In ein paar Tagen fliege ich San Francisco -> Helsinki -> Moscow (Sheremetyevo)
mit Finnair (Economy Class) ab.
Vor einem Monat begannen die Passagiere, erhebliche Verzögerungen bei der Abholung ihres Gepäcks zu erleben, und nach meinem Verständnis wurde die Situation nicht vollständig gelöst. Es sieht so aus, als ob der Flughafen versucht hat, die Situation zu lindern , indem er einige Maßnahmen ergriffen hat:
Da ich in einem fremden Land bin, bin ich nach einem langen Flug kein Fan davon, ein paar unnötige Stunden am Flughafen zu verbringen. Also, die erste Lösung ist für mich nicht wirklich hilfreich, die zweite könnte hilfreich sein, je nachdem, wie sie implementiert ist.
Da ich mir bewusst bin, dass der Flughafen/die Fluggesellschaft versuchen wird, die Situation so weit wie möglich herunterzuspielen, wollte ich fragen:
PS Ich habe eine ähnliche Frage zu möglichen Verzögerungen gelesen , aber meine Situation ist anders. Ich habe keine separaten Tickets. Ich habe alles über Finnair gekauft (nur das Rückspiel wird über Aeroflot verwaltet)
Welche Rechte habe ich bei verspätetem Gepäck?
Die Gepäckrichtlinie von Finnair besagt, dass ihre Haftung für Gepäckverspätung auf 1.131 SZR (ca. 1.200 EUR) begrenzt ist. Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck bis zu einer Höhe von 1.131 SZR (ca. 1.200 EUR). Bei aufgegebenem Gepäck haftet sie auch unverschuldet, es sei denn, das Gepäck war mangelhaft. Bei nicht aufgegebenem Gepäck haftet der Beförderer nur bei Verschulden. Ist das Reisegepäck nicht in voller Höhe versichert, kann der Fluggast durch eine besondere Erklärung spätestens beim Check-in und Zahlung einer Zusatzgebühr von einer höheren Haftungsgrenze profitieren.
Wie viel Wartezeit ist akzeptabel?
Ich konnte keine endgültige Antwort finden, außer den Zeitrahmen in (3) unten
Wie setze ich meine Rechte durch?
Die Gepäckrichtlinie von Finnair besagt, dass der Passagier bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks so schnell wie möglich schriftlich eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen muss. Im Falle einer Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks muss der Passagier innerhalb von sieben Tagen und im Falle einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen schriftlich reklamieren, in beiden Fällen ab dem Datum, an dem das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde.
Siehe auch Fluggastrechte der EU
Benutzer90371
NeugierigFlyer
Reisender
NeugierigFlyer
jkaron
jkaron