Ich lebe und arbeite in Großbritannien. Ich arbeite in der Firma, also übernimmt mein Arbeitgeber die Einkommenssteuer. Ich besitze auch einige Aktien, aber ich halte sie in ISA-Aktien und -Aktien, damit ich keine Steuern darauf zahlen muss. Stellen wir uns nun vor, ich beginne mit dem Handel mit Kryptowährungen. Soweit ich weiß, muss ich Kapitalertragssteuer zahlen, wenn meine Gesamtgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen 12.300 £ übersteigen.
- Wenn meine Gewinne den steuerfreien Freibetrag nicht überschreiten, muss ich der HMRC trotzdem etwas melden?
- Verstehe ich richtig, dass ich, wenn ich zwei Kryptoassets besitze und eines davon mit einem Gewinn von 13.000 £, aber ein anderes mit einem Verlust von 1.000 £ innerhalb desselben Geschäftsjahres verkauft habe, meine Gesamtgewinne als 13.000 £ - 1.000 £ = £ berechnen sollte 12.000,- und bin somit nicht KESt-pflichtig?
- Wenn ich an die Gewinne aus Kryptowährungen denke, muss ich nicht an die Gewinne aus Aktien denken, die ich in einem ISA halte, richtig?
Danke schön.
TripeHound
Philipp