Ein kürzlich auf dieser Website veröffentlichter Kommentar deutet darauf hin, dass es im Vereinigten Königreich „illegal ist, Waren zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen, je nach verwendeter Zahlungsmethode“. Dennoch scheinen es alle Billigfluglinien in Europa zu tun. Insbesondere fliege ich häufig mit EasyJet (außerhalb von Kontinentaleuropa) und ich denke, dass sie in Großbritannien ansässig sind, also vermutlich an diese Regel gebunden sind.
Wenn das stimmt, wie geht das? Gibt es eine Ausnahme für Dienstleistungen oder Online-Verkäufe? Brechen sie nur eklatant das Gesetz?
Derzeit dürfen sie die tatsächlichen Kosten für die Entgegennahme einer Kartenzahlung weitergeben, dh in der Regel die Gebühr, die ihr Kartenprozessor an sie erhebt. Ab Januar 2018 werden alle Zuschläge verboten.
Ja, im Moment erlaubt Großbritannien Händlern, das Element der Händlergebühr an den Verbraucher weiterzugeben, aber NICHT davon zu profitieren. Diejenigen, die das tun, brechen das Gesetz. Ab 2018 müssen Händler jedoch allen den gleichen Preis berechnen.
Mike Scott
Entspannt
Benutzer45830