Diplom für die blaue Karte in Deutschland

Ich habe ein Stellenangebot in Deutschland erhalten, ich aus Brasilien, ich würde gerne wissen, ob sich mein Abschluss auf meine Bewerbung auswirkt, da es sich um ein in Brasilien anerkanntes zweieinhalbjähriges Diplom der formalen Bildung (tertiäre Bildung) handelt.

Es ist ein IT-Abschluss, der normalerweise mit einem Associate Degree außerhalb Brasiliens verglichen wird.

Ist das ein Problem oder kann ich mit diesem Abschluss in Deutschland arbeiten?

Ich beantrage übrigens eine blaue Karte.

Könntest du den Namen deines Diploms posten (zB "Bacharel em Letras")? Ich konnte in der offiziellen Datenbank nichts finden, das nur "Diploma" heißt . Die einzigen kurzen Qualifikationen in der Liste (mit dem Namen "tecnólogo") qualifizieren nicht für eine blaue Karte. Beachten Sie, dass die Datenbank nicht alle Qualifikationen enthält. In diesem Fall müssen Sie das Bewertungsverfahren durchlaufen, um die Berechtigung zu prüfen.
Hallo @neo, der Name ist "Tecnologo em Análise e Desenvolvimento de Sistemas". Wo hast du gesehen, dass es nicht geeignet ist? Danke.
@FilipeGonzagaMiranda Könnten Sie bitte an dieser Stelle den Fragetext erstellen, da dies wichtig ist, um die Frage zu beantworten. Kommentare sind flüchtig.
Also @user6682, hast du die blaue Karte beantragt? Wie ist es gelaufen?
Wie ist Ihr Bewerbungsprozess abgelaufen, haben Sie die Blaue Karte bekommen?

Antworten (2)

Ihr Abschluss Tecnólogo em Análise e Desenvolvimento de Sistemas ist in der Anabin-Datenbank gelistet , die dem Vergleich ausländischer Abschlüsse mit deutschen dient. Diese Datenbank wird von Einwanderungsbeamten überprüft, wenn Sie eine blaue Karte beantragen.

Für Ihren Abschluss ist darin die Äquivalenzklasse aufgeführt

Bedingt vergleichbar: Bakkalaureus/Bachelor 3j

Das bedeutet, dass es nur bedingt mit einem deutschen 3-jährigen Bachelor vergleichbar ist.

Nach dem Aufenthaltsgesetz § 18a Abs. 1 Nr. 1 Ein Bewerber kann nur dann eine Blaue Karte erhalten, wenn

Er

a) einen anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss besitzt

(Hervorhebung von mir). Ein teilweise vergleichbarer Abschluss reicht nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht aus.

Diese Rechtsauffassung wird vom Bundesministerium des Innern geteilt und in verschiedenen Verwaltungsvorschriften, zB der baden-württembergischen, festgehalten .

Zusätzlich zum Abschluss muss die Schule oder Universität in der Datenbank als „H+“ aufgeführt sein, um den Abschluss anzuerkennen.

Jeder Bewerber kann seinen Abschluss zunächst an die ZAB senden , die (kostenpflichtig) den Einzelfall mit dem deutschen Bildungssystem abgleicht und eine offizielle Stellungnahme ausstellt.

Auch wenn der Weg zur Blauen Karte nicht offen ist, ist es natürlich trotzdem möglich, eine Arbeitserlaubnis mit geringeren Auflagen zu bekommen (aber schwieriger zu bekommen).

Interessanterweise steht am Ende von Term a) ein „oder“. Was klingt, es ist immer noch möglich, eine Blue Card zu bekommen, um als High Skilled Professional zu arbeiten, da ich mehr als 5 Jahre Erfahrung habe. Mal sehen, wie es läuft. Ich werde mich in den nächsten Wochen dafür bewerben, ich werde auch die Frage beantworten, sobald ich die Antwort habe.
@FilipeGonzagaMiranda Ich bin mir nicht sicher, warum ich diese Option überhaupt in den Auszug aufgenommen habe, da das "statuarische Instrument" aus Unterabschnitt 2 nie erstellt wurde. Daher kommt derzeit nur ein vergleichbarer Hochschulabschluss infrage.
Was meinst du damit, also ist diese Klausel nicht gültig? Sie werden die Erfahrung nicht zählen?
@FilipeGonzagaMiranda Ja. Die Klausel besagt, dass die spezifischen Regeln für Erfahrung geschaffen werden müssen, aber bisher waren sie es nicht. Für die Blaue Karte zählt also derzeit nur der Studienabschluss, nicht aber die Erfahrung. Beachten Sie, dass es bei anderen Arbeitserlaubnissen etwas anders funktioniert.

Ich habe genau diese Situation durchgemacht (abgesehen davon, dass mein Studium eine Dauer von 3 Jahren hat) und kenne viele Menschen in der gleichen Situation. Die folgenden Informationen basieren auf erfolgreichen Erfahrungen mit dem Erhalt eines Arbeitsvisums sowie auf der Beobachtung der Erfahrungen anderer Personen.

Wenn man ein técnologo hat, muss man sich für die Gleichwertigkeit des Abschlusses überhaupt nicht an die ZAB wenden.

Alles, was Sie tun müssen, ist, das Unternehmen zu bitten, einige Formulare auszufüllen und an die ZAV zu senden, die die Einstellung von Ausländern bearbeitet und genehmigt (oder nicht). Im Falle einer Zulassung stellt die ZAV ein Dokument aus, das grundsätzlich besagt, dass die Person als Fachkraft eingestellt werden kann.

Dieses "Spezialistenvisum" kümmert sich nicht um Abschlüsse, man kann es bekommen, wenn man nur etwas Erfahrung auf dem Gebiet hat.

Es ist auch erwähnenswert, dass Leute mit einem técnologo -Abschluss keine Blaue Karte erhalten, sondern nur das Arbeitsvisum.