Kann ich eine EU-Reise stornieren, nachdem die Fluggesellschaft meinen Flug erheblich geändert hat?

Meine SO und ich beschlossen, eine Reise von Brüssel nach Nizza zu unternehmen. Wir haben zwei Flüge bei Brussels Airlines gebucht und bezahlt: einen am 14. August und einen am 20. August gegen 6 Uhr morgens.

Seitdem hat sich meine SO sehr schwer das Bein gebrochen und kann (laut Ärzten) keinen Flug mehr nehmen, also haben wir diesen Flug als Verlust angesehen.

Aber vor zwei Tagen hat das Unternehmen diesen Flug von 6:00 Uhr auf 13:00 Uhr geändert (die Flugnummer unterscheidet sich sogar von der vorherigen). Die E-Mail, die wir erhalten haben, besagt nicht ausdrücklich, dass wir den Flug oder die Reise auf dieser Grundlage stornieren können. Sie sagen nur: "Oh, übrigens, wir haben Ihren Flug geändert".

Eigentlich sollte ich gleich nach dem Flug wieder arbeiten, aber diese Änderung hätte mich gezwungen, einen zusätzlichen Urlaubstag zu nehmen, den ich nicht mehr hatte.

Können wir diese Flugänderung zum Anlass nehmen, eine Rückerstattung für die gesamte oder einen Teil der Reise zu erhalten?

Ich habe bereits dreimal versucht, sie anzurufen, aber jedes Mal war es eine kostenpflichtige Leitung mit etwa 10 Minuten Wartezeit, bevor sie auflegten (bevor ich überhaupt die Chance hatte, mit einem Menschen zu sprechen).

Antworten (1)

Da die voraussichtliche Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt, berechtigt Sie die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Artikel 8(1)(a), wie in Artikel 6(1)(c)(iii) referenziert) dazu, ganz auf die Reise zu verzichten erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung des Preises, den Sie für die Tickets bezahlt haben.

Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben, außer auf die Änderung hinzuweisen.

In der Praxis ist es wahrscheinlich genauso effektiv, eine E-Mail an die Kundendienstabteilung zu senden, wie es ist, weiter anzurufen.


Wenn Sie die Änderung um weniger als 5 Stunden verspätet hätte, würde Sie das zu der lustigen Frage führen, ob es laut Reglement als „Annullierung“ oder „Verspätung“ zu werten ist. Ich denke, auch dann wäre der Präzedenzfall zu Ihren Gunsten, insbesondere angesichts der unterschiedlichen Flugnummer. Aber in diesem Fall brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern, denn in jedem Fall hätten Sie ein uneingeschränktes Recht auf Rückerstattung.