Wenn ein Kunde im Raum anwesend ist, während Sie etwas für ihn „kreieren/entwerfen“, und er mündlich Ideen beisteuert, die Teil des endgültigen Designs sein können oder nicht, wem gehört das Urheberrecht?
Besitze ich das Urheberrecht als die Person, die das Kunstwerk „erstellt“ hat, oder hat sie ein teilweises Urheberrecht als Mitwirkender von Ideen, die ich dann unter ihrer Leitung visualisiert habe?
Sie sind auf das eigentliche Problem des geistigen Eigentums gestoßen. Das heißt, nichts geschieht im Nichts. Es gibt immer unzählige Menschen, die die Idee beeinflusst und dazu beigetragen haben
Doch nicht viele von ihnen erhalten tatsächlich ihren Anteil am Eigentum. Es ist also NICHT wirklich die Idee, die den Schutz wert ist, sondern die Umsetzung (irgendwie) oder im Falle von Patenten die Stellen, die den Prozess der Patentierung der Idee durchführen.
Im Wesentlichen besitzen Sie also das Urheberrecht, es sei denn, Sie haben als Angestellter gearbeitet oder vertraglich etwas anderes festgelegt oder eine andere Ausnahme. Egal wie gut die Idee ist, ihr Bild entsteht nicht ohne dich.
Das heißt, Sie können immer noch vernünftig sein. Das ist vernünftig, weil das Gesetz der Interpretation ausgesetzt ist. Und hier kommt der Haftungsausschluss: Ich bin kein Anwalt, selbst wenn ich einer wäre, bin ich nicht Ihr Anwalt.
Benutzer9447
DA01
Nathan Pitmann