Meine Frau und ich haben beide einen professionellen Job und verdienen ziemlich gut. Meine Frau bekam diesen Winter auch einen Teilzeitjob (W-2) in einem Skigebiet, hauptsächlich zum Spaß, und wurde kaum bezahlt (und arbeitete nur 10 Tage). Sie zahlte aus eigener Tasche, um in den Nächten zwischen ihren Arbeitsschichten im billigsten Hotel vor Ort zu übernachten. Als Nebenbemerkung, egal was es wert ist, das Hotel hat mehr gekostet, als sie im Resort verdient hat, also hat sie in Bezug auf diesen Job negatives Geld verdient (aber sowohl die Hotelkosten als auch die Einnahmen im Resort sind ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu unserem Primäreinkommen). Als Nebenbemerkung liegt das Skigebiet mitten im Nirgendwo, und wenn sie nicht in diesem Skigebiet geblieben wäre, hätte sie unter potenziell gefährlichen Bedingungen mindestens eine Stunde Fahrt pro Strecke von den nächstgelegenen Optionen gehabt. Das Resort gab ihr als Teil ihrer Entschädigung keine Unterkunftsmöglichkeiten, sie musste aus eigener Tasche bezahlen, weshalb sie es tat. Ich sollte auch anmerken, dass ich manchmal mitgekommen bin und das Zimmer mit ihr geteilt habe, falls das relevant ist (aber es war das kleinste billigste Zimmer vor Ort).
Nein ist nicht abzugsfähig. Alle berufsbedingten Ausgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung ihres Arbeitgebers (mit einigen Ausnahmen wie einheitliche Kosten oder die geschäftliche Nutzung Ihres Autos).
Die IRS-Regel ist ziemlich klar, dass nur gewöhnliche und notwendige Ausgaben abzugsfähig sind. Wie Sie sagten, hätte sie die Stunde + pendeln können, also war das Hotel nicht unbedingt notwendig.
Die vorherigen Antworten scheinen nicht die entscheidende Änderung von OP zu berücksichtigen, dass die Frau eine W-2-Angestellte war. Nicht erstattete Betriebsausgaben sind ab dem Steuerjahr 2018 von Arbeitnehmern nicht mehr abzugsfähig . Sie sind also unabhängig von der Begründung für das Hotel nicht abzugsfähig.
Ich bin kein Anwalt (IANAL) und auch kein CPA, aber mein Rat ist: Beanspruchen Sie es nicht .
Mein Verständnis ist, dass Sie, da Sie ein W-2-Angestellter waren, 2018 einen gewissen Prozentsatz des AGI (bereinigtes Bruttoeinkommen) überschreiten müssten, damit der Betrag nicht aus einer detaillierten Rendite "verschwindet" (weil Ihr AGI großartig ist ... es stellt diesen Aufwand in den Schatten).
Da es sich nicht um eine erhebliche Ausgabe handelt (für Sie ... in Anbetracht Ihres AGI), essen Sie einfach die Kosten und lassen Sie sie bei Ihrer Steuererklärung weg.
Wenn Sie geprüft werden, denke ich nicht, dass der IRS eine einstündige Fahrt zum Pendeln für übertrieben hält und möglicherweise nur diesen geringeren Betrag zulässt. Und ja, ich habe den Teil gelesen, wo Sie sagten, dass es gefährlich sein könnte, zu dieser Stunde zu fahren (und dem stimme ich zu), aber wir sprechen nicht darüber, was passieren sollte ... wir sprechen darüber, was bei einer Prüfung passieren könnte :–)
Doug Deden
Pfund
Doug Deden
Pfund