Optionen für EU-Bürger, nach Spanien zu ziehen, ohne sich zuvor einen Arbeitsplatz gesichert zu haben

Sowohl meine Freundin als auch ich sind EU-Bürger (gleiches Land) und vor kurzem bin ich nach Spanien gezogen, da ich einen Job in Madrid bekommen habe. Jetzt planen wir, dass auch meine Freundin mitkommt, aber das Problem ist, dass wir für sie a priori keinen Job finden konnten, da ihr Fachgebiet eher zu spezialisiert ist (Bachelor in Altertumswissenschaften). Auch alle Studiengänge wie das Bachelor-, Masterprogramm an den örtlichen Universitäten setzen Spanischkenntnisse (B1-Niveau) voraus, die sie noch nicht spricht.

Ich habe mit dem spanischen Konsulat in meinem Heimatland gesprochen und sie sagten, dass es für eine EU-Person möglich ist, in Spanien zu leben, ohne einen Job zu haben, wenn sie nachweisen können, dass sie die finanziellen Mittel dazu haben (aber nicht klargestellt, was das bedeutet, dh wie viel Geld etc) und eine Krankenversicherung.

Das Hauptproblem (und der Teufelskreis), den ich sehe, ist, wie Sie nachweisen können, dass Sie die finanziellen Mittel haben, um dort ohne ein Bankkonto zu leben, das Sie nur eröffnen können, wenn Sie registriert sind, was Sie nur tun können, wenn Sie dies nachweisen können es sich leisten dort zu wohnen!!!

Meine Frage lautet also: Ist es für einen EU-Bürger möglich, für einen längeren Zeitraum (> 90 Tage) ohne Arbeit oder Universitätszulassung nach Spanien zu ziehen, sich aber auch ordnungsgemäß bei den Behörden anzumelden (eine NIE zu erhalten). ) und ein Bankkonto eröffnen und so? Wenn ja, können Sie Ihre Erfahrungen und möglichen Optionen, die ich verpasst habe, mitteilen?

PS.1 Ein Freund schlug vor, einen Abogado (Anwalt) zu kontaktieren, der auf solche Dinge spezialisiert ist, aber bevor ich das tue, würde ich gerne zuerst etwas Input bekommen :)

PS.2 Ich weiß, dass sie 90 Tage lang als Tourist kommen und dann versuchen kann, etwas zu finden, aber sie zögert, das zu tun, fürchte ich ...

Was ist der Unterschied zwischen 'a priori gesicherter Arbeitsplatz' und 'gesicherter Arbeitsplatz'?
@HenningMakholm Es gibt keine finanziellen Anforderungen für Partner von EU-Bürgern (das ist einer der Gründe, warum die Surinder Singh-Route attraktiv ist), aber ohne Ehe oder formelle Partnerschaft ist es schwieriger festzustellen, dass Sie eine langfristige Beziehung haben. Es gibt auch keine finanziellen Voraussetzungen, wenn Sie Arbeit suchen, aber wenn Sie das länger als 6 Monate tun, müssen Sie nachweisen, dass Sie immer noch aktiv suchen und gute Chancen haben, Arbeit zu finden.
Besondere finanzielle Voraussetzungen müssen Sie nur erfüllen, wenn Sie als nichterwerbstätige Person umziehen, also weder arbeiten/arbeitssuchend noch mit einem Partner zusammenleben.

Antworten (2)

Auch alle Studiengänge wie das Bachelor-, Masterprogramm an den örtlichen Universitäten setzen Spanischkenntnisse (B1-Niveau) voraus, die sie noch nicht spricht.

Das ist nicht das größte Problem: Sie kann wahrscheinlich B1 in Spanisch erreichen, bevor sie ihren aktuellen Abschluss homologado vom spanischen Bildungsministerium erhalten kann, was eine Voraussetzung dafür ist, dass jede öffentliche Universität ihre Qualifikation für ein Masterstudium anerkennt. Wenn die Wahrscheinlichkeit größer als 5 % ist, dass sie irgendwann in der Zukunft ein Aufbaustudium in Spanien absolvieren möchte, sollte sie diesen Prozess so bald wie möglich beginnen.

Das Hauptproblem (und der Teufelskreis), den ich sehe, ist, wie Sie nachweisen können, dass Sie die finanziellen Mittel haben, um dort ohne ein Bankkonto zu leben, das Sie nur eröffnen können, wenn Sie registriert sind, was Sie nur tun können, wenn Sie dies nachweisen können es sich leisten dort zu wohnen!!!

Nicht so. Sie können innerhalb von 90 Tagen ganz einfach umziehen, eine NIE erhalten, ein Empadronado erhalten und ein Bankkonto eröffnen. Was Sie ohne Arbeit nicht so einfach tun können, ist eine Sozialversicherungsnummer zu bekommen und sich beim Gesundheitssystem anzumelden.

Können Sie Ihre Erfahrungen und möglichen Optionen, die ich verpasst habe, mitteilen?

Ich bin nach Spanien gezogen, ohne die rechtlichen Details gründlich recherchiert zu haben, in der naiven Annahme, dass das Aufenthaltsrecht absolut sei. Ich habe mich nicht bei der staatlichen Agentur für Arbeit gemeldet (was man formell tun sollte, wenn man die Arbeitsqualifikation nutzen möchte und keinen Vertrag hat), sondern bin einfach dem Bundesverband meiner Branche beigetreten und habe angefangen, meinen Lebenslauf zu verbreiten. Nach 90 Tagen hat niemand an meine Tür geklopft. Ich bezweifle ernsthaft, dass irgendjemand das geringste Interesse daran gezeigt hätte, ob ich qualifiziert war, dort bis Mai des zweiten Jahres zu bleiben, als ich eine Einkommensteuererklärung für das erste Jahr abgeben musste. Hätte ich kein Einkommen ausgewiesen, wäre es möglich, dass an dieser Stelle Fragen aufgekommen wären.

Die große Option, die Sie anscheinend verpasst haben, ist die Selbstständigkeit. Es ist nicht die billigste Option, aber anscheinend haben sie versucht, es für neue autónomos billiger zu machen , also sollte sie in der Lage sein, 18 Monate lang selbstständig zu sein, 50 € pro Monat an Sozialversicherung zu zahlen und ihre tatsächliche Arbeit mit der Suche zu kombinieren Beschäftigung a cuenta ajena .

Keine vollständige Antwort, aber zwei Informationen, die hilfreich sein könnten:

  • „Ausreichende Existenzmittel“ zum Zwecke der Niederlassung in einem anderen EU-Land als nicht erwerbstätiger EU-Bürger bedeutet, dass Sie „dem Sozialhilfesystem des Aufnahmemitgliedstaats nicht zur Last fallen“ sollten. Ich weiß nicht genau, wie es in Spanien funktioniert, aber in anderen Ländern (Frankreich, Deutschland) bedeutet es, dass Sie zeigen, dass Sie Ersparnisse in der Größenordnung von 10.000 € oder 15.000 € für ein Jahr haben.

    Sie müssen nicht wirklich von diesen Ersparnissen leben und mir ist keine Anforderung bekannt, dass das Geld auf einem spanischen Bankkonto sein muss, Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie über so viel Geld verfügen. Wie das spanische Konsulat erklärte, müssen Sie auch krankenversichert sein.

  • Neben Erwerbstätigkeit, Erwerbsminderungspflicht und Studium gibt es für EU-Bürger eine vierte Möglichkeit, sich für einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land zu qualifizieren: die Begleitung eines anderen EU-Bürgers. Es ist einfacher, wenn Sie eine Art eingetragene Partnerschaft haben und natürlich verheiratet sind, aber es könnte ausreichen, eine dauerhafte Beziehung nachweisen zu können.

    Natürlich sage ich nicht, dass Sie nur deshalb heiraten sollten, aber ich kenne einige Leute, die aus Visumsgründen schneller geheiratet haben als sonst und danach glücklich gelebt haben.