Wie bringe ich eine Freundin nach Deutschland?

Ich komme aus Spanien, beginne in einigen Monaten in München für eine internationale Organisation zu arbeiten und möchte, dass meine Freundin aus Kolumbien mitkommt. Mir wurde von dort lebenden Freunden gesagt, dass es möglich ist, im spanischen Konsulat zu heiraten, also plane ich, ihr ein Einladungsschreiben wie in Spanien zu schicken, damit sie drei Monate kommen kann, und während dieser Zeit arrangieren wir alles.

Aber ich frage mich, ob die Verpflichtungserklärung ausreichen würde oder ob ich ihr auch etwas anderes schicken sollte, und was wir nach der Heirat mit den deutschen Behörden machen sollten, um ein Visum in Deutschland für sie zu bekommen. Ich glaube, dass meine neue Arbeit uns wie andere internationale Organisationen höchstwahrscheinlich dabei helfen wird, ihr eine Art Sondervisum zu beschaffen, aber ich würde gerne wissen, was zu tun ist, falls dies nicht möglich ist.

Antworten (2)

Angenommen, Sie sind spanischer Staatsbürger und EU-Bürger, wenn Sie Ihre Freundin heiraten, muss sie nur den Papierkram erledigen, es steht Ihnen im Grunde nichts im Wege.

Als EU-Bürger können Sie jederzeit und für jeden gewünschten Zeitraum nach Deutschland reisen und dort arbeiten.

EU-Quelle auf Deutsch / EU-Quelle auf Spanisch

Sobald Sie verheiratet sind (und Sie können dies möglicherweise mit einem Touristenvisum für Ihre Freundin tun, zumindest in Deutschland, aber das ist spanisches nationales Recht, müssen Sie Ihr Konsulat fragen), können Sie ein "Familienzusammenführungsvisum" für Ihre Frau beantragen Ehepartner. Da Sie EU-Bürger und kein deutscher Staatsbürger sind, gibt es keine Einschränkungen. Sie müssen die Heiratsurkunden und Ausweispapiere haben und das war's.

Rechtlich ist das kinderleicht. Füllen Sie einfach die Formulare aus. In der Praxis ist es schwieriger, zu wissen, welche Formulare mit was in welcher Reihenfolge ausgefüllt werden müssen. Ich empfehle trotzdem einen Anwalt oder einen anderen Fachmann, denn das Navigieren in deutschen Behörden ist nicht einfach, selbst wenn Sie wissen, was Sie wollen.

+1, aber es ist möglicherweise nicht notwendig zu heiraten. Wenn das Paar in einer „dauerhaften Beziehung“ lebt, gilt die Richtlinie 2004/38/EG auch für den Partner. Ich weiß allerdings nichts darüber, wie die deutschen Behörden den Begriff "dauerhafte Beziehung" interpretieren.

Um die Antwort von nvoigt zu erweitern , wird Ihre zukünftige Frau von der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ( Richtlinie 2004/38/EG ) profitieren können. Es ist keine Verpflichtungserklärung erforderlich, und sie hat keine anderen Anforderungen, als ihre Beziehung zu Ihnen nachzuweisen und dass Sie spanischer Staatsbürger sind, der in Deutschland lebt und arbeitet.

Als kolumbianische Staatsangehörige benötigt sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum. Nach Ihrer Heirat genießt sie Freizügigkeit nach EU-Recht, wann immer sie mit Ihnen reist oder zu Ihnen reist. Sie kann also mit Ihnen nach Deutschland gehen und ihre Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde München beantragen .

Die entsprechende Seite finden Sie unter Unionsbürger und privilegierte Staaten .

Auch ohne Eheschließung kann Ihre Freundin unter Umständen Freizügigkeit genießen, denn es gibt eine Vorschrift zur Erstreckung dieser Rechte auf „den Partner, mit dem der Unionsbürger eine ordnungsgemäß bescheinigte dauerhafte Beziehung hat“. Die Auslegung dieses Satzes durch die deutschen Behörden ist mir nicht bekannt. Ich weiß auch nicht, wie wahrscheinlich es ist, dass sie Ihre Ehe als mögliche Scheinehe prüfen, wenn Sie heiraten. Dies war ein Problem in Großbritannien, aber ich habe noch nie von ähnlichen Problemen in anderen Ländern gehört.