UK-Stellenangebot - Nicht-EWR mit EWR-Ehepartner

Ich bin Mexikanerin und mit einer Deutschen verheiratet. Wir haben zwei Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft und leben in Mexiko, seit wir vor fünf Jahren geheiratet haben. Ich habe ein Stellenangebot in Großbritannien und wir planen, bald dorthin zu ziehen. Müssen wir eine EWR-Familiengenehmigung beantragen, damit ich den Job annehmen, ein Bankkonto eröffnen usw. kann? Meine Frau wird ihren Job hier kündigen, wir haben Ersparnisse, um zu beweisen, dass wir dort leben können (sie wird bei unserer Ankunft nach einem Job suchen) und ich habe ein Schreiben, das das Jobangebot, das Gehalt usw. bestätigt. Mexikaner brauchen kein Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen, und ich habe gelesen, dass die EWR-Genehmigung für Nicht-EWR-Ehepartner hauptsächlich für Staatsangehörige von Ländern gilt, die ein Visum für die Einreise in das Land benötigen. Können Sie bitte klarstellen? Vielen Dank

Antworten (2)

Müssen wir eine EWR-Familiengenehmigung beantragen, damit ich den Job annehmen, ein Bankkonto eröffnen usw. kann?

Nein. Tatsächlich hilft Ihnen eine EWR-Familiengenehmigung nicht, Ihr Recht auf Arbeit im Vereinigten Königreich nachzuweisen. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltskarte oder eine Aufenthaltsbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie unter Akzeptables Recht auf Arbeitsdokumente: ein Leitfaden für Arbeitgeber .

Meine Frau wird ihren Job hier kündigen, wir haben Ersparnisse, um zu beweisen, dass wir dort leben können (sie wird nach einer Arbeit suchen, wenn wir ankommen) und ich habe ein Schreiben, das das Stellenangebot, das Gehalt usw. bestätigt.

All das brauchen Sie nicht, solange Großbritannien weiterhin die EU-Freizügigkeit umsetzt. Weitere Informationen finden Sie unter Richtlinie 2004/38/EG . Aber das Vereinigte Königreich erweitert ständig die Grenzen dessen, was es gemäß der Richtlinie tun muss, also sehen Sie sich auch die relevanten Websites der britischen Regierung an:

Mexikaner benötigen kein Visum für die Einreise nach Großbritannien, und ich habe gelesen, dass die EWR-Genehmigung für Nicht-EWR-Ehepartner hauptsächlich für Staatsangehörige von Ländern gilt, die ein Visum für die Einreise in das Land benötigen. Können Sie bitte klarstellen?

Das ist richtig; Sie brauchen keine Familienerlaubnis. Aber Sie möchten vielleicht eine: Der Vorteil einer EWR-Familiengenehmigung wäre, das Risiko einer Einreiseverweigerung an der Grenze zu verringern, wenn Sie die Einreise nach Großbritannien beantragen.

Wenn Sie im Vereinigten Königreich ankommen, können Sie nur dann ohne Visum einreisen, wenn Sie ein Besucher oder ein Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich sind. Natürlich können Sie den Immigration Officer (IO) nicht davon überzeugen, dass Sie ein Besucher sind, weil Sie kein Besucher sind. Daher muss das IO den Reisepass Ihrer Frau, Ihren Reisepass, Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder prüfen, um festzustellen, ob Ihre Beziehung echt ist. Wenn das IO entscheidet, dass irgendetwas faul aussieht, könnten Sie nach Mexiko zurückgeschickt werden.

Wenn Sie dagegen eine EWR-Familiengenehmigung beantragen, erfolgt die Prüfung der Dokumente, während Sie sich noch in Mexiko oder wo auch immer Sie befinden, wodurch Ihr Risiko einer Einreiseverweigerung erheblich verringert wird. In einem Fall wie Ihrem scheint es unwahrscheinlich, dass das Risiko sehr hoch ist, also ist es wahrscheinlich in Ordnung, ohne einen nach Großbritannien zu reisen. Wenn Sie hingegen besonders risikoscheu sind oder dem negativen Potenzial (etwa aufgrund der Anwesenheit Ihrer Kinder) ein hohes Gewicht beimessen, sollten Sie sich vielleicht bewerben. Immerhin ist das EEA FP kostenlos, und die Anwendung ist nicht besonders aufwendig, wenngleich noch deutlich verbesserungswürdig.

Eine zusätzliche Überlegung: Nach meinem Verständnis können Sie die Aufenthaltskarte nur beantragen, wenn Ihre Frau eine "qualifizierte Person" ist. Das bedeutet, dass Sie bis dahin nicht arbeiten können. Sie kann sich als Arbeitssuchende qualifizieren, aber es ist viel einfacher, dies als Arbeitnehmerin zu tun. Wenn Sie arbeiten wollen, bevor sie eine Anstellung findet, achten Sie auf die einschlägigen Kriterien für qualifizierte Personen für EWR-Staatsangehörige , zu denen auch die Anforderung gehört, nachweisen zu können, dass sie eine Anstellung sucht und eine echte Chance auf Anstellung hat.

Ich bin mir nicht sicher, ob der EWR-Staatsangehörige bei der Ankunft qualifiziert sein muss.... als:
@EricGomez Du hast Recht; Nach dem Gesetz sollte das Nicht-EWR-Familienmitglied sofort arbeiten können. Das Problem ist, dass das Vereinigte Königreich eine Verpflichtung für Arbeitgeber erlassen hat, die Dokumente ihrer potenziellen Mitarbeiter zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie arbeitsberechtigt sind. Dazu benötigt das Nicht-EWR-Familienmitglied die Aufenthaltskarten-Antragsbescheinigung, und um den Antrag zu stellen, muss der EWR-Bürger nach meinem Verständnis qualifiziert sein.

nicht sicher, ob der EWR-Bürger bei der Ankunft qualifiziert sein muss, damit der Nicht-EWR-Ehepartner das Recht auf Arbeit hat .... als:

Erstaufenthaltsrecht13.—

(1) Ein EWR-Bürger ist berechtigt, sich im Vereinigten Königreich für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Datum der Einreise in das Vereinigte Königreich aufzuhalten, sofern der EWR-Bürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzt, der von einem EWR-Staat ausgestellt wurde.( 2) Eine Person, die kein EWR-Staatsangehöriger, aber ein Familienmitglied ist, das das Aufenthaltsrecht behalten hat, oder ein Familienmitglied eines EWR-Staatsangehörigen, der sich gemäß Absatz (1) im Vereinigten Königreich aufhält, ist berechtigt, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, sofern dies der Fall ist Person besitzt einen gültigen Reisepass.

auch von Gov.UK Bitte beachten Sie: Aufgrund des anfänglichen Aufenthaltsrechts kann das ECO niemanden mit der Begründung ablehnen, dass sein EWR-Staatsangehöriger bei seiner Ankunft keine qualifizierte Person im Vereinigten Königreich ist. Wenn der ECO jedoch davon überzeugt ist, dass sich der EWR-Staatsangehörige länger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufgehalten hat, muss der ECO davon überzeugt sein, dass der EWR-Staatsangehörige eine qualifizierte Person ist.