Abzug von Steuern und Kinderbetreuungskosten für ein Paar mit doppeltem Einkommen in Alberta?

Wir leben in Alberta und müssen wissen, ob wir eine Quittung für die Kinderbetreuung erhalten sollen. Letztes Jahr haben wir 2400€ bezahlt. Mein Common-Law-Ehemann verdiente letztes Jahr 49.000 Dollar und ich 28.500 Dollar. Lohnt sich das? Wird unser Kinderbetreuer auch besteuert?

Antworten (1)

Im Allgemeinen sind Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung des Ehepartners mit dem niedrigeren Nettoeinkommen abzugsfähig, und auf Ihrer Einkommensebene wäre ein Abzug von 2400 USD eine Steuerermäßigung von 600 USD in Ihrer Steuererklärung 2011 wert.

Wenn Sie also Ihre Steuern um 600 US-Dollar senken möchten , fragen Sie nach dieser Quittung – und ja, eine Quittung ist erforderlich. Siehe Formular T778 der Canada Revenue Agency – Child Care Expenses Deduction for 2011 . Zitieren:

Belege – Die Person oder Organisation, die die Zahlungen erhalten hat, muss Ihnen eine Quittung mit Informationen über die erbrachten Dienstleistungen ausstellen. Wenn die Kinderbetreuungsdienste von einer Einzelperson erbracht werden, benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer der Einzelperson. Senden Sie Ihrer Rücksendung keine Quittungen bei, sondern bewahren Sie sie auf, falls wir Sie danach fragen. Wenn Sie Ihre Rücksendung elektronisch mit EFILE einreichen, zeigen Sie Ihre Belege Ihrem EFILE-Dienstleister vor.

Unabhängig davon, ob Sie eine Quittung erhalten oder nicht (und wenn Sie dies nicht tun, verzichten Sie auf die 600 US-Dollar), muss Ihr Kinderbetreuer weiterhin sein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und sein Nettoeinkommen (dh nach allen Kosten, die durch das Geschäft entstanden sind) angeben einkommensteuerpflichtig sein.

Wenn Sie denken, Sie würden jemandem einen Gefallen tun, indem Sie nicht nach einer Quittung fragen, würden Sie möglicherweise jemandem helfen, einen Steuerbetrug zu begehen.