Federal Aviation Regulation (FAR) 91.155 sagt unter (c):
Außer wie in §91.157 vorgesehen, darf niemand ein Luftfahrzeug unter der Decke nach Sichtflugregeln (VFR) innerhalb der seitlichen Grenzen des kontrollierten Luftraums betreiben, die für die Oberfläche eines Flughafens bestimmt sind, wenn die Decke weniger als 1.000 Fuß beträgt.
Gilt diese Vorschrift für Flächenerweiterungen der Klasse E zum Luftraum der Klasse D?
Zum Beispiel die Klasse-E-Erweiterungen bei KSTS. Nehmen wir insbesondere an, die Obergrenze beträgt 900 Fuß (agl) in dieser Erweiterung der Klasse E und die Sicht beträgt 10 sm. Kann ich als VFR-Helikopter diesen Luftraum in einer Höhe von 400 Fuß (agl) durchfliegen (3 - 5/1/2 werden erfüllt)?
Beachten Sie, dass SIT/PASI in Sitka Alaska derzeit (April 2022) über eine große E4-Oberflächen-Klasse-E-"Erweiterung" verfügt, die sich 28 Meilen nordwestlich des Flughafens erstreckt und an ein Kern-E2-Oberflächen-Klasse-E-Luftraumgebiet angrenzt, das den Flughafen umgibt einen Radius von 4,2 sm und hat auch eine kleine Projektion nach Südwesten. 1 Warum der Luftraum auf diese Weise ausgewiesen wurde und nicht einfach alle als Teil eines einzelnen E2-Luftraumgebiets der Klasse E auf Oberflächenebene ausgewiesen wurden, ist diesem Antwortenden unbekannt und Gegenstand einer verwandten ASE-Frage . Auf jeden Fall ist der kontrollierte Luftraum auf Oberflächenebene nordwestlich von SIT/PASI jenseits von 4,1 nm vom Flughafen entfernt eine E4-Oberflächen-Klasse-E-„Erweiterung“, genau wie der Luftraum bei KSTS, auf den in der vorliegenden Frage Bezug genommen wird.
Ich habe mit einem Mitarbeiter des FSS in Sitka Alaska gesprochen, der für die eigentliche Ausstellung einer SVFR-Freigabe für den Luftraum in der Nähe von SIT/PASI verantwortlich ist, und wurde darüber informiert, dass 1) eine spezielle VFR-Freigabe für die gesamte Oberfläche gültig wäre Der Luftraum der Klasse E, einschließlich der E4-„Erweiterung“ und 2) der E4-„Erweiterung“, wirkt sich negativ auf den Hubschraubertrainingsbetrieb der Küstenwache aus, da sie dort, wenn die Obergrenze in diesem Bereich unter 1000 Fuß AGL liegt, keine VFR betreiben kann ohne spezielle VFR-Freigabe, und da SVFR-Freigaben einzeln ausgestellt werden, ist dies nicht mit erweitertem Trainingsbetrieb vereinbar.
An diesem speziellen Flughafen betrachten die Leute, die an der tatsächlichen Ausstellung einer SVFR-Freigabe beteiligt sind, diese als gültig für den gesamten Luftraum der Klasse E auf Oberflächenebene, einschließlich der E4-„Erweiterung“, die sich 28 Meilen nach Nordwesten erstreckt, und berücksichtigen auch FAR 91.155 ( c) das Verbot des VFR-Betriebs unterhalb einer Obergrenze von weniger als 1000 Fuß AGL ohne eine spezielle VFR-Freigabe, um den gesamten oberflächennahen Luftraum der Klasse E abzudecken, einschließlich der E4-„Verlängerung“, die sich 28 Meilen nach Nordwesten erstreckt.
Übrigens verwendete der FSS-Mitarbeiter, mit dem ich sprach, den Begriff „Oberflächengebiet“, um sich auf den gesamten Luftraum der Klasse E auf Oberflächenebene in diesem Gebiet zu beziehen, einschließlich der E4-„Verlängerung“, die sich 28 Meilen nach Nordwesten erstreckt.
Wenn Sie die entsprechenden Links unten lesen, wird darauf hingewiesen, dass "Ihre Laufleistung variieren kann". Die Wahrheit ist, dass die FAA tief gespalten ist, ob Ausdrücke in den FARs wie „Oberfläche“, „für einen Flughafen ausgewiesen“ und „für einen Flughafen ausgewiesene Fläche eines kontrollierten Luftraums“ so ausgelegt werden sollten, dass sie die Oberfläche einschließen oder nicht -Level Klasse E "Erweiterungen". 2 Seit der Neuzuweisung des „Alphabet“-Luftraums im Jahr 1993 besteht Unklarheit in Bezug auf dieses Thema. 3 Verschiedene FAA-Veröffentlichungen in der Vergangenheit haben widersprüchliche Antworten auf diese Frage gegeben. 4 Piloten haben Kontrollfahrten aufgrund der Verwirrung und Unklarheit in Bezug auf dieses Problem innerhalb der Agentur nicht bestanden. 5 Da'6 Es ist möglich, dass der Wortlaut in AIM 3-2-6 sowie in der Legende der Kartenergänzungen lautet: „Oberflächenankunftserweiterungen werden Teil der Oberfläche und gelten zu denselben Zeiten wie die Oberfläche " wird in Zukunft geändert, um zu vermeiden, dass alle Vorschriften, die für den Kern "Oberflächenbereich" gelten, automatisch so ausgelegt werden sollten, dass sie auch für die oberflächennahen "Erweiterungen" der Klasse E gelten. 7
Einige der Antworten auf die unten verlinkten ASE-Fragen – insbesondere die letzten drei Fragen in der Liste – befassen sich mit den Besonderheiten der Phraseologie in verschiedenen FARs und im Dokument „Airspace Designations and Reporting Points“ und untersuchen, warum dies wohl der Fall ist unklar, ob Ausdrücke wie „innerhalb der seitlichen Grenzen des kontrollierten Luftraums, der für einen Flughafen zur Oberfläche bestimmt ist“ (der spezifische Ausdruck, der in FAR 91.155(c) verwendet wird), „innerhalb der seitlichen Grenzen des Oberflächenbereichs des Luftraums der Klasse E, der für einen Flughafen" und andere ähnliche Ausdrücke sollten so ausgelegt werden oder nicht, dass sie "Erweiterungen" der Klasse E auf Oberflächenebene (Lufträume E3/E4) einschließen.
Die konservativste und sicherste Vorgehensweise für Piloten besteht eindeutig darin, anzunehmen, dass FAR 91.155(c) für E4-Oberflächen-Level-E-„Erweiterungen“ gelten sollte, nicht nur für die Kern-„Oberflächenbereiche“, die die tatsächlich umgeben Flughäfen, für die sie bestimmt sind, unabhängig davon, ob die zuständige Behörde in einem bestimmten Fall tatsächlich bereit ist, Ihnen eine SVFR-Freigabe für Flüge innerhalb der E4-„Erweiterungen“ zu erteilen. Auch wenn einem Piloten eine SVFR-Freigabe für einen bestimmten kontrollierten Luftraum erteilt wird, sollte er oder sie überprüfen, ob die kontrollierende Behörde beabsichtigt, dass die SVFR-Freigabe alle angrenzenden "Erweiterungen" enthält, in jedem Fall, in dem dies ein Faktor sein könnte. 8
Fußnoten:
2,3,5,6,7,8. Quelle – Kommentare von hochrangigen FAA-Mitarbeitern aus den Abteilungen für Luftraum und Flugstandards während des Treffens der Luftraum-Kartierungsgruppe im April 2021.
Verwandte ASE-Fragen:
F: Erstreckt sich eine SVFR-Freigabe auf Echo-Oberflächenerweiterungen?
F: „Zeigen die Regeldokumente, die der Neuzuweisung des „Alphabet“-Luftraums vom 16. September 1993 vorausgingen, dass diese Sätze E3/E4-„Erweiterungen“ ausschließen sollten?“ ( Link )
TomMcW