Mein Vermieter kassiert die Miete meines Mieters am 11. des Monats.
Sie nehmen dann ihre Gebühr (8%) zu diesem Zeitpunkt des gesamten Betrags. Dann zahlen sie erst ab dem 11. des Monats bis zum Monatsende aus. (dh ihr "Abrechnungs"-Zeitraum ist vom 1.-letzten des Monats).
Der Restbetrag wird auf den Folgemonat übertragen und mit der ersten „Hälfte“ (ish) der Folgemonatsmiete ausgezahlt.
Meine Frage ist, wie kann ich das dieses Jahr in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die Steuererklärung läuft bis zum 5. April, also am 5. April wird die Situation sein:
Wie soll ich das zeigen? Soll ich diese als Einkommen der Teilmiete oder der vollen Miete ausweisen?
Wenn ich es als Einkommen der Teilmiete ausweise, soll ich dann auch das Maklerhonorar teilen? Da sie dies vor der Aufteilung der Miete nehmen, habe ich technisch gesehen, wenn ich einen Teil der Miete nicht erhalten habe, auch die Maklergebühr für diesen Zeitraum nicht bezahlt.
Sehr verwirrt!
Vielen Dank im Voraus
Technisch gesehen sind Steuern im Allgemeinen auf das Einkommen für den Zeitraum (Steuerjahr) fällig, erhalten oder nicht. Dies liegt daran, dass aus buchhalterischer Sicht, selbst wenn Sie das Einkommen nicht erhalten haben, es in der Periode verdient wurde und Ihnen daher geschuldet wird, und Sie daher einen Schuldner haben und die Schuld dem Wert des Einkommens entspricht (es sei denn, es wird abgeschrieben oder unten markiert).
In der Praxis werden sich weder Buchhalter noch HMRC im Allgemeinen für solche Dinge begeistern, wenn Sie konsequent sind - Sie werden in Ordnung sein, wenn Sie nur an den tatsächlichen Beträgen arbeiten, die Sie tatsächlich erhalten haben, und an den Gebühren, die Sie tatsächlich (in dem Zeitraum) gezahlt haben.
Die HMRC möchte (und kann es sich nicht leisten) mit allen in dumme Diskussionen über unwichtige Dinge wie diese zu geraten und Zeit damit zu verschwenden, mit ihren Buchhaltern zu kommunizieren, die Wege finden werden, um zu beweisen, dass ihr Kunde aufgrund seiner Cleverness völlig im Recht ist Buchhaltung, die nicht wirklich widerlegt werden kann. Sie können sich vorstellen, dass der Brief an HMRC zurückgeht: „... aber wenn Sie wirklich darauf bestehen, zahlt mein Mandant ihnen gerne die zusätzlichen 2,24 £, die aus der Abrechnung auf Ihre Weise fällig werden, die Sie sowieso nächstes Jahr gehabt hätten, und übrigens die Zusätzliche Buchhaltungskosten für meinen Kunden werden den Gewinn des nächsten Jahres verringern und die Steuereinnahmen werden dann um 7,22 £ geringer sein ..."
Jan