Was macht das Essen an einem Fastentag aus?

Zählt zum Beispiel das Kauen auf einem Stock oder einem Stück Plastik als Essen? Gras? Was ist mit dem Kauen von zuckerfreiem Kaugummi ohne Nährwert? Ich stelle mir vor, es muss "derech achila" sein, aber das kann sicherlich für verschiedene Leute unterschiedlich sein.

(mache ich dich schon hungrig?)

Aus physiologischen Gründen sollten Sie damit vorsichtig sein: Durch das Kauen werden Nerven stimuliert, die Magensäure freisetzen. Diese Praxis kann zu Magengeschwüren führen! Dasselbe gilt für das Kaugummikauen auf nüchternen Magen.

Antworten (1)

Wenn es um Jom Kippur geht, besagt die Halacha, dass sogar das Kauen auf etwas Nicht-Nährstoff verboten ist. Das gegebene Beispiel ist aromatisches Holz (Rema to Shulchan Aruch, Orach Chaim 612:6), und Mishnah Berurah (ebd.: 18) erklärt, dass man dabei ein Geschmacksgefühl verspürt. Das scheint also Ihre Beispiele für einen Stick oder zuckerfreien Kaugummi abzudecken; Ich nehme an, Sie könnten argumentieren, dass Kunststoff anders ist.

Was Gras betrifft – Rambam (Hil. Shevisas Asor 2:6) nennt „bittere Gräser“ als ein Beispiel für Lebensmittel, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, und sagt, dass jemand, der das an Jom Kippur isst, nicht Kares unterliegt, sondern bestraft wird Makas Mardus (Peitschenhiebe nach Ermessen des Beis Din). Mishnah Berurah (Shaar Hatziyun 612, ד"ה אכל) erklärt, dass er "bittere Gräser" im Gegensatz zu essbaren Kräutern meint; ich würde jedoch vermuten, dass normales Rasengras wahrscheinlich in die Kategorie "bittere Gräser" fallen würde (insbesondere mit alle Pestizide, die normalerweise darauf angewendet werden ...).

Im Zusammenhang mit dem Kauen und dem Ausspucken des entstehenden Speichels verweist Rema dort auf 567:3. Dort sagt er, dass dies nur für Jom Kippur gilt und an anderen Fasttagen zulässig wäre. Jedoch sagt Mishnah Berurah (ebd.:13), dass dies nur laut Mordechai richtig ist; laut Mechaber (ebd.:1) sollte dies auch für Tisha Be'Av gelten, und laut Rema (ebd.) würde es für alle öffentlichen Fasttage gelten.