelten unter der Scharia als legitim – sie erben von ihren Eltern, und alle islamischen Gesetze gelten in Bezug auf die Vaterschaft.

Quelle: www.shiapen.com

Bitte liefern Sie Beweise, um Ihre Antwort zu untermauern (siehe Anleitung zur Beantwortung ). Der Link, den Sie ShiaPen zur Verfügung gestellt haben, ist ein nicht zugeordneter Artikel und liefert keinen Beweis für die Position von Kindern, die von Mut'ah geboren wurden .