Wie vermeide ich die Zahlung von Einkommenssteuern beim Verkauf meines Unternehmens im Ausland?

Ich bin ein US-Bürger (kein Staatsbürger) mit einer erfolgreichen Website im Ausland (wo ich Staatsbürger, aber kein Einwohner bin) und verkaufe Dienstleistungen. Die Einnahmen werden von einem befreundeten Unternehmen in diesem Land im Ausland eingezogen. Hin und wieder schicke ich ihnen eine Rechnung, um diese Einnahmen in meine in den USA ansässige Single-Member-LLC zu überführen (Einreichung einer gemeinsamen Steuererklärung). Ich zahle Steuern auf dieses Einkommen in den USA. Ich lebe in einem US-Bundesstaat ohne Einkommenssteuern.

Jetzt plane ich, das Geschäft zu verkaufen, und werde sehr bald in einen anderen Staat mit Einkommenssteuern ziehen. Aufgrund von Verhandlungen und Due Diligence wird der Verkauf des Unternehmens eine Weile dauern (sagen wir ein Jahr).

Was wäre die beste Strategie, um die Zahlung von Einkommenssteuern auf den Verkauf zu vermeiden, nachdem ich in einen anderen US-Bundesstaat gezogen bin?

Da die Firma im Ausland befreundet ist, habe ich die Kontrolle darüber, wann (und zB in wie vielen Stücken) die Erlöse aus dem Verkauf in meine GmbH fließen. So kann ich planen, wo ich wohne, wenn das Geld auf meinem US-Konto ankommt.

Diese Frage scheint nicht zum Thema zu gehören, da es darum geht, wie man Steuern hinterzieht.
@ Joe Ich bin anderer Meinung. Vermeidung ist keine Umgehung, wenn sie durch ordnungsgemäße und legale Steuerplanung erfolgt.

Antworten (1)

Was wäre die beste Strategie, um die Zahlung von Einkommenssteuern auf den Verkauf zu vermeiden, nachdem ich in einen anderen US-Bundesstaat gezogen bin?

Verlassen Sie die USA und beenden Sie Ihren Wohnsitz in den USA, bevor der Verkauf abgeschlossen ist. Erwägen Sie andernfalls , das Steuerabkommen Ihres Heimatlandes mit den USA zu überprüfen .

In jedem Fall sollten Sie für eine ordnungsgemäße Steuerplanung einen zugelassenen Steuerberater beauftragen – einen EA, CPA oder einen in Ihrem Bundesstaat zugelassenen Anwalt (derjenige, der Sie bei Abschluss des Verkaufs sein würden). Niemand sonst ist gesetzlich berechtigt, Sie in dieser Angelegenheit steuerlich zu beraten.

Da die Firma im Ausland befreundet ist, habe ich die Kontrolle darüber, wann (und zB in wie vielen Stücken) die Erlöse aus dem Verkauf in meine GmbH fließen. So kann ich planen, wo ich wohne, wenn das Geld auf meinem US-Konto ankommt.

Ich bin mit dem Begriff „ befreundet “ in diesem Zusammenhang nicht vertraut , aber so wie ich Ihre Beschreibung verstehe, ist es eine Briefkastenfirma unter Ihrer eigenen Kontrolle . Dies bedeutet, dass der Geldtransfer zwischen dem Unternehmen und Ihrer LLC keine Rolle spielt, Sie haben das Geld konstruktiv erhalten, als das Unternehmen es erhielt, nicht die LLC.

Ihr grundlegendes Missverständnis ist, dass es wichtig ist, wann das Geld Ihr US- Bankkonto erreicht. Dies ist irrelevant. Die USA besteuern Ihr weltweites Einkommen, es wird also besteuert, wenn Sie es verdienen , nicht wenn Sie es in das Land überweisen (im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, z. B. Indien oder Großbritannien).

Daher scheint es mir, dass Sie in Ihrem derzeitigen System gegen das US-Steuergesetz verstoßen. Dies ist natürlich mein persönlicher Eindruck, holen Sie sich eine professionelle Beratung von einem lizenzierten Steuerfachmann, wie ich ihn zuvor definiert habe.

"Die USA verlassen und Ihren US-Wohnsitz beenden, bevor der Verkauf abgeschlossen ist" setzt voraus, dass die Einkommenssteuern im Ausland niedriger sind als in den USA, richtig?
@brt du hast nach den US-Steuern gefragt, das war also das Thema der Antwort :)