Was sollten EU-Fernverkehrsbetreiber bei langen Verspätungen im Zug (wenn überhaupt) tun?

Mir ist bekannt, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Entschädigung bei Flugverspätung Fluggesellschaften, die in die EU fliegen, und EU-Fluggesellschaften, die aus der EU fliegen, im Falle von Verspätungen bestimmte Verpflichtungen haben.

Gibt es Ähnliches für grenzüberschreitende Fernzüge innerhalb der Europäischen Union? Gibt es bei langen Verspätungen Dinge, die der Betreiber während dieser Zeit tun / den Fahrgästen anbieten sollte?

(Diese Frage wurde von einer Eurostar-Verspätung inspiriert , sollte aber idealerweise auch andere EU-Fernzüge abdecken, da ich auf anderen Reisen Verspätung hatte ...)

Antworten (2)

Ja, es gibt eine ähnliche Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr . Seine Anwendung ist für internationale Züge, die innerhalb der EU verkehren, obligatorisch. Die Mitgliedstaaten können den inländischen Fernverkehr während einer Übergangszeit ausnehmen. Die Regelung gilt nicht für den innerstaatlichen, regionalen Verkehr.

Zusammengefasst gibt es den Fahrgästen das Recht dazu

  • eine Rückerstattung von 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten am Zielbahnhof
  • eine Rückerstattung von 50 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr
  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenen Grenzen
  • Unterkunft, bei der ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird
  • Transport zum Abfahrts- oder Ankunftsort, wenn der Zug auf dem Gleis blockiert ist

Die Rückerstattung muss in bar erfolgen, wenn der Passagier dies wünscht.

Eine vollständigere laienfreundliche Zusammenfassung der Vorschriften finden Sie hier .

Da an internationalen Zugreisen in den meisten Fällen mehrere Zugbetreiber beteiligt sind, kann es schwierig sein, den richtigen Betreiber zu finden, an den Sie sich für eine Rückerstattung wenden können. Normalerweise können Sie sich an den Betreiber wenden, bei dem Sie Ihr Ticket gekauft haben.

Es ist vielleicht auch erwähnenswert, dass einige EU-Länder nationale Regelungen haben und einige Bahnbetreiber ihre eigenen Rückerstattungsbedingungen haben, die für die Fahrgäste günstiger sind als diese. Beispielsweise erhalten Sie in Großbritannien in den meisten Fällen 50 % Rückerstattung im Falle einer 30-minütigen Verspätung und 100 % Rückerstattung, wenn Ihr Zug mehr als eine Stunde Verspätung hat.

Diese 25-50%-Rückerstattungsregel gilt auch für Inlandszüge innerhalb Finnlands, aber die Voraussetzung ist, dass Sie danach fragen sollten, indem Sie online ein Formular ausfüllen.
Das Vereinigte Königreich erlaubt jedoch die Rückerstattung in Form von Gutscheinen, was nicht so nützlich ist
@Calchas: Die EU-Verordnung verbietet die Erstattung in Form von Gutscheinen nicht und das Anbieten von Gutscheinen ist auch in anderen EU-Ländern üblich.

Für Fernzüge gibt es verschiedene Ausgleichsregelungen, sowohl grenzüberschreitend als auch national.

Edit: Die Ausgleichsregelungen der Deutschen Bahn finden Sie hier . Sie erläutern Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer oder zwei Stunden, Nachbeförderungen bei verpassten Anschlüssen und Erstattungen für Übernachtungen.

Die Seite enthält auch einige Links zu europaweiten und anderen europäischen Vorschriften.

+1 für den nützlichen Link, auch wenn Tor-Einars Antwort allgemeiner ist (+1 natürlich auch für ihn!)