Verlängerung des Aufenthalts im Schengen-Raum, da ich kurz davor bin, die europäische Staatsbürgerschaft zu erhalten [geschlossen]

Ich mache gerade ein Vorpraktikum in Europa. Ich besitze derzeit eine Staatsbürgerschaft, die mir erlaubt, mich nur für 90 Tage im Schengen-Raum aufzuhalten. Allerdings erwarte ich, bald die ungarische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Tatsächlich sagte der von mir beauftragte Anwalt, dass meine Staatsbürgerschaft bestätigt ist und nur die Registrierung bestehen muss, damit ich eine Geburtsurkunde bekomme, mit der ich einen ungarischen Pass bekommen kann.

Kann ich meinen Aufenthalt unter diesen besonderen Umständen im Schengen-Raum verlängern? Wenn nicht, muss ich das Land verlassen und ein Studentenvisum beantragen? Hilft ein Brief meines Professors?

Sie können den Aufenthalt mit einem C-Visum nicht über 90 Tage hinaus verlängern. Sie benötigen ein ungarisches D-Visum oder eine ungarische Staatsbürgerschaft. Wenn Sie derzeit Staatsbürger sind , benötigen Sie kein Visum, aber es hängt von rechtlichen Formalitäten ab, ob Sie Ungar sind oder sicher sind , in naher Zukunft Ungar zu werden . Fragen Sie für dauerhafte Aufenthalte bei Expatriates SE nach.

Antworten (1)

Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Sie sind bereits rechtmäßiger Ungar, haben aber noch keine Dokumente, um dies zu beweisen. In diesem Fall sollten Sie in Ungarn bleiben können, bis Sie die Dokumente erhalten. (Wenn Sie in andere Schengen-Staaten reisen möchten, könnten Sie dies theoretisch mit den gleichen Nachweisen tun, mit denen Sie Ihre ungarische Staatsbürgerschaft dokumentieren, aber ohne Reisepass oder Personalausweis ist es nicht sicher, dass andere Behörden Sie als EU akzeptieren würden Bürger, also wäre es am besten, dies zu vermeiden.)

  2. Sie sind noch kein legaler Ungar, unterliegen also immer noch der 90/180-Regel. In diesem Fall können Sie sich als Vorpraktikant möglicherweise für ein D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis in dem Land qualifizieren, in dem Sie das Praktikum absolvieren. Wenn ja, hilft Ihnen das, im Schengen-Raum zu bleiben. Wenn Sie kein D-Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, gibt es keine legale Möglichkeit für Sie, im Schengen-Raum zu bleiben.

Ihr Anwalt sollte Ihnen sagen können, welche Möglichkeit für Sie gilt. Ihr Anwalt kann mit Ihnen auch die Folgen einer Aufenthaltsüberschreitung besprechen, wenn die zweite Möglichkeit auf Sie zutrifft. Wenn Sie beispielsweise sicher sind, nur wenige Tage nach Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum einen ungarischen Pass zu erhalten, kann es sinnvoll sein, trotzdem zu bleiben, oder es kann sinnvoll sein, einen Kurzaufenthalt in Kroatien oder einem anderen Nicht- Schengen-Gerichtsbarkeit, damit Sie bei Ihrer Rückkehr zur Abholung Ihres Reisepasses innerhalb der 90/180-Beschränkung bleiben können. Wenn die Verzögerung unbestimmt oder bekanntermaßen lang ist, ist es möglicherweise besser, einfach zu gehen, wenn ein D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis nicht möglich ist.

Ich bin Ungar, aber meine Dokumente werden jetzt seit etwa 40 Tagen gedruckt. Haben Sie eine Ahnung, wie lange es in der Regel dauert, bis Bürgerämter die Urkunden drucken?
@Heisenberg siehe meine Antwort auf Ihre andere Frage zu Expatriates .