Mir wurde im Oktober 2012 eine UK WP aus Indien ausgestellt und die BRP-Karte war bis zum 24. Oktober 2017 gültig. Im Juli 2017 musste ich laut meinem Arbeitgeber nach Dänemark ziehen und WP aus Dänemark wurde im Monat Juli 2017 ausgestellt. Mein Deputationsschreiben, das besagt, dass ich am 31. Juli 2017 nach Dänemark ziehen würde. Aufgrund fehlender Unterkünfte in Kopenhagen i konnte bis zum 19. September 2017 nicht nach Dänemark ziehen. Das gleiche Datum wurde von meinem Arbeitgeber an das UK Home Office wie mein letzter Arbeitstag in UK gesendet. Dieses Datum wurde im Monat November übermittelt, nur damit Sie sich der Tatsachen bewusst sind. Nachdem ich am genannten Datum nach Dänemark gezogen bin, bin ich nach Großbritannien gereist und bin am 5. Oktober mit meiner BRP-Karte eingetreten und am 9. Oktober 2017 abgereist. Diese Reise war nur dazu bestimmt, meine Besitztümer in Großbritannien abzuholen.
Im November 2017 beantragte ich ein Besuchervisum für Großbritannien, um an der Uni-Abschlussfeier meiner Freunde teilzunehmen, dies wurde von den Behörden in Großbritannien abgelehnt. Angehängtes Ablehnungsschreiben als Referenz. Ich verstehe den Grund für die Ablehnung, es könnte für den Beamten verwirrend sein, die Umstände zu verstehen und auch zu verstehen, dass die Dokumente, die ich zusammen mit meinem Antrag eingereicht habe, die Situation nicht geklärt haben. (Ich hätte nie gedacht, ob ich das gleich mit meiner Bewerbung klären muss)
Die Frage ist jetzt jedoch, ob ich ein britisches Visum für Geschäftsbesuche beantrage, ob es genehmigt wird oder ob es Chancen gibt, dass das britische Innenministerium diese Situation meinerseits als Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz betrachtet. Dies war ein rein unbeabsichtigter Fehler, und ich hatte auf keinen Fall die Absicht, nach dem Entzug meiner COS durch den Arbeitgeber in das Vereinigte Königreich einzureisen oder im Vereinigten Königreich zu bleiben.
Zusammenfassung
Britische BRP-Karte Gültig bis 24. Oktober 2017 Am 18. September nach Dänemark gezogen und bis zum 5. Oktober in Dänemark geblieben. Ab dem 5. Oktober 2017 nach Großbritannien gereist und meine BRP-Karte zur Einreise nach Großbritannien verwendet. Am 9. Oktober 2017 von Großbritannien nach Dänemark gereist.
Veröffentlichen Sie dies nie in Großbritannien oder hatte daran gedacht, ohne gesetzliche Erlaubnis nach Großbritannien einzureisen. Ich war in den letzten 11 Jahren bei demselben Arbeitgeber und mit 2 Einwanderungspässen beschäftigt und hatte nie einen solchen Fehler oder Fehler.
Aufgrund dieser Ablehnung im Jahr 2017 habe ich mich gegen eine Reise nach Großbritannien entschieden, was mein berufliches Wachstum einschränkt und ständige Angst mit sich bringt, wenn ich über jede Kategorie von britischen Visa nachdenke.
Bitte beraten
Ihnen wurde gemäß V4.2(c) verweigert, weil Sie dem ECO nicht nachgewiesen haben, dass Sie „wirklich die Einreise zu einem Zweck suchen, der von den Besucherrouten zugelassen wird“ https://www.gov.uk/guidance/immigration-rules /immigration-rules-appendix-v-visitor-rules aufgrund Ihrer Einreise im August und Oktober mit Ihrem BRP. Diese Einträge, die erfolgten, nachdem Ihr BRP nicht mehr gültig war (14 Tage nach dem Enddatum Ihrer Beschäftigung, wie es zum Zeitpunkt Ihres Visumantrags in den Aufzeichnungen des Innenministeriums festgehalten wurde, d. h. der 13 . gov.uk/guidance/immigration-rules/immigration-rules-part-6a-the-points-based-system ) hat die ECO wahrscheinlich dazu veranlasst, sich zu fragen, ob Sie im Vereinigten Königreich arbeiten.
Sie wurden zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesperrt - das Ablehnungsschreiben hätte Sie darüber informiert, wenn eine Sperre verhängt worden wäre. Die Folgen Ihrer unbefugten Eingaben sind also, dass jeder nachfolgende Antrag wahrscheinlich abgelehnt wird, es sei denn, Sie können den Ablehnungsgrund ansprechen. Dazu müssten Sie meines Erachtens nachweisen, dass das korrekte Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich der 18. September war, und a) erklären, warum Sie nach Ablauf der 14-tägigen Nachfrist zurückgekehrt sind, und b) was der Zweck dieses kurzen Besuchs war.
Angesichts Ihrer bisherigen makellosen Einwanderungsgeschichte und Ihrer Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Ihre Beschäftigung, wenn Sie nicht in das Vereinigte Königreich zurückkehren können, kann es sich lohnen, sich vor einer erneuten Bewerbung von einem Anwalt für Einwanderungsfragen beraten zu lassen. https://www.gov.uk/find-an-immigration-adviser
Patricia Shanahan
SBK
Reisender