Ich werde diesen Sommer in Polen ein Segelboot mieten, um nach Schweden (Insel Gotland) und zurück nach Polen zu fahren. Ich und die gesamte Crew haben Schengen-Visa. Beide Länder gehören zum Schengen-Raum.
Ist es notwendig, den Zoll und die Einreisehäfen zu passieren? Sollten wir Organisationen benachrichtigen? Oder können wir uns frei und einfach bewegen?
Der Schengener Grenzkodex enthält mehrere relevante Bestimmungen. Erstens sieht das Artikel 4 vor
[…]
Abweichend von Absatz 1 können Ausnahmen von der Pflicht zum Überschreiten der Außengrenzen nur an Grenzübergangsstellen und während der festgelegten Öffnungszeiten zugelassen werden:
(a) im Zusammenhang mit Vergnügungsschifffahrt oder Küstenfischerei;
[…]
Anhang VI enthält einige Einzelheiten dazu, wie dies in der Praxis funktionieren soll.
Vergnügungsschifffahrt
3.2.5. Abweichend von den Artikeln 4 und 7 werden Personen an Bord eines Vergnügungsschiffes, das aus einem in einem Mitgliedstaat gelegenen Hafen ein- oder ausläuft, keinen Grenzkontrollen unterzogen und dürfen in einen Hafen einlaufen, der keine Grenzübergangsstelle ist.
Je nach Bewertung der Risiken einer illegalen Einwanderung, insbesondere wenn sich die Küste eines Drittlandes in unmittelbarer Nähe des Hoheitsgebiets des betreffenden Mitgliedstaats befindet, sind jedoch Kontrollen dieser Personen und/oder eine körperliche Durchsuchung der Vergnügungsboot durchgeführt werden.
3.2.6. Abweichend von Artikel 4 darf ein Vergnügungsschiff aus einem Drittland ausnahmsweise in einen Hafen einlaufen, der kein Grenzübergang ist. In diesem Fall müssen die an Bord befindlichen Personen die Hafenbehörden benachrichtigen, um zum Einlaufen in diesen Hafen berechtigt zu werden. Die Hafenbehörden setzen sich mit den Behörden des nächstgelegenen als Grenzübergang bezeichneten Hafens in Verbindung, um die Ankunft des Schiffes zu melden. Die Anmeldung der Passagiere erfolgt durch Hinterlegung der Liste der an Bord befindlichen Personen bei der Hafenbehörde. Diese Liste wird den Grenzschutzbeamten spätestens bei der Ankunft zur Verfügung gestellt.
Wenn das aus einem Drittland kommende Vergnügungsschiff aus Gründen höherer Gewalt in einem anderen Hafen als einer Grenzübergangsstelle anlegen muss, wenden sich die Hafenbehörden ebenfalls an die Behörden des nächstgelegenen Hafens, der als Grenzübergangsstelle ausgewiesen ist, um dies zu melden die Anwesenheit des Schiffes.
3.2.7. Bei diesen Kontrollen ist ein Dokument vorzulegen, das alle technischen Merkmale des Schiffes und die Namen der an Bord befindlichen Personen enthält. Eine Kopie dieses Dokuments wird den Behörden der Ein- und Ausgangshäfen ausgehändigt. Solange sich das Schiff in den Hoheitsgewässern eines der Mitgliedstaaten aufhält, ist eine Kopie dieses Dokuments den Schiffspapieren beizufügen.
Ich habe keine Erfahrung aus erster Hand damit und bin kein Jurist, also sollten Sie all dies mit einem Körnchen Salz nehmen, aber ich verstehe diese Regeln so, es sei denn, Sie haben einen Hafen außerhalb des Schengen-Raums angelaufen (" aus einem Drittstaat kommen"), müssen Sie nichts unternehmen. Aber die schwedischen Behörden könnten sich trotzdem auf den zweiten Absatz berufen, um eine Grenzkontrolle durchzuführen, seien Sie also bereit, bei Bedarf alle notwendigen Informationen bereitzustellen.
noonsite.com bietet auch viele Informationen und insbesondere:
Yachten, die aus einem Schengen-Land (d. h. allen an die Ostsee angrenzenden Ländern mit Ausnahme von Russland) ankommen, müssen den Zoll bei der Ankunft in Schweden nicht benachrichtigen, wenn es nichts zu verzollen gibt […]
Die schwedische Küstenwache empfiehlt Schiffen, auch wenn dies nicht mehr unbedingt erforderlich ist, weiterhin Angaben zu Besatzung und Passagieren im Voraus zu übermitteln.
Auf der gleichen Website finden Sie auch Kontaktdaten der Küstenwache, wenn Sie sich lieber direkt an sie wenden möchten, um eine offizielle Bestätigung zu erhalten, dass Sie tatsächlich ohne Formalitäten nach Schweden einreisen dürfen.
Phoog
Aleksandro M Granda
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Tor-Einar Jarnbjo
Aleksandro M Granda
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