Sek. 91.157 Spezielle VFR-Wetterminima. (a) Außer wie in Anhang D, Abschnitt 3 dieses Teils vorgesehen, dürfen spezielle VFR-Operationen unter den Wettermindestwerten und -anforderungen dieses Abschnitts statt der in Abschnitt 3 enthaltenen durchgeführt werden. 91.155, unter 10.000 Fuß MSL innerhalb des Luftraums, der durch die Aufwärtsverlängerung der seitlichen Begrenzungen des kontrollierten Luftraums eingeschlossen wird, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist.
Angenommen, ich erhalte eine SVFR-Freigabe zur Landung auf KSTS (ein typischer Flughafen mit einem Turm mit einem Delta-Luftraum und Echo-Oberflächenerweiterungen). Kann ich nur mit SVFR-Minima durch die Echo-Erweiterungen fliegen? (z. B. für einen Hubschrauber, der gerade wolkenfrei ist) Oder gelten die 91,155-Mindestwerte. Dies bringt die Definition von "für die Oberfläche eines Flughafens bestimmt" wirklich auf den Punkt.
Dies ist eine Antwort auf die Frage meines Checkride-Prüfers Barry Lloyd
Am 26.01.2010 wurde eine Anfrage, ob SVFR in Erweiterungen der Klasse E verfügbar ist, an die FAA ATC-Zentrale weitergeleitet. Nachfolgend finden Sie eine Antwort auf diese Anfrage des FAA ATO Western Service Center:
„Unsere Meinung ist:
FAR 91.157 (a) ... "spezielle VFR-Operationen dürfen durchgeführt werden" ... "innerhalb des Luftraums, der durch die Aufwärtsverlängerung der seitlichen Begrenzungen des kontrollierten Luftraums enthalten ist, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist." Dies erlaubt SVFR-Abstände innerhalb der vertikalen Ausdehnung, nicht der seitlichen/horizontalen Ausdehnung eines ausgewiesenen Flughafenbereichs.
FAAO 7400.9T par 6002. Definition des Luftraums der Klasse E2: "Die unten aufgeführten Luftraumbereiche der Klasse E sind als Flächenbereich für einen Flughafen ausgewiesen."
FAAO 7400.9T par 6004. Definition des Luftraums der Klasse E4: "... Luftraum, der sich von der Oberfläche nach oben erstreckt, die als Erweiterung eines Oberflächenbereichs der Klasse D oder Klasse E bezeichnet wird."
Die Sprache in FAR 91.157 stimmt genau mit der Sprache in FAAO 7400.9T par 6002 überein. 6004 stimmt nicht überein und die FAR erlaubt keinen SVFR-Betrieb in der seitlichen Ausdehnung einer für einen Flughafen ausgewiesenen Fläche ; nur innerhalb der vertikalen Ausdehnung.
Vermutlich ließe sich das korrigieren, wenn wir SVFR tatsächlich innerhalb von lateralen Erweiterungen vorsehen wollen, aber es ist derzeit nicht erlaubt.
Es gibt andere operative Probleme: zB. eine Erweiterung zu einem Class-D-Oberflächenbereich, wo der Tower SVFR-Dienste innerhalb des Class-D-Luftraums anbietet, wie es durch LOA erlaubt ist. Sie können in der Verlängerung E4 keine SVFR-Freigabe erteilen. Wenn erlaubt, müsste dies die Kontrollbehörde, vermutlich die ARTCC, tun.
Unserer Meinung nach ist der Luftraum E4 nicht Teil des Luftraums, der als Fläche für einen Flughafen ausgewiesen ist. Die Fläche eines Flughafens ist D, C oder E2. Erweiterungen werden anders behandelt als Flächen, die für einen Flughafen bestimmt sind, dh es besteht keine Mitteilungspflicht. Darüber hinaus sind Erweiterungen gemäß der Definition in 7400.9 kein Luftraum, der als „Flächenbereich für einen Flughafen“ ausgewiesen ist .
(Fettschrift zur Verdeutlichung und Hervorhebung hinzugefügt)
Der Luftraum der Klasse E, der für KSTS an die Oberfläche geht, ist nordwestlich in Richtung Hearldsburg. Solange Sie sich innerhalb der seitlichen Grenzen dieses Segments des Luftraums der Klasse E (nordwestlich von KSTS) befinden, das bis zur Oberfläche reicht (im Gegensatz zu einem Start bei 700 oder 1200 AGL), befinden Sie sich in einem Luftraum, in dem SVFR zugelassen ist.
Die Vorschrift (in Ihrer Frage korrekt zitiert) "innerhalb des Luftraums, der durch die Aufwärtsverlängerung der seitlichen Grenzen des kontrollierten Luftraums eingeschlossen ist, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist."
Luftraum der Klasse E ist per Definition "kontrollierter Luftraum":
Aus dem Airman's Information Manual para. 3-2-1 ein. -
Kontrollierter Luftraum . Ein allgemeiner Begriff, der die unterschiedliche Klassifizierung von Lufträumen (Luftraum der Klasse A, Klasse B, Klasse C, Klasse D und Klasse E ) und definierte Dimensionen abdeckt, innerhalb derer Flugsicherungsdienste für IFR-Flüge und für VFR-Flüge in Übereinstimmung mit der bereitgestellt werden Luftraumklassifizierung.
Solange Sie also eine SVFR-Freigabe von ATC erhalten haben, eine Sicht von mindestens 1 Meile haben, wolkenfrei bleiben und zwischen Sonnenauf- und -untergang bleiben, dürfen Sie Ihr Flugzeug unter SVFR in der im obigen Bild dargestellten Fläche der Klasse E fliegen (wie in deiner Frage gestellt)
FAR 91.157(a) verwendet den Ausdruck „innerhalb des Luftraums, der durch die nach oben gerichtete Verlängerung der seitlichen Grenzen des kontrollierten Luftraums eingeschlossen ist, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist “, um anzugeben, wo eine SVFR-Freigabe genehmigt werden kann.
Die FAA verwendet häufig den Ausdruck „ Oberflächenbereich “, um sich auf den kontrollierten Luftraum zu beziehen, der den Flughafen, für den er bestimmt ist, tatsächlich umgibt, insbesondere ohne jegliche „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene. Es kann argumentiert werden, dass dies im Zusammenhang mit der Interpretation der Bedeutung der FARs das korrekteste Verständnis des Ausdrucks „ Oberflächenbereich “ ist. Diese Interpretation basiert auf dem Unterschied zwischen der Sprache, die verwendet wird, um „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene zu beschreiben, und der Sprache, die verwendet wird, um andere Lufträume der Klasse E auf Oberflächenebene zu beschreiben, im Dokument „Airspace Designations and Reporting Points“, aktuelle Ausgabe FAA Bestellen Sie JO 7400.11E . Weitere Informationen hierzu finden Sie in der zugehörigen ASE-FrageWelche Hinweise hat die FAA gegeben, dass Ausdrücke wie „Oberfläche des Luftraums der Klasse E, die für einen Flughafen bestimmt sind“ E4 „Erweiterungen“ enthalten oder nicht enthalten? .
Aber der Ausdruck „ Oberfläche “ kommt in FAR 91.157(a) nicht vor.
Der Ausdruck „ für einen Flughafen bestimmt “ erscheint jedoch in FAR 91.157(a). Ein Argument kann vorgebracht werden – wiederum basierend auf dem Unterschied zwischen der Sprache, die zur Beschreibung von „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene verwendet wird, und der Sprache, die zur Beschreibung anderer Lufträume der Klasse E auf Oberflächenebene verwendet wird, in den „Airspace Designations and Reporting Points"-Dokument, aktuelle Ausgabe der FAA-Verordnung JO 7400.11E - dass dieser Satz "Erweiterungen" der Klasse E auf Oberflächenebene ausschließt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der zugehörigen ASE-Frage. Welche Hinweise hat die FAA gegeben, dass Ausdrücke wie "Oberfläche des Luftraums der Klasse E, die für einen Flughafen bestimmt sind" E4-"Erweiterungen" enthalten oder nicht enthalten?. Gemäß dieser Interpretation würde FAR 91.157 (a) die "Erweiterungen" der Klasse E auf Oberflächenebene nicht enthalten, daher sollte Special VFR dort nicht zugelassen werden.
Ein Problem bei diesem Argument besteht jedoch darin, dass FAR 71.71(b) entweder 1) den Ausdruck „ für einen Flughafen bestimmt “ in seiner Beschreibung des gesamten Luftraums der Klasse E auf Oberflächenebene zu verwenden scheint oder 2) jegliche Bezugnahme auf Oberflächenebene weglässt Klasse E "Erweiterungen" überhaupt, in diesem Fall scheint es, dass die "Erweiterungen" so ausgelegt werden könnten, dass sie rechtlich überhaupt nicht existieren. Offensichtlich ist die letztere Interpretation etwas problematisch. Dies scheint zu implizieren, dass der Ausdruck „ für einen Flughafen bestimmt “ nicht so ausgelegt werden sollte, dass er oberirdische „Erweiterungen“ der Klasse E ausschließt.
Es ist auch unklar, ob FAR 91.155(c) , die Vorschrift gegen das Fliegen unter einer Obergrenze von 1000 Fuß AGL oder darunter, in den „Extensions“ der Klasse E auf Oberflächenebene gilt oder nicht, weil der Wortlaut von FAR 91.155(c ) ist sehr parallel zur Sprache von FAR 91.157(a). Auch hier wird der Ausdruck „für einen Flughafen bestimmt“ verwendet, nicht aber der Ausdruck „Fläche“. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der zugehörigen ASE-Antwort "Does FAR 91.155c apply to class E surface extensions?"
Der letzte Absatz dieser Antwort des FAA ATO Western Service Center aus dem Jahr 2010 kommt zu dem Schluss, dass SVFR aufgrund des Wortlauts von FAR 91.157(a) nicht in „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene zugelassen werden sollte.
Ein Problem mit der Antwort des FAA ATO Western Service Center aus dem Jahr 2010 besteht darin, dass sie die Passage „Die Sprache in FAR 91.157 stimmt genau mit der Sprache in FAAO 7400.9T par 6002 überein.“ enthält. Dies ist eigentlich nicht ganz richtig, denn FAAO 7400.9T par 6002. enthält den Satz „Die unten aufgeführten Luftraumgebiete der Klasse E sind als Flächengebiet für einen Flughafen ausgewiesen.“ Wie wir bereits oben angemerkt haben, enthält FAR 91.157(a) eigentlich nicht den Ausdruck „Oberfläche“.
Natürlich gibt es für bestimmte Lufträume manchmal auch spezifische betriebliche Erwägungen, die die Genehmigung von Special VFR-Flügen in „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene ausschließen. Ein solcher Fall wird im vorletzten Absatz dieser Antwort des FAA ATO Western Service Center von 2010 erwähnt (gleicher Link wie direkt oben). Die zugehörige ASE-Antwort A: Werden in den USA die ARTC-Einrichtungen in der tatsächlichen Praxis, wenn es die Arbeitsbelastung zulässt, die SVFR-Zulassung für „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene (E4-Luftraum) erteilen? gibt Beispiele für ähnliche Situationen, in denen Fluglotsen bereit sind , Flüge nach VFR-Sonderflügen in „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene zu genehmigen.
Die FAA-Verordnung 7110.65Y mit dem Titel „Air Traffic Control“ besagt in Abschnitt 7-5-1, dass spezielle VFR-Flüge nur „innerhalb der seitlichen Grenzen der nachstehenden Flächen der Klasse B, Klasse C, Klasse D oder Klasse E“ genehmigt werden 10.000 Fuß MSL." Wie oben erwähnt, gibt es viele Fälle, in denen die FAA den Ausdruck „ Fläche “ verwendet hat, um sich nur auf den kontrollierten Luftraum zu beziehen, der den Flughafen, für den er bestimmt ist, tatsächlich umgibt, insbesondere ohne jegliche „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene. Diese Passage könnte also als Richtlinie ausgelegt werden, dass ein spezieller VFR-Flug in „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene nicht genehmigt werden sollte. Aber es'
In der Praxis genehmigen Fluglotsen häufig SVFR-Flüge in „Erweiterungen“ der Klasse E auf Oberflächenebene . Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser zugehörigen ASE-Antwort . (Und Fluglotsen verwenden das Wort „ Oberflächenbereich “ im Allgemeinen in seinem logischsten Sinne – gemeint ist die gesamte Spalte des kontrollierten Luftraums, der mit der Erdoberfläche in Kontakt steht, einschließlich aller Klasse-E-„Erweiterungen“ auf Oberflächenebene.)
Die Wahrheit ist, dass die FAA tief gespalten ist, ob Ausdrücke in den FARs wie „Oberfläche“, „für einen Flughafen ausgewiesen“ und „für einen Flughafen ausgewiesene Fläche eines kontrollierten Luftraums“ so ausgelegt werden sollten oder nicht, dass sie die Oberfläche einschließen -Level Klasse E "Erweiterungen". 1 Seit der Neuzuweisung des „Alphabet“-Luftraums im Jahr 1993 besteht Unklarheit in Bezug auf dieses Thema. 2 Es gibt einige Überlegungen über eine künftige Regulierungsbemühung, um dieses Problem anzugehen. 3 Es ist möglich, dass die Formulierung in AIM 3-2-6 sowie in der Legende der Kartenergänzungen lautet: „Surface area arrival extensions were part of the surface areaund gelten während der gleichen Zeiten wie der Oberflächenbereich" in Zukunft geändert werden, um zu vermeiden, dass alle Vorschriften, die für den Kern "Oberflächenbereich" gelten, automatisch so ausgelegt werden sollten, dass sie für die "Erweiterungen" der Klasse E auf Oberflächenebene gelten. auch 4
Aufgrund der Verwirrung um dieses Problem sollte ein Pilot immer dann, wenn er eine SVFR-Freigabe für einen bestimmten kontrollierten Luftraum erhält, überprüfen, ob diese angrenzende „Erweiterungen“ enthält oder nicht, in jedem Fall, in dem dies ein Faktor sein könnte.
Fußnoten:
1,2,3,4) Quelle – Kommentare hochrangiger FAA-Mitarbeiter während des Airspace Charting Meetings im April 2021.
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TomMcW
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