Muss man Kapitalerträge unter dem britischen Freibetrag melden?

Der steuerfreie Freibetrag für Kapitalgewinne für 2019-2020 beträgt 12.500 £. Muss ich HMRC eine Steuererklärung zur Selbstveranlagung senden, wenn ich weniger als diesen Betrag verdient habe?

Oder muss ich, wenn ich nur Verluste zu melden habe, diese jetzt melden, um sie in den kommenden Jahren nutzen zu können?

Antworten (1)

Laut diesem Dokument von GOV.UK scheint die Antwort nein zu sein, es sei denn, Sie haben Vermögenswerte im Wert von mehr als dem Vierfachen des Freibetrags verkauft, also 50.000 £ im Steuerjahr 2019-2020:

Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Ihre gesamten steuerpflichtigen Gewinne unter Ihrem Kapitalertragssteuerfreibetrag liegen.

Sie müssen Ihre Gewinne trotzdem in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn beides zutrifft:

  • Der Gesamtbetrag, für den Sie die Vermögenswerte verkauft haben, war mehr als das Vierfache Ihres Freibetrags
  • Sie sind für die Selbsteinschätzung registriert

Dann müssen Verluste gemäß diesem anderen Dokument von GOV.UK nicht sofort gemeldet werden:

Sie müssen Verluste nicht sofort melden – Sie können bis zu 4 Jahre nach Ende des Steuerjahres, in dem Sie den Vermögenswert veräußert haben, geltend machen.

Nur um das klarzustellen, Sie würden melden, selbst wenn es unter dem Freibetrag liegt, wenn die verkaufte Menge das 4-fache des Freibetrags beträgt. Liegt der Zugewinn jedoch über dem Freibetrag, dann müssen Sie sich trotzdem melden. Ist das korrekt?
Ja, das ist richtig.