Verpflichtungserklärung oder Familienmitglied?

Ich beantrage ein Schengen-Visum aus den USA mit Einreise nach Deutschland. Mein Verwandter studiert in Deutschland und ist auch kein Deutscher.

Ich habe mich gefragt, ob ich ihm sagen soll, er soll ein Einladungsschreiben schreiben oder ein formelles Verpflichtungsschreiben? Außerdem weiß ich nicht, wie man eine formelle Verpflichtung schreibt. Ist es etwas, das ich im Konsulat bekommen kann, oder sollte ich es vor dem Interview machen?

Hier sind die Anforderungen:

  • Aktuelles, formloses unterschriebenes Einladungsschreiben, Passkopie und ggf. Fotokopie des Aufenthaltstitels des Gastgebers in Deutschland ODER eine von einer Ausländerbehörde in Deutschland notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung und eine Kopie.
Da Ihr Verwandter Student ist, hat er die Ressourcen, um sich zu einer formellen Verpflichtungsvereinbarung zu verpflichten, und kann er diese Ressourcen nachweisen? Es ist sinnlos, einen einzureichen, wenn der Einwanderungsbeamte ihn für wertlos hält ...
Ich glaube nicht, dass er das kann, wenn er dort kein Staatsbürger ist. Ich verstehe es einfach nicht. Wer also keinen deutschen Verwandten hat, was würde er tun?

Antworten (1)

In Deutschland wird diese formelle Verpflichtung als Verpflichtungserklärung bezeichnet und ist ein Versprechen, dem Staat alle Kosten zu erstatten, falls Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten sollten. Es muss bei den Gemeindebehörden eingereicht werden, die prüfen, ob Ihr Angehöriger die Mittel hat, für Sie zu bezahlen. Sie könnten auch eine Kaution verlangen, wenn diese Zahlungsfähigkeit in Frage gestellt wird, aber die Haftung wäre nicht auf diese Kaution beschränkt.

Eine solche Verpflichtung kann von einer Person oder einem Unternehmen eingereicht werden. Die Staatsbürgerschaft ist nicht das Problem, es hängt von der Zahlungsfähigkeit ab. Grundsätzlich muss die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, in der Lage sein, einen Mindestunterhalt für sich, ihre sonstigen Angehörigen und die Empfänger der Verpflichtung zu bestreiten. Die genaue Höhe variiert von Ort zu Ort, um die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.