Sind Hotelauslagen in diesem Fall abzugsfähig?

Meine Frau und ich haben beide einen professionellen Job und verdienen ziemlich gut. Meine Frau bekam diesen Winter auch einen Teilzeitjob (W-2) in einem Skigebiet, hauptsächlich zum Spaß, und wurde kaum bezahlt (und arbeitete nur 10 Tage). Sie zahlte aus eigener Tasche, um in den Nächten zwischen ihren Arbeitsschichten im billigsten Hotel vor Ort zu übernachten. Als Nebenbemerkung, egal was es wert ist, das Hotel hat mehr gekostet, als sie im Resort verdient hat, also hat sie in Bezug auf diesen Job negatives Geld verdient (aber sowohl die Hotelkosten als auch die Einnahmen im Resort sind ein Tropfen auf den heißen Stein im Vergleich zu unserem Primäreinkommen). Als Nebenbemerkung liegt das Skigebiet mitten im Nirgendwo, und wenn sie nicht in diesem Skigebiet geblieben wäre, hätte sie unter potenziell gefährlichen Bedingungen mindestens eine Stunde Fahrt pro Strecke von den nächstgelegenen Optionen gehabt. Das Resort gab ihr als Teil ihrer Entschädigung keine Unterkunftsmöglichkeiten, sie musste aus eigener Tasche bezahlen, weshalb sie es tat. Ich sollte auch anmerken, dass ich manchmal mitgekommen bin und das Zimmer mit ihr geteilt habe, falls das relevant ist (aber es war das kleinste billigste Zimmer vor Ort).

  • Sind die Hotelkosten abzugsfähig?
  • Wenn ja zu obiger Frage... für welches Jahr sollen die Abzüge gelten, wenn man bedenkt, dass die Hotelaufenthalte im Jahr 2019 stattfanden, aber alle im Jahr 2018 bezahlt wurden.
Die zweite Hälfte Ihrer Frage hängt davon ab, ob Sie bei der Einreichung eine "Cash-Basis" oder eine "Accrual-Basis" verwenden. Nahezu alle einzelnen Steuerzahler verwenden die Cash-Basis-Methode. Und Sie können ohne Erlaubnis des IRS nicht von einer Methode zur anderen wechseln. Wenn Sie in der Vergangenheit die Cash-Basis-Methode verwendet haben und die Hotelkosten abzugsfähig sind, werden sie 2018 abzugsfähig sein – wenn sie bezahlt wurden.
@DougDeden Das hat nichts mit Cash vs. Accrual zu tun. Cash vs. Accrual bestimmt, wann Einnahmen erzielt werden und wann Ausgaben anfallen. Das hat vielleicht damit zu tun, ob die Frau dieser Person eine W-2-Angestellte des Arbeitgebers oder eine 1099-Vertragspartnerin des Unternehmens war.
@quid Ist "wenn Ausgaben anfallen" nicht genau das, was die (zweite Hälfte der) Frage stellt? Sie wurden 2018 bezahlt, aber die Dienstleistung wurde 2019 erbracht. Wenn sie also Cash Basis für ihre Steuern verwenden, würden sie sie (falls abzugsfähig) 2018 abziehen, aber wenn sie Accrual Basis verwenden, würden sie sie abziehen (falls abzugsfähig) im Jahr 2019. Zumindest ist das mein Verständnis, basierend auf der IRS-Veröffentlichung 538.
Nein. Einzelpersonen arbeiten niemals periodengerecht; Es mag einige wilde Ausnahmen geben, aber es wäre eine äußerst seltene Ausnahme. Wenn es sich bei dieser Person um einen 1099-Auftragnehmer handelte, handelte es sich um eine im letzten Jahr angefallene Geschäftsausgabe, möglicherweise gegen ein Einkommen von Null, die aber dennoch im letzten Jahr angefallen und gegen das Geschäft abgezogen wurde (es sei denn, dieses Geschäft wird periodengerecht betrieben, was wiederum für einen Einzelgänger außergewöhnlich selten wäre Eigentümer, um auf Periodenbasis zu arbeiten). Wenn diese Person ein W2-Mitarbeiter war, dann ist das Ganze wahrscheinlich ein Reinfall.

Antworten (3)

Nein ist nicht abzugsfähig. Alle berufsbedingten Ausgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung ihres Arbeitgebers (mit einigen Ausnahmen wie einheitliche Kosten oder die geschäftliche Nutzung Ihres Autos).

Die IRS-Regel ist ziemlich klar, dass nur gewöhnliche und notwendige Ausgaben abzugsfähig sind. Wie Sie sagten, hätte sie die Stunde + pendeln können, also war das Hotel nicht unbedingt notwendig.

Korrekte Schlussfolgerung (nicht abzugsfähig), aber der Hauptgrund ist, dass für W-2-Mitarbeiter keine Betriebsausgaben mehr abzugsfähig sind. Für andere Fälle (selbstständiger Unternehmer), in denen „normal und notwendig“ gilt, ist es auch nützlich zu beachten, dass „notwendig“ nicht das bedeutet, was Sie vorschlagen: „Eine notwendige Ausgabe ist eine, die für Ihren Handel oder Ihr Unternehmen hilfreich und angemessen ist. Eine Ausgabe muss nicht unabdingbar sein, um als notwendig zu gelten."
Danke! FWIW, heute habe ich es geschafft, mit einem Freund eines Freundes in Kontakt zu treten, der ein professioneller Buchhalter ist, und er sagte so ziemlich dasselbe.

Die vorherigen Antworten scheinen nicht die entscheidende Änderung von OP zu berücksichtigen, dass die Frau eine W-2-Angestellte war. Nicht erstattete Betriebsausgaben sind ab dem Steuerjahr 2018 von Arbeitnehmern nicht mehr abzugsfähig . Sie sind also unabhängig von der Begründung für das Hotel nicht abzugsfähig.

Ich bin kein Anwalt (IANAL) und auch kein CPA, aber mein Rat ist: Beanspruchen Sie es nicht .

Mein Verständnis ist, dass Sie, da Sie ein W-2-Angestellter waren, 2018 einen gewissen Prozentsatz des AGI (bereinigtes Bruttoeinkommen) überschreiten müssten, damit der Betrag nicht aus einer detaillierten Rendite "verschwindet" (weil Ihr AGI großartig ist ... es stellt diesen Aufwand in den Schatten).

Da es sich nicht um eine erhebliche Ausgabe handelt (für Sie ... in Anbetracht Ihres AGI), essen Sie einfach die Kosten und lassen Sie sie bei Ihrer Steuererklärung weg.
Wenn Sie geprüft werden, denke ich nicht, dass der IRS eine einstündige Fahrt zum Pendeln für übertrieben hält und möglicherweise nur diesen geringeren Betrag zulässt. Und ja, ich habe den Teil gelesen, wo Sie sagten, dass es gefährlich sein könnte, zu dieser Stunde zu fahren (und dem stimme ich zu), aber wir sprechen nicht darüber, was passieren sollte ... wir sprechen darüber, was bei einer Prüfung passieren könnte :–)

Fahrten sind unabhängig von der Länge nicht abzugsfähig .
@chepner Ich wollte nicht implizieren, dass der Arbeitsweg abzugsfähig ist. Die Hotelkosten waren die Frage, und ich wies darauf hin, dass der IRS möglicherweise nur den Tagessatz des günstigeren Hotels zulässt (unabhängig davon, ob es eine Stunde entfernt ist und unabhängig von der tatsächlichen / wahrgenommenen Gefahr).
Mein (schlecht gemachter) Punkt ist, dass ich nicht denke, dass ein Aufenthalt in einem Hotel, um Ihren regelmäßigen Arbeitsweg zu verkürzen (oder sicherer zu machen), eine abzugsfähige Ausgabe ist. In dieser Tabelle gibt es einen Eintrag für den Abzug von Übernachtungen, aber das Melden an Ihrem regulären Arbeitsplatz gilt wahrscheinlich nicht als Dienstreise.
@chepner Sie berücksichtigen nicht die Tatsache, dass es sich nicht um ein Pendeln handelt, sondern möglicherweise unter eine vorübergehende Beschäftigung oder einen Job fällt , für die bestimmte Ausgaben tatsächlich abzugsfähig sind.
@ user71659: Das würde es nicht, weil "Hauptarbeitsplatz" für den Job im Skigebiet im Skigebiet ist. Es gibt zwei Jobs, die jeweils einen eigenen "Hauptarbeitsplatz" haben und beide nicht befristet eingesetzt sind.
@BenVoigt Ich sehe, dass es kein Pendeln ist. Es handelt sich nicht um eine befristete Aufgabe. Wie ist es kein "Zeitjob"?
@ user71659: Weil die Bedeutung von "Job", die verwendet wird, diejenige ist, die synonym mit "Projekt" ist, dh "Baujob", und nicht mit "separater Beschäftigung". Der Link, den Sie angegeben haben, beginnt mit „Wenn Ihr Einsatz oder Job außerhalb Ihres Hauptarbeitsplatzes befristet ist“. Es gibt überhaupt keinen „Job abseits des Hauptarbeitsplatzes“.
@BenVoigt Beispiel 1 in meinem Link scheint Ihnen nicht zuzustimmen. Die Gewerkschaft ist kein Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist in Fresno.