Voraussetzung für die Beantragung eines Schengen-Visums, wenn ich mit dem Visum meines Mannes in Dubai bin

Ich habe das Visum meines Mannes in Dubai und mein Mann und ich planen, ein Schengen-Visum zu bekommen... Gibt es zusätzliche Anforderungen, wenn ich das Visum meines Mannes habe? Obwohl ich das Visum meines Mannes habe, arbeite ich auch. Ich habe bereits alle Anforderungen, wie ein Schreiben meines Arbeitgebers, einen Kontoauszug, Hotelbuchungen und auch einen Flug. Ich möchte nur sicherstellen, dass ich alle erforderlichen Dokumente vorlege.

Staatsbürgerschaft könnte eine Rolle spielen...

Antworten (2)

Es gibt keine besonderen Anforderungen an Sie. Ich hatte eine ähnliche Situation mit einem Kollegen, der mit seiner Frau verreist war, sie sehen sich Folgendes an:

  1. Reisereservierung
  2. Hotelreservierung
  3. Reiseroute (in seinem Fall reiste er in mehrere Mitgliedstaaten)
  4. Nachweis ausreichender Zahlungsmittel (Kontoauszug)
  5. Gültigkeit von Aufenthalts- und Reisedokumenten (der Aufenthaltstitel sollte 6 Monate gültig sein, ebenso Ihr Reisepass).
  6. Versicherung gültig für den Reisezeitraum.

Außerdem, da er ein Expat war, die folgenden zusätzlichen Dokumente:

  1. Anstellungsschreiben mit Angabe der Beschäftigungsdauer, Position.
  2. Gehaltsbescheinigung (falls das Gehalt nicht im Anstellungsschreiben angegeben ist).

Beachten Sie, dass Sie zwei separate Termine vereinbaren müssen, auch wenn Sie zusammen auf derselben Reiseroute reisen. bei einem Einzeltermin können sich also nicht zwei Personen bewerben.

Ich bin mir nicht sicher, ob dies für alle Mitgliedstaaten gilt, aber für die Niederlande war es der Fall.

Sie möchten ein Schengen-Visum in Dubai beantragen und Ihr Einwanderungsstatus in Dubai ist vom Ehepartner abhängig. Angenommen, Ihr Ehepartner ist nicht im EWR ansässig und Sie haben keine Verwandten im EWR...

Es gibt keine weiteren Anforderungen außer der Zusicherung, dass Sie nach Dubai zurückkehren können (Frage 18 auf dem Formular). Da Ihr Ehemann der Hauptdarsteller ist, müssen Sie sein Visum und seinen Arbeitsvertrag (oder was auch immer gleichwertig ist) beilegen.

Zu Frage 35 und 36: Angenommen, Sie haben Gemeinschaftskonten, auf die Sie uneingeschränkten Zugriff haben, dann reichen Ihre Kontoauszüge aus.

Eine Anstellung in Dubai gibt Ihnen einen zusätzlichen Anreiz, eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden, aber es hat nichts damit zu tun, abhängig zu sein.

Der Rest des Antrags ist wie gewohnt auszufüllen.