Ergänzend zu dem, was @ user568458 im obigen Kommentar zu meiner Antwort auf die andere Frage gesagt hat: Versuchen Sie, es in Ihren Vertrag mit dem Designer zu schreiben.
ICH BIN KEIN RECHTSANWALT UND DIES IST KEINE RECHTLICHE WORTLAUT. Dies ist nur ein Vorschlag. Sie sollten dies von einem echten Anwalt durchführen lassen, und ich habe keine Ahnung, ob dies vor Gericht Bestand hat. Aber ich denke, es ist ein anständiger Anfang, und als Designer hätte ich kein Problem damit, dem zuzustimmen.
„Der Kunde kann den Designer bitten, Grafiken für das Projekt bereitzustellen.
- Wenn der Kunde Fotos anfordert, wird der Designer dem Kunden einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass die Rechte an den Fotos vom Eigentümer des Urheberrechts an dem Foto/den Fotos gewährt und/oder erworben wurden.
- Wenn der Kunde Kunstwerke anfordert, wird der Designer dem Kunden einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass Rechte an dem Kunstwerk vom Eigentümer des Urheberrechts an dem Kunstwerk gewährt und/oder erworben wurden.
- Wenn der Designer das Foto und/oder das Kunstwerk erstellt und der Kunde sich entscheidet, das Foto und/oder das Kunstwerk für das Projekt zu verwenden, erklärt sich der Designer damit einverstanden, das Urheberrecht des Fotos und/oder des Kunstwerks schriftlich an den Kunden zu übertragen. OR Designer stimmt zu, die Nutzungsrechte für das Foto und/oder Kunstwerk für dieses Projekt an den Kunden zu verkaufen.
- Über die urheberrechtliche Übertragung/Verkauf von Nutzungsrechten am Foto und/oder Kunstwerk wird ein separater Vertrag zwischen Designer und Auftraggeber geschlossen.
- Wenn der Designer nicht schriftlich nachweisen kann, dass der Designer und der Kunde die Erlaubnis zu dem Foto und/oder Kunstwerk haben, das dem Kunden zur Verwendung im Projekt zur Verfügung gestellt wird, wird der Kunde die Nutzung des Fotos und/oder Kunstwerks verweigern. In diesem Fall haftet der Kunde nicht für Plagiats- oder Urheberrechtsverletzungen gegen den Designer. In einem solchen Fall verspricht der Designer zu sagen, dass die Verwendung des Fotos und/oder Kunstwerks nicht die Schuld des Kunden oder die Anfrage des Kunden war."
Vinzenz
Scott
user56reinstatemonica8
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