Kinderbetreuungskosten: Wie viel Abzug kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden? [Kanada]

Wie viel Abzug kann für Kinderbetreuungskosten in einer kanadischen Einkommensteuererklärung für 2009 geltend gemacht werden?

Ist es je nach Bundesland unterschiedlich?

Sind für die Geltendmachung des Kinderbetreuungskostenabzuges Belege erforderlich?

Antworten (1)

Siehe Informationsblatt und Formular T778-11E – Abzug von Kinderbetreuungskosten [PDF] .

Hier die Zahlen für das Steuerjahr 2011:

  • Für ein 2005 oder später geborenes Kind, für das der Invaliditätsbetrag nicht geltend gemacht werden kann: 7.000 $
    (dh Kinder unter 7 Jahren )

  • Für ein 2011 oder früher geborenes Kind, für das der Invaliditätsbetrag geltend gemacht werden kann: 10.000 $
    (d. h. ein behindertes unterhaltsberechtigtes Kind, unabhängig vom Alter )

  • Für ein 1995 bis 2004 geborenes Kind (und 1994 oder früher geboren, mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, für das der Invaliditätsbetrag nicht geltend gemacht werden kann): 4.000 $ (dh Kinder
    von 7 bis 16 Jahren )

Zum Thema Unterschiede je nach Provinz: Alle Provinzen (und Territorien) außer Québec berechnen die Provinzsteuer auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens der kanadischen Bundeseinkommensteuererklärung (Zeile 260). Und da Kinderbetreuungskosten ein Abzug vom Gesamteinkommen sind, das zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens verwendet wird, verwenden die Berechnungen der Provinzen (mit Ausnahme von Québec) implizit denselben Abzug.

Einzelheiten zu Québecs eigener „erstattungsfähiger Steuergutschrift für Kinderbetreuungskosten“ finden Sie hier: Revenu Québec – Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift für Kinderbetreuungskosten .

Apropos Belege: Ja, Belege werden benötigt:

Belege – Die Person oder Organisation, die die Zahlungen erhalten hat, muss Ihnen eine Quittung mit Informationen über die erbrachten Dienstleistungen ausstellen. Wenn die Kinderbetreuungsdienste von einer Einzelperson erbracht werden, benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer der Einzelperson. Senden Sie Ihrer Rücksendung keine Quittungen bei, sondern bewahren Sie sie auf, falls wir Sie danach fragen. Wenn Sie Ihre Rücksendung elektronisch mit EFILE einreichen, zeigen Sie Ihre Belege Ihrem EFILE-Dienstleister vor. (siehe Merkblatt T778)

Zusätzliche Ressourcen:


Hinweis: Diese Antwort ist ein Community-Wiki und kann für nachfolgende Steuerjahre aktualisiert werden.