Ich habe die USA 2019 nach Indien verlassen und gehe davon aus, dass ich mit 59,5 Jahren für US-Steuerzwecke nicht in den USA ansässig bin. Im Steuerabkommen zwischen Indien und den USA heißt es in Artikel 20 Absatz 1
„Mit Ausnahme der in Artikel 19 (Bezüge und Ruhegehälter für den öffentlichen Dienst) genannten Ruhegehälter oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaats bezieht, dürfen sie nur im ersten genannten Vertragsstaat."
Bedeutet dies, dass meine traditionellen IRA-Ausschüttungen nur in Indien besteuert werden?
Was ist mit Roth IRA-Verteilungen? Ich weiß, dass sie in den USA nicht besteuert werden. Aber werden sie in Indien gemäß dem Abkommen besteuert? Ich war nicht in der Lage, im Vertrag die Klausel zu identifizieren, die sich auf Roth IRA-Ausschüttungen bezieht.
Ich überlege, ob ich Traditional in Roth umwandeln oder das Traditional in Ruhe lassen soll. Aber die Entscheidung wird davon abhängen, wie das Geld besteuert wird. Wenn Nr. 1 wahr ist und Roth-Ausschüttungen in Indien erneut besteuert werden, würde ich die traditionelle IRA lieber in Ruhe lassen. Wenn Nr. 1 wahr ist und Roth-Ausschüttungen in Indien nicht erneut besteuert werden, könnte eine Konvertierung sinnvoll sein. Wenn #1 falsch ist, werde ich eine Konvertierung in Betracht ziehen.
IRA-Ausschüttungen sind nach US-Recht keine Renten oder Annuitäten, und daher glaube ich nicht, dass Artikel 20 auf sie anwendbar ist. Ich glaube, was gilt, ist die Klausel zur Befreiung von der Doppelbesteuerung , die in Abschnitt 2(a)
„Bezieht eine in Indien ansässige Person Einkünfte, die nach diesem Abkommen in den Vereinigten Staaten besteuert werden können, so lässt Indien von der Steuer auf die Einkünfte dieser ansässigen Person einen Betrag in Höhe der gezahlten Einkommensteuer abziehen in den Vereinigten Staaten, sei es direkt oder durch Abzug. Ein solcher Abzug darf jedoch den Teil der Einkommensteuer (wie vor dem Abzug berechnet) nicht übersteigen, der dem Einkommen zuzurechnen ist, das in den Vereinigten Staaten besteuert werden kann.“
Wenn mein Glaube richtig ist, dann gibt es keinen Vorteil, einen traditionellen IRA in einen Roth IRA umzuwandeln (Steuern auf den Wert im Jahr der Umwandlung zu zahlen). Nehmen Sie Ausschüttungen von Ihrem traditionellen IRA ab, nachdem Sie 59,5 Jahre alt geworden sind (von denen 30 % obligatorisch für die US-Einkommenssteuer einbehalten werden, da das Geld an eine Adresse außerhalb der USA geht). Beachten Sie, dass die einbehaltene Steuer nicht mit der fälligen Steuer identisch ist ; Letzterer Betrag wird erst nach Abschluss der US-Steuererklärung ermittelt, und wenn die 30 % zu hoch sind, erhalten Sie die Differenz erstattet. Ja, der Gesamtbetrag (d. h. ohne Abzug der 30 % Quellensteuer) ist erneut in Indien steuerpflichtig, aber Sie erhalten eine Gutschrift auf die Indien zustehende Einkommensteuer in Höhe der gezahlten Steuernin die USA; nicht die einbehaltenen 30 %. Beachten Sie auch, dass sich das indische Steuerjahr (1. April bis zum nächsten 31. März?) vom US-Steuerjahr unterscheidet (das das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember ist).
Oh, und Indien und die USA haben kein Steuerabkommen ( der US-Senat stimmte nicht dafür, wie es das US-Recht vorschreibt), aber sie haben ein DTAA (Double Taxation Avoidance Agreement), das nicht den gleichen Status hat als Steuerabkommen .
IRA-Ausschüttungen können als Renten betrachtet und gemeldet werden, wenn sie als regelmäßige Ausschüttungen und nicht als Pauschalzahlungen genommen werden. Wenn es jedoch aus irgendeinem Grund nicht als Rente betrachtet wird, können Sie die IRA in eine Rente umwandeln, die eher steuerfrei an NRBs in Indien verteilt und in Indien als gewöhnliches Einkommen besteuert werden sollte. Siehe die Steuersätze unter https://www.irs.gov/pub/irs-utl/Tax_Treaty_Table_1_2019_Feb.pdf Um eine Quellensteuer von 0 % anstelle der standardmäßigen 30 % für alle Ausschüttungen an NRB zu beantragen, sollte man das W8-BEN-Formular einreichen an den IRA-Treuhänder vor der Verteilung, damit dieser die korrekte Quellensteuer anwenden kann. Auch wenn 30 % wegen Nichteinreichung von W8-BEN einbehalten wurden, kann man bei Abgabe der Steuererklärung 1040-NR eine Erstattung der Steuer verlangen.
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Dilip Sarwate
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