EU261: Kann mir die Taxifahrt (am Ankunftsort) erstattet werden, die bei einer Verspätung von weniger als 3 Stunden notwendig war?

Vor ein paar Wochen hatte ein Ryanair-Flug (von Italien nach Großbritannien), für den ich keine Reiseversicherung abgeschlossen hatte, eine Verspätung von etwa 2h50'.

Da es zum Zeitpunkt der Ankunft spät in der Nacht war und die letzten Busse bereits abgefahren waren, war die einzige Möglichkeit für mich, an mein geplantes Ziel zu gelangen, 50 Pfund für eine Taxifahrt zu bezahlen, für die ich die Quittung habe.

Können diese Kosten vom Unternehmen nach europäischen Vorschriften übernommen werden?

Welche Flughäfen oder wie groß ist die Flugentfernung? Die EU-Verspätungsentschädigung beginnt bei 2 Stunden für einen Flug von weniger als 1500 km (z. B. Rom nach London), aber erst bei 3 Stunden für einen Flug von mehr als 1500 km (z. B. Rom nach Manchester).
Es war BRI nach STN, ich denke, es ist länger als 1500 km
@NicolaSap 1735 km

Antworten (3)

Genau heute (zufälligerweise am selben Tag, an dem jemand auf meine Frage ein Kopfgeld ausgesetzt hatte) traf eine Alternative Dispute Resolution-Agentur eine Entscheidung in meinem Fall, nachdem Ryanair und ich uns in dieser Angelegenheit nicht einigen konnten.

Sie entschieden, dass Ryanair die Kosten nicht erstatten muss .

der Vertrag zwischen Herrn (..) und Ryanair betraf ausschließlich den Transport vom Flughafen Bari zum Flughafen London Stansted. Ich schätze zwar, dass Herr (..) mit Ryanair eine Flugverspätung hatte, bin aber der Meinung, dass Ryanair nach seiner Ankunft an seinem endgültigen Bestimmungsort mit dem bei Ryanair hinterlegten Ticket nicht mehr verpflichtet ist, weitere gemäß Artikel 9 entstandene Kosten zu erstatten EC261/2004.

Kudos, dass Sie Ihre Beschwerde bis zum Schiedsverfahren bearbeitet haben!
@JonathanReez standen tatsächlich mehr als 50 £ auf dem Spiel, da meiner Meinung nach die Verzögerung mehr als 3 Stunden betrug, einschließlich der Zeit zum Öffnen der Türen. Hier habe ich nur den Teil bezüglich der zusätzlichen Reisekosten berichtet :)
Sie sollten eine separate Frage und Antwort zum Teil zum Öffnen der Türen posten. Das hört sich auch sehr interessant an.
Ich habe eine Frage gepostet, brauche jetzt nur noch Ihre Antwort :) travel.stackexchange.com/questions/132835/…

Dies wird nicht ausdrücklich von EU261 abgedeckt, da die Fluggesellschaft verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass Sie an Ihrem Zielflughafen ankommen. Eine Ausnahme hiervon könnte sein, wenn die Bodentransportdienste entweder direkt von den Fluggesellschaften ohne zusätzliche Kosten erbracht werden oder wenn sie von den Fluggesellschaften als gebündelter Kauf angeboten, aber von einem Dritten ausgeführt werden.

Jede einzelne Fluggesellschaft kann Richtlinien haben, die über die Mindestanforderungen der EU261 hinausgehen, und Sie sollten direkt Widerspruch einlegen.

Es läuft alles auf ihre individuelle Auslegung von Artikel 9 hinaus

Recht auf Fürsorge 1. Wenn auf diesen Artikel Bezug genommen wird, wird Fluggästen Folgendes kostenlos angeboten: a. Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit; B. Hotelunterbringung in Fällen, - wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich wird oder - wenn ein zusätzlicher Aufenthalt als der vom Passagier beabsichtigte erforderlich wird; C. Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft (Hotel oder andere). 2. Darüber hinaus werden den Fahrgästen kostenlos zwei Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails angeboten. 3. Bei der Anwendung dieses Artikels achtet das ausführende Luftfahrtunternehmen besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihrer Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse unbegleiteter Kinder.

Als Referenz ist hier ein Präzedenzfall mit einer Frau, die Ryanair im Zusammenhang mit EU261-Ansprüchen verklagt hat - http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=133245&doclang=EN

EU-Verspätungsentschädigung tritt erst bei 3 Stunden ein:

Wenn Sie an Ihrem Zielort mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, es sei denn, die Verspätung war auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Dies muss die Airline z. B. durch Auszüge aus Flugbüchern oder Vorfallmeldungen nachweisen. Das Luftfahrtunternehmen sollte diesen Nachweis der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle sowie den betroffenen Fluggästen im Einklang mit den nationalen Bestimmungen über den Zugang zu Dokumenten vorlegen.

Sie haben daher keinen Anspruch auf Entschädigung.

Danke; es ging aber nicht um entschädigung, sondern um erstattung und pflege.