Unabhängige Auftragsvergabe auf der ganzen Welt

Diese Frage ist hypothetisch.

Wenn ich ein unabhängiger Auftragnehmer bin, der für ein Unternehmen in meinem Heimatland arbeitet, während ich mich im Ausland befinde (das Arbeiten über das Internet kann ganz normal sein, ohne in einem Büro zu erscheinen).

Muss ich in diesem Fall ein Touristenvisum oder ein Arbeitsvisum beantragen? Hängt die Antwort vom Gastland oder meinem Heimatland ab? Gibt es rechtliche Probleme, um die ich mich kümmern muss?

Ich stimme der Schlussabstimmung nicht zu, unsere FAQ ermöglicht ausdrücklich Fragen zum Thema „Arbeiten von unterwegs“ (im Gegensatz zu Fällen, in denen ein Arbeitsvisum erforderlich ist). Diese Frage fragt speziell, ob ein Touristenvisum ausreicht, weshalb ich denke, dass es zum Thema gehört.

Antworten (1)

Es hängt in jedem Fall von dem Land ab, in dem Sie die Arbeit verrichten, da jedes Land grundsätzlich frei entscheiden kann, wer einreisen darf, welche Art von Visa es von ausländischen Staatsbürgern anbietet/erfordert und was sie im Land tun können. Auch wenn die Regeln etwas ähnlich sind, werden sie unabhängig von den Gesetzen jedes Landes und nicht von einer übergreifenden internationalen Norm definiert.

Ob Ihr „Heimatland“ eine Rolle spielt, hängt ebenfalls von den Gesetzen des Ziellandes ab. Einige mögen unterschiedliche Regeln für Bürger einiger Länder vorsehen, aber das liegt immer noch bei ihnen (und internationalen Verträgen wie denen, die die Europäische Union gegründet haben). Ihr Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie besitzen, kann Ihnen sicherlich nicht von sich aus das Recht einräumen, irgendwo anders auf der Welt zu gehen oder zu arbeiten. Was es tun kann, ist, Sie von der Verpflichtung zu befreien, Steuern zu zahlen, wenn weder Ihr Kunde/Arbeitgeber noch Sie selbst im Land sind (oder nicht, im Fall der USA), aber das bedeutet nicht, dass Sie das Recht haben, woanders zu arbeiten oder keine Steuern in einem anderen Land schulden (Steuern wären wahrscheinlich das nächste große rechtliche Problem, das nach der Arbeitserlaubnis und den Visabestimmungen in Betracht gezogen werden müsste).

Doch auch wenn sich die Details unterscheiden, gibt es viele Gemeinsamkeiten. Eine davon ist, dass es oft eine Art implizite Hierarchie zwischen restriktiveren, aber leichter zu bekommenden Geschäfts-/Tourismusvisa einerseits und Arbeitsvisa andererseits gibt (mit einigen Ausnahmen wie Saudi-Arabien, wo Touristenvisa nicht erhältlich sind) . überhaupt ). Daher ist das Arbeiten ohne besondere Genehmigung/Visum/Erlaubnis normalerweise verboten. Wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine Unterscheidung macht, gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die Arbeit aus der Ferne einen Unterschied macht, und Sie müssen das Recht haben, zu arbeiten, um dies zu tun.

Daher scheint die Vorstellung, dass „die Visabestimmungen nicht aufgeholt haben“, größtenteils Wunschdenken zu sein, da lokale Gesetze standardmäßig uneingeschränkt gelten, wo immer Sie sich befinden, auch wenn sie restriktiv oder unbequem sind. Natürlich, wenn Sie nur Ihren Laptop benutzen, nicht sehr lange bleiben und Ihre Kunden und Ihr Bankkonto alle im Ausland sind, können Sie oft mit viel davonkommen, aber das sagt nicht unbedingt viel über das Gesetz selbst aus. Anekdoten nach dem Motto „Ich habe es getan und nichts ist passiert“ zeigen nicht wirklich etwas anderes (schließlich wird jeden Tag etwas geklaut und oft auch noch damit davongekommen, aber das ist vielerorts immer noch verboten).

Die Leute sprechen regelmäßig davon, dass ein Land (z. B. Georgien ) Ausländern erlaubt, mit einem Touristenvisum (oder einer Variante dieser Behauptung) zu arbeiten, aber soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich hauptsächlich um eine laxe Durchsetzung, und ich muss noch solide Beweise für irgendetwas sehen so, neben vielleicht Svalbard . Anderswo arbeiten Leute, die dir sagen, dass es in Ordnung ist, nur illegal und kommen damit davon, mehr nicht.

Auch das Offensichtliche zu sagen, aber „Arbeit“ ist nicht „Tourismus“. Wenn etwas als „Touristenvisum“ bezeichnet wird, ist es wahrscheinlich für den Tourismus. Wenn Sie hingegen mit einem günstigen Kurzzeitvisum unbegrenzt arbeiten können, handelt es sich nicht um ein „Touristen“-Visum und es ist sinnvoller, es anders zu nennen. Aber an den meisten Orten gibt es kein reguläres Besuchervisum, das eine bezahlte Arbeit erlaubt.