Wie soll ich meinem Ehemann nach Talaq gegenübertreten, bevor die 'Idah endet, während eine Versöhnung (theoretisch) möglich ist?

Vor zwei Tagen gab mir mein Mann einen einzigen Talaq. Ich lebe immer noch in seinem Haus, aber wir gehen einander aus dem Weg, er ist nicht bereit zu ruju. was soll ich machen ? verlasse ich sofort das Haus. Ausziehen ist nicht sofort möglich, da meine Eltern in ein anderes Land ausreisen. die einige Visabeschränkungen haben. Bitte führen Sie mich, was ich tun soll. was der koran sagt zu tun.

Salam und willkommen bei IslamSE. Das Haus deines Mannes vor dem Ende der 'iddah zu verlassen ist nicht schariakonform, wenn du keine Unterdrückung fürchtest, ist es sogar dagegen. Siehe auch Haben nach Vollzug geschiedene Frauen Anspruch auf Unterhalt?
Was soll ich tun, folge ich meinen täglichen Routinen, wie ich früher das Essen zubereitete, mich um Kinder kümmerte und Hausarbeiten erledigte? Wie würde ich meinem Ehemann gegenüberstehen? nehme ich purdah (einen Schleier)

Antworten (1)

Wie in meinen Kommentaren und in meiner Antwort zu „Haben Frauen, die nach der Vollendung geschieden werden, Anspruch auf Unterhalt?Laut Koran wird einer geschiedenen Frau mit der Option auf Versöhnung (rij'i) empfohlen, mindestens bis zum Ende der 'Iddah im Haus ihres Mannes zu bleiben. Und es ist haram für einen Ehemann, seine Frau aus dem Haus zu werfen, bevor ihre 'iddah zu Ende ist! Gelehrte sehen es sogar als Sünde an, wenn sie ohne akzeptable Gründe gegangen ist, sie kann auch in dieser Zeit kommen und gehen. Aber sie wird gebeten, bei ihm zu bleiben, solange sie keine Unterdrückung usw. befürchtet, was in vielen muslimischen Gesellschaften oft praktiziert und zu einem Brauch geworden ist, wo Ehefrauen das Haus des Ehemanns sofort verlassen, wenn der Ehemann Talaq spricht, und zu ihrem ziehen Elternhaus, dies ist tatsächlich gegen die Scharia, wie in der obigen Antwort ausführlich erklärt und bewiesen wurde.

Hier einige weitere Beweise, um die obigen Behauptungen zu unterstützen: In seinem Kommentar zu Vers ( 65:1 ) sagte Imam al-Qurtobi:

„und sie nicht aus ihrem (Ehemann-)Haus verweisen“ bedeutet: Der Ehemann hat nicht das Recht, sie aus dem ehelichen Haus zu verweisen, solange sie noch 'iddah hält, und es ist ihr auch nicht erlaubt Urlaub aufgrund der Rechte des Ehemanns, außer im Falle einer eindeutigen Notwendigkeit. Wenn sie geht, sündigt sie, aber die 'iddah wird nicht unterbrochen. Dies gilt gleichermaßen für widerruflich und unwiderruflich geschiedene Frauen und ist angeordnet, um das Sperma des Mannes zu schützen [vor Verwechslung mit dem eines späteren Ehemanns, wenn die Frau bald wieder heiratet und schwanger wird]. Zitat beenden. (Quelle islamqa # 122703

so hat der Ehemann immer noch Rechte über seine Geschiedene (von talaq), solange ihre 'iddah noch nicht beendet ist. Daraus lässt sich schließen, dass eine Frau in dieser Zeit vor ihrem Ehemann sogar noch weniger verhüllt und geschminkt wirken kann, insbesondere wenn sie hofft, ihn zurückzugewinnen und Versöhnung sucht. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sie es vermeiden, Geschlechtsverkehr zu haben, ohne dass er – mit Zeugen – äußert, dass er Versöhnung wünscht (Dies ist eine Angelegenheit, bei der Gelehrte unterschiedliche Meinungen vertreten: Einige sagen, dass Geschlechtsverkehr – vom Ehemann initiiert – per se eine Versöhnung ist andere verlangen, dass der Ehemann zuerst die Versöhnung ankündigt usw.).

Der Punkt ist, dass wir dieser Sache Aufmerksamkeit schenken und uns daran erinnern müssen, dass die Frau, die widerruflich geschieden ist, verpflichtet ist, bis zum Ende ihrer 'iddah im Haus ihres Mannes zu bleiben. In diesem Fall darf sie sich, während sie sich im Haus ihres Mannes aufhält , vor ihm entblößen, sich schmücken , sich verschönern , Parfüm auftragen , mit ihm sprechen , und er kann mit ihr sprechen, und sie kann sich zu ihm setzenund alles tun, außer Intimität oder Geschlechtsverkehr, der nur stattfinden darf, wenn er sie zurücknimmt. Er kann sie verbal zurücknehmen, also sagen: „Ich nehme meine Frau zurück“, oder er kann sie durch seine Taten zurücknehmen, indem er mit ihr Geschlechtsverkehr hat, mit der Absicht, sie zurückzunehmen. Ende des Zitats von Fataawa Islamiyyah. (Quelle gleiche Fatwa wie oben)

Dies zeigt, dass das tägliche Leben zwischen den Ehepartnern mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs während der Zeit der 'iddah weitergehen kann. Aber auch für den Fall, dass die Trennung endgültig ist, sollte die Frau vorsorgen und ihren Auszug aus dem Ehegattenhaus vorbereiten und planen sowie ihre Zukunft planen. Und auch mit ihrem Mann planen, wie sie in Zukunft mit den Kindern umgehen soll. Und wenn nötig, suchen Sie einen Zwischenhändler, um die Dinge auszusprechen:

Und wenn Sie Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden befürchten, schicken Sie einen Schiedsrichter von seinem Volk und einen Schiedsrichter von ihrem Volk. Wenn sie beide Versöhnung wünschen, wird Allah sie zwischen ihnen herbeiführen. Wahrlich, Allah ist allwissend und vertraut [mit allen Dingen]. ( 4:35 )