Wie verbuche ich Gelder, die ich von meinem Berufseinkommen an Kollegen ausgezahlt bekomme?

Ich bin in Indien wohnhaft und arbeite als Freiberufler und entwickle Software für indische Unternehmen. Manchmal mache ich die Arbeit zusammen mit ein paar anderen Fachleuten wie mir. Ich erhalte die Zahlungen auf mein Bankkonto und zahle sie dann auf der Grundlage vorab vereinbarter Stundensätze oder Festbeträge an andere aus.

Bitte beachten Sie :

  1. Ich erhalte Geld als Honorar und NICHT als Vertragsbetrag.
  2. Ich habe kein Unternehmen, das zu diesem Zweck registriert ist.
  3. Ich habe selbst keine TAN und habe bei Zahlungen keine Steuer einbehalten.
  4. Der Gesamtbetrag beträgt < 10.00.000 für das gesamte Jahr.

Nun meine Fragen:

  1. Wie buche ich diese Auszahlungen in meiner Einkommensteuererklärung? Als Zahlung an Subunternehmer ODER Gehaltszahlung ODER gibt es einen anderen Weg?

  2. Muss ich Rechnungen pflegen, die ich an die Kunden sende, und muss ich Rechnungen von meinen Kollegen erhalten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten (1)

Als selbstständiger Freiberufler müssen Sie ein Geschäftsbuch führen. Darin sollten alle Einnahmen aufgeführt sein, die Sie erhalten, und alle angefallenen Zahlungen sollten ebenfalls aufgelistet sein. Dies kann nicht nur die Zahlungen an andere Fachleute umfassen, sondern auch jegliche gekaufte Hardware, Telefonrechnungen, Reise- und Bewirtungsrechnungen, die in direktem Zusammenhang mit der von Ihnen angebotenen Dienstleistung stehen.

Sobald Sie zu einer Nettogewinnzahl kommen, müssten Sie diese als Ihr Einkommen einreichen.

Wenden Sie sich an einen Steuerfachmann, der Ihnen bei der Führung der Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben behilflich sein kann. Das heißt, Sie müssten Rechnungen für Zahlungen erstellen, Schecks oder Online-Überweisungen für die meisten Zahlungen verwenden, die Konten trennen, ein Konto für diese beruflichen Dinge und ein anderes für Ihre persönlichen Dinge usw.

Normalerweise verlangt das Einkommensteueramt diese Aufzeichnungen nicht, aber wenn Ihre Steuererklärungen stichprobenartig geprüft werden, werden alle relevanten Unterlagen angefordert.

Vielen Dank. Das hat geholfen. Ich habe bereits separate Klimaanlagen für berufliche und private Dinge, mache / erhalte Zahlungen durch Schecks / Banküberweisungen. Reicht es also, die Summe aller Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer in der IT-Erklärung auszuweisen?
Da Sie nicht eingetragen sind, haben Sie keine Mitarbeiter. Die Zahlungen an andere Fachleute wären eine Ausgabe. Ein Steuerberater kann Ihnen weiterhelfen. Die meisten verlangen eine Schutzgebühr von Rs 2000 bis Rs 5000.