Ich habe kurz überlegt, einen heute bei Ryanair gebuchten Flug zu stornieren. Nach einem aktuellen EU-Gerichtsurteil müssen Fluggesellschaften Steuern und Gebühren in ihrem Ticketpreis ausweisen und diese ohne zusätzliche Gebühren erstatten.
Meine Buchung wurde 10 Tage nach dem Gerichtsurteil direkt bei Ryanair getätigt und listet die Steuern und Gebühren im Preis weder in der Bestätigungs-E-Mail auf, noch kann ich sie irgendwo finden, wenn ich meine Buchung auf deren Website nachschlage.
Ich habe auch versucht, eine neue Buchung vorzunehmen, und konnte nirgendwo Steuern und Gebühren finden, bis ich beim Zahlungsschritt ankam.
In Bezug auf Rückerstattungsgebühren scheint die aktuelle Rückerstattungsrichtlinie von Ryanair gegen das Gerichtsurteil zu verstoßen (sowohl hinsichtlich der Gebühr als auch der Beschränkung auf staatliche Steuern ):
Wenn Sie nicht mit Ihrem gebuchten Flug reisen, sind der Flugpreis, die Gebühren und Abgaben nicht erstattungsfähig, Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Reisedatum schriftlich eine Rückerstattung der gezahlten Regierungssteuer beantragen. Staatliche Steuererstattungen unterliegen einer Verwaltungsgebühr. Klicken Sie hier für Gebührendetails. Liegt der Erstattungsbetrag unter der geltenden Verwaltungsgebühr, erfolgt keine Erstattung.
Ist das oben genannte Urteil bereits in Kraft? Gibt es eine Art Übergangsfrist? Wenn ja, wo kann ich die Steuer- und Gebührenkomponente bei meinen Ryanair-Flügen sehen?
Zunächst - ein Haftungsausschluss: Ich bin kein Anwalt. Dies ist nur mein Verständnis.
Hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ziemlich technisch und bezieht sich auf den Vorrang nationaler Gesetze und besagt im Wesentlichen, dass Flugtarifverträge auf Missbräuchlichkeit geprüft werden können. Es regelt überhaupt nicht die Frage der Stornogebühren.
Im Fall von Air Berlin waren die Vertragsklauseln bereits von deutschen Gerichten als missbräuchlich befunden worden, und somit gilt dieses Urteil nun auch für sie. Direkte Auswirkungen auf Vertragsbedingungen anderer Fluggesellschaften in Deutschland oder anderswo scheint es nicht zu geben. Diese Vertragsbedingungen müssten von den zuständigen Gerichten (den irischen Gerichten im Fall von Ryanair) von Fall zu Fall beurteilt werden.
In Bezug auf Steuern und Gebühren geht aus Ihrer Frage hervor, dass sie beim Zahlungsschritt angezeigt werden, sodass dies wahrscheinlich dem Urteil des EuGH entspricht.
Obwohl dies eine Frage im Zusammenhang mit der Luftfahrt ist, erhalten Sie möglicherweise eine maßgeblichere Antwort zum Thema Recht
mts
Benutzer67901